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ESF+-Programm

Übereinandergelegte Hände von vier Personen von oben betrachtet auf grauem Hintergrund.
Übereinandergelegte Hände von vier Personen von oben betrachtet auf grauem Hintergrund.

Im Dezember 2020 wurde der Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 durch den Rat der Europäischen Union angenommen. Im Ergebnis der innerdeutschen Mittelverteilung stehen Brandenburg für die Förderperiode 2021-2027 für EFRE und ESF+ insgesamt 1,24 Mrd. Euro zur Verfügung, die im Verhältnis 68,1 Prozent (EFRE) zu 31,9 Prozent (ESF+) aufgeteilt werden. Somit ergibt sich ein Finanzrahmen von 396,5 Mio. Euro für den ESF+ in Brandenburg.

Das 'Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027' beinhaltet vier Prioritäten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Es wurde durch die ESF-Verwaltungsbehörde Brandenburg in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts, den Wirtschafts- und Sozialpartnern, der wissenschaftlichen Begleitung und den Verwaltungsbehörden der anderen EU-Fonds erarbeitet.

Im September 2021 übermittelte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Partnerschaftsvereinbarung für Deutschland an die Europäische Kommission und schuf somit die Voraussetzung für die Einreichung der ESF+-Programme des Bundes und der Länder. Nach Beschluss durch die Landesregierung wurde der Entwurf des ESF+-Programms für Brandenburg 2021-2027 (vormals Operationelles Programm) am 13. Dezember 2021 ebenfalls eingereicht.

Am 4. Juli 2022 hat die Europäische Kommission das 'Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027' nach intensiven Abstimmungen mit der ESF-Verwaltungsbehörde Brandenburg genehmigt. Es umfasst ein Finanzvolumen von insgesamt rund 651 Mio. Euro an EU-Mitteln sowie nationalen öffentlichen und privaten Mitteln. Diese Ressourcen sind den vier ESF+-Zielen wie folgt zugeordnet:

  • Beschäftigungsförderung:      13 Prozent
  • Bildung und Qualifizierung:    58 Prozent
  • Soziale Inklusion:                      27 Prozent
  • Soziale Innovation:                     3 Prozent

Mit dem offiziellen Start der neuen Förderperiode in Brandenburg wurden auch die ersten ESF+-Maßnahmen sukzessive bewilligt werden. Einen umfangreichen Überblick über die Zeitplanung der einzelnen ESF+-Richtlinien erhalten Sie auf der Seite 'ESF+-Förderprogramme 2021-2027'.