ESF+-Programm

Im Dezember 2020 wurde der Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 durch den Rat der Europäischen Union angenommen. Im Ergebnis der innerdeutschen Mittelverteilung stehen Brandenburg für die Förderperiode 2021-2027 für EFRE und ESF+ insgesamt 1,24 Mrd. Euro zur Verfügung, die im Verhältnis 68,1 Prozent (EFRE) zu 31,9 Prozent (ESF+) aufgeteilt werden. Somit ergibt sich ein Finanzrahmen von 396,5 Mio. Euro für den ESF+ in Brandenburg.
Das 'Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027' beinhaltet vier Prioritäten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Es wurde durch die ESF-Verwaltungsbehörde Brandenburg in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts, den Wirtschafts- und Sozialpartnern, der wissenschaftlichen Begleitung und den Verwaltungsbehörden der anderen EU-Fonds erarbeitet.
Im September 2021 übermittelte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Partnerschaftsvereinbarung für Deutschland an die Europäische Kommission und schuf somit die Voraussetzung für die Einreichung der ESF+-Programme des Bundes und der Länder. Nach Beschluss durch die Landesregierung wurde der Entwurf des ESF+-Programms für Brandenburg 2021-2027 (vormals Operationelles Programm) am 13. Dezember 2021 ebenfalls eingereicht.
Am 4. Juli 2022 hat die Europäische Kommission das 'Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027' nach intensiven Abstimmungen mit der ESF-Verwaltungsbehörde Brandenburg genehmigt. Es umfasst ein Finanzvolumen von insgesamt rund 651 Mio. Euro an EU-Mitteln sowie nationalen öffentlichen und privaten Mitteln.
Im Ergebnis der Halbzeitüberprüfung hat die Verwaltungsbehörde im März 2025 nach Genehmigung durch den Begleitausschuss verordnungsgemäß eine Programmänderung zur Genehmigung bei der Europäischen Kommission eingereicht. Durch die damit verbundene Umschichtung von Finanzmitteln aus Priorität B 'Bildung' zur Priorität C 'Soziale Inklusion' sollen die seit Anfang 2022 gewachsenen Bedarfe zur Unterstützung Brandenburger Kommunen bei der Integration von Geflüchteten stärker berücksichtigt werden. Die Europäische Kommission genehmigte die Programmänderung am 20. Juni 2025.
Die Ressourcen des ESF+-Programms sind den vier Prioritäten wie folgt zugeordnet:
- Beschäftigungsförderung: 12 Prozent
- Bildung und Qualifizierung: 51 Prozent
- Soziale Inklusion: 34 Prozent
- Soziale Innovation: 3 Prozent
In diesem Rahmen ist das ESF+-Programm auf sieben Spezifische Ziele ausgerichtet. Eine Kurzzusammenfassung seines Strategiekapitels, in dem die wichtigsten Herausforderungen und Handlungsansätze dargestellt werden, ist hier verfügbar:
In diesem Rahmen ist das ESF+-Programm auf sieben Spezifische Ziele ausgerichtet. Eine Kurzzusammenfassung seines Strategiekapitels, in dem die wichtigsten Herausforderungen und Handlungsansätze dargestellt werden, ist hier verfügbar:
Die Programmstrategie wird über eine Reihe fachpolitisch begründeter Förderungen (Richtlinien verschiedener Ministerien) verwirklicht. Einen umfangreichen Überblick über die Zeitplanung der einzelnen ESF+-Richtlinien erhalten Sie auf der Seite 'ESF+-Förderprogramme 2021-2027'.
Die Programmstrategie wird über eine Reihe fachpolitisch begründeter Förderungen (Richtlinien verschiedener Ministerien) verwirklicht. Einen umfangreichen Überblick über die Zeitplanung der einzelnen ESF+-Richtlinien erhalten Sie auf der Seite 'ESF+-Förderprogramme 2021-2027'.