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Förder- und Rechtsgrundlagen

Bronzestatue der Justitia (Frau mit verbundenen Augen und Waage in der Hand) vor einer EU-Flagge.
Bronzestatue der Justitia (Frau mit verbundenen Augen und Waage in der Hand) vor einer EU-Flagge.

Für die ESF-Förderung sind Verordnungen und Bestimmungen der Europäischen Union, Bundes- und Landesgesetze sowie Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg zu berücksichtigen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.



Projektauswahlkriterien

Für die Auswahl von Vorhaben, die im Rahmen des ESF+-Programms gefördert werden sollen, sind gemäß Artikel 73 der Verordnung (EU) 2021/1060 vorab die Methoden und Kriterien für die Auswahl festzulegen.

Für die Auswahl von Vorhaben, die im Rahmen des ESF+-Programms gefördert werden sollen, sind gemäß Artikel 73 der Verordnung (EU) 2021/1060 vorab die Methoden und Kriterien für die Auswahl festzulegen.


Logos

Hier finden Sie eine Übersicht aller EU-Logos, die im Zeitraum der Förderperiode 2021-2027 zu verwenden sind.

Hier finden Sie eine Übersicht aller EU-Logos, die im Zeitraum der Förderperiode 2021-2027 zu verwenden sind.


Merkblätter

Hier erhalten Sie relevante Informationen zu den Grundlagen und Bedingungen bei der Inanspruchnahme von Förderungen im Rahmen des 'Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027'.

Hier erhalten Sie relevante Informationen zu den Grundlagen und Bedingungen bei der Inanspruchnahme von Förderungen im Rahmen des 'Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027'.


Charta der Grundrechte

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sind die Rechte und Freiheiten der EU-Bürgerinnen und -Bürger festgeschrieben, weshalb sie für sämtliche Einrichtungen der EU aber auch für nationale Behörden rechtlich bindend sind. So sind viele der in der Charta festgeschriebenen Grundrechte bereits im Grundgesetzt verankert. Hier finden Sie nähere Infos zur Sicherstellung der Charta der Grundrechte bei der Umsetzung des ESF+ in Brandenburg.

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sind die Rechte und Freiheiten der EU-Bürgerinnen und -Bürger festgeschrieben, weshalb sie für sämtliche Einrichtungen der EU aber auch für nationale Behörden rechtlich bindend sind. So sind viele der in der Charta festgeschriebenen Grundrechte bereits im Grundgesetzt verankert. Hier finden Sie nähere Infos zur Sicherstellung der Charta der Grundrechte bei der Umsetzung des ESF+ in Brandenburg.