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Partnerschaftliche Beteiligung zur Vorbereitung der
Förderperiode 2021-2027

Die partnerschaftliche Beteiligung zur Vorbereitung der Förderperiode 2021–2027 ist abgeschlossen. Alle Beiträge und Informationen darüber finden Sie hier.

Stellungnahmen

Sprechblase
Grafik: Sylvia Krell

Im Folgenden sind alle Beiträge, Vorschläge und Ideen aufgeführt, die im Rahmen der Online-Konsultation übermittelt wurden. Über die Überschriften erreicht man die einzelnen Positionen zur Vorbereitung der Förderperiode 2021–2027 für den Europäischen Sozialfonds (zukünftig ESF+) im Land Brandenburg.

Sprechblase
Grafik: Sylvia Krell

Im Folgenden sind alle Beiträge, Vorschläge und Ideen aufgeführt, die im Rahmen der Online-Konsultation übermittelt wurden. Über die Überschriften erreicht man die einzelnen Positionen zur Vorbereitung der Förderperiode 2021–2027 für den Europäischen Sozialfonds (zukünftig ESF+) im Land Brandenburg.

  • Universität Potsdam, Robert Meile

    Position der Beauftragten für Studierende mit Behinderung / chronischer Krankheit zur Vorbereitung der Förderperiode 2021-2027 für den Europäischen Sozialfonds (zukünftig ESF+) im Land Brandenburg

    Robert Meile, Beauftragter für Studierende mit Behinderung, Universität Potsdam

    Themenschwerpunkt "Soziale Inklusion"

    In der Vorbereitung des operationellen Programms sind Informationen zur Vorbereitung der ESF+-Förderperiode 2021 bis 2027 (Stand: 16. Juni 2020) zu finden. Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung / chronischer Krankheit an Brandenburger Hochschulen begrüßen das Ziel im Politikbereich Beschäftigung zur Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und im Politikbereich Soziale Inklusion die Ziele der Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
    Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Dezember 2008 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland dazu, inklusives Denken und Handeln in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen – so auch in der Bildung. Insbesondere in Artikel 24 werden konkrete Schritte auf dem Weg hin zu einer Hochschule „für alle“ formuliert – eine Formulierung, die auch die Hochschulrektorenkonferenz in ihrer Empfehlung von 2009 festhält und die das Wesen von Inklusion auf den Punkt bringt (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 2017, Hochschulrektorenkonferenz 2013). Menschen mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung, die die formelle Qualifikation besitzen, muss somit der freie Zugang zur Universität, gleichberechtigte Teilhabe, gute Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit zur Erlangung akademischer Abschlüsse gewährt werden. So definiert auch auf Landesebene das Brandenburgische Hochschulgesetz in § 3 die Berücksichtigung der „besonderen Bedürfnisse behinderter Hochschulmitglieder […] in allen Bereichen“ als allgemeine Aufgabe (vgl. §§ 3, 19, 22 BbgHG).
    Durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem ESF+ kann die Landesregierung nicht nur einen umfassenden Beitrag zur Erfüllung der genannten rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich des Abbaus von Barrieren leisten, sondern auch zur Realisierung des Benachteiligungsverbotes, das in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) fixiert und das im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), im Bundesteilhabegesetz (BTHG) und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiter konkretisiert wurde, beitragen. Gleichzeitig unterstützt eine solche Förderung die hochschulpolitische Zielsetzung der Hochschulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg bis 2025, wonach ein integraler Bestandteil der Chancengerechtigkeit darin besteht, „Studienbedingungen so zu gestalten, dass sie ein erfolgreiches Studium für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit ermöglichen und somit die Ziele von Inklusion erreicht werden“ (MWFK 2013: 11).
    An den Brandenburger Hochschulen werden in unterschiedlicher Weise und Höhe Mittel für die aktive Inklusion von Studierenden mit Behinderungen bereitgestellt. In der Vergangenheit sind und waren die Mittel aus dem ESF für einige Hochschulen eines der wichtigsten Instrumente zur Umsetzung von Projektvorhaben und der Etablierung von Strukturen um die Teilhabe von Studierenden mit Beeinträchtigung/ chronischer Krankheit zu fördern.
    Die Ergebnisse der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes von 2016 unterstreichen die Notwendigkeit vonseiten der Landesregierungen, die Gruppe der Studierenden mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung besser zu unterstützen. Der Anteil der Studierenden lag bundesweit bei 11 % (vgl. Middendorff/Apolinarski/Becker/Bornkessel/ Brandt/Heißenberg & Poskowsky 2017a: 36) und im Land Brandenburg bei 13 % (vgl. Middendorff/Apolinarski/Bornkessel/Brandt/Heißenberg/Naumann/Poskowsky & Becker 2017b: 30). Im Vergleich zur Erhebung von 2012 ist eine Steigerung um 4 Prozentpunkte für das gesamte Bundesgebiet zu verzeichnen (vgl. Middendorff et al. 2017a: 36).
    Die Beauftragten für Behinderung / chronischer Krankheit fordern die an der Erarbeitung des operationellen Programms für das Land Brandenburg beteiligten Akteure auf, auch die Belange der Studierenden mit Behinderung / chronischer Krankheit adäquat zu berücksichtigen, so dass auch Projekte für diese Zielgruppe realisiert und damit die Teilhabe von Studierenden unserer Zielgruppe verbessert werden können.
    Behinderungen und chronische Erkrankungen stehen, dies zeigt unter anderem die Beratungspraxis, in einem engen Zusammenhang mit verlängerten Studienzeiten, Problemen beim Übergang zwischen Studienphasen und Studienabbrüchen.
    Darüber hinaus geben „drei Viertel der Studierenden mit studienrelevanter Beeinträchtigung […] an, dass sie mit Blick auf die individuellen beeinträchtigungsbezogenen Belange zu Studienbeginn mehr Unterstützung gebraucht hätten (75%; siehe Tabelle 5.23).“ (DSW 2018, S.109).
    Auch mit Blick auf den Berufseinstieg sind Studierende mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung benachteiligt. So belegen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, dass Arbeitslosigkeit unter Akademiker:innen mit Beeinträchtigungen deutlich häufiger auftritt als bei Akademiker:innen ohne Beeinträchtigungen (vgl. Bauer & Bäuerlen, 2016: 48). Auch der Bildungsbericht aus dem Jahr 2014, der seinen thematischen Schwerpunkt auf Menschen mit Behinderungen legte, kam zu dem Ergebnis, dass die Erwerbstätigkeit von Hochschul- oder Ausbildungsabsolvent:innen mit Behinderungen um mehr als 20 Prozent niedriger liegt, als unter gleich qualifizierten Mitbewerber:innen ohne Behinderungen (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014:186), obwohl schwerbehinderte Menschen im Vergleich überdurchschnittlich gut qualifiziert sind (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2012: 22).
    In der zurückliegenden ESF Förderperiode konnten an Hochschulen des Landes Brandenburg Projekte gefördert werden, die eine bessere Teilhabe von Studierenden mit Behinderung / chronischer Krankheit am Studium ermöglichten und somit verlängerten Studienzeiten und Abbrüchen entgegenwirkten. Auch für die große Gruppe der Studierenden mit psychischen Erkrankungen konnten Beratungs- und Unterstützungsangebote erprobt werden.
    Um zukünftig die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung / chronischer Krankheit in den Bereichen Studieneinstieg, Studienorganisation, Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt und Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende mit psychischen Erkrankungen zu fördern, sollte aus Sicht der Beauftragten das neue operationelle Programm im Land Brandenburg diese Handlungsfelder mit aufnehmen. So können Projekte u.a. zu folgenden Themenfeldern realisiert werden:

    • Maßnahmen zur Umsetzung der (digitalen) Barrierefreiheit an den Hochschulen
    • Unterstützungs- und Beratungsangebote zum Studieneinstieg, Verlauf und Abschluss sowie Übegängen in den Master, Promotion und/oder ersten Arbeitsmarkt
    • Beratungs- und Gruppenangebote zur psychischen Gesundheit

    Die Umsetzung folgender Projektideen werden damit beispielsweise möglich:

    • Mentor:innenprogramme für die Studieneingangs- und Abschlussphase für Studierenden mit Beeinträchtigungen,
    • Campus Apps, die barrierefreie Zugänge entsprechend der individuell einzustellenden Beeinträchtigungen aufzeigen,
    • Barrierefreiheit der online-Lehre durch die Entwicklung von Software, die eine durchgehende Untertitelung und Audiodeskriptionen für Menschen mit Hör- und Sehbeeinträchtigung von audiovisuellen Materialien sicherstellen,
    • Sicherstellung einer automatischen (Vor-)Lesbarkeit digital bereitgestellter Materialen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und Teilleistungsstörungen wie LRS,
    • Schulungen von Lehrkräften und Verwaltungsmitarbeiter:innen „zur Schärfung des Bewusstseins für Inklusion von Studierenden mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten an den Brandenburger Hochschulen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen“ sowie „in Gebärdensprache und Brailleschrift“ (Art. 24 Abs. 4 VN-Behindertenrechtskonvention),
    • Initiierung und Begleitung von Empowerment-Angeboten für Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit,
    • Etablierung von Angeboten zur psychischen Gesundheit:
      • Initiierung und Begleitung von Selbsthilfegruppen bspw. zu den Themen Aufschiebeverhalten, Sucht, Prüfungs- und Vortragsangst und Einsamkeit
      • Unterstützung beim Wiedereinstieg in das Studium nach langer gesundheits- oder behinderungsbedinger Abwesenheit
      • Angebote zur Psychoedukation (z.B. Study-Life-Balance; Aufschiebeverhalten, Sucht, Prüfungs- und Vortragsangst, Einsamkeit)
    • Entwicklung von Konzepten zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit bzw. Förderung des Einstiegs in den ersten Arbeitsmarkt; Beratung zu möglichen Übergängen (BA, MA, PhD, Ausland, Gründung etc.) und den jeweils individuellen Bewerbungsstrategien und Profilentwicklungen und -darstellungen; Coaching zur Haltung und Umgang mit der Beeinträchtigung im Vorstellungsgespräch

    Prof. Dr. Arne von Boetticher (Fachhochschule Potsdam)
    Ingo Karras (Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg)
    Dr. Daniella Sarnowski (Filmuniversität Potsdam Babelsberg)
    Robert Meile (Universität Potsdam)
    Daniel Sapparth (Technische Hochschule Brandenburg)
    Dr. Jenny Kuhlmann (Europa-Universität Viadrina)
    Katja Wenger (Technische Hochschule Wildau)

    Literaturverzeichnis
    Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014): Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen [online]. URL: https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2014/pdf-bildungsbericht-2014/bb-2014.pdf(Zugriff: 20.01.2021).
    Bauer, J. & Bäuerlen, J. (2016): Die „inklusive Hochschule“ und der Übergang ins Arbeitsleben – Denkanstöße und Hilfestellungen für die Arbeit von Career Services. Career Service Papers, 14 (1), 44-58.
    Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (2017): Die UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen [online]. URL: https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/UN_Konvention_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=2[https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/UN_Konvention_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=2](Zugriff: 20.01.2021).
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012): Fortschrittsbericht 2012. Zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
    Deutscher Gewerkschaftsbund (2019): Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen überdurchschnittlich hoch [online]. URL: https://www.dgb.de/themen/++co++2f7b94c4-0bdc-11ea-913d-52540088cada[https://www.dgb.de/themen/++co++2f7b94c4-0bdc-11ea-913d-52540088cada](Zugriff 05.10.2020).
    Deutsches Studentenwerk (Hrsg.)(2018): best2 - beeinträchtigt studieren. Daten zur Situation von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Berlin. URL: https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/beeintraechtigt_studieren_2016_barrierefrei.pdf[https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/beeintraechtigt_studieren_2016_barrierefrei.pdf](Zugriff: 20.01.2021)
    Hochschulrektorenkonferenz (2013): „Eine Hochschule für Alle“ Empfehlung der 6. Mitgliederversammlung der HRK am 21. April 2009 zum Studium mit Behinderung/chronischer Krankheit [online]. URL: https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/Auswertung_Evaluation_Eine_Hochschule_fuer_Alle.pdf[https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/Auswertung_Evaluation_Eine_Hochschule_fuer_Alle.pdf](Zugriff: 20.01.2021).
    Middendorff, E.; Apolinarski, B.; Becker, K.; Bornkessel, P.; Brandt, T.; Heißenberg, S. & Poskowsky, J. (2017a): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016. 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks – durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung [online]. URL: http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf[http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf](Zugriff: 21.01.2021).
    Middendorff, E.; Apolinarski, B.; Becker, K.; Bornkessel, P.; Brandt, T.; Heißenberg, S.; Naumann, H. & Poskowsky, J. (2017b): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016. Zusammenfassung zur 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks – durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Randauszählung zur 21. Sozialerhebung für deutsche und bildungsinländische Studierende für das Land Brandenburg [online]. URL: http://www.sozialerhebung.de/sozialerhebung/archiv/download/21/Soz21_ra_brandenburg.pdf[http://www.sozialerhebung.de/sozialerhebung/archiv/download/21/Soz21_ra_brandenburg.pdf](Zugriff: 21.01.2021).
    Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (2017): Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes der Landesregierung 2.0 [online]. URL: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf[https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf](Zugriff: 20.01.2021).
    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) (2013). Hochschulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg bis 2025 [online]. URL: https://mwfk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Hochschulentwicklungsplan.pdf[https://mwfk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Hochschulentwicklungsplan.pdf](Zugriff: 02.02.2021).

    Position der Beauftragten für Studierende mit Behinderung / chronischer Krankheit zur Vorbereitung der Förderperiode 2021-2027 für den Europäischen Sozialfonds (zukünftig ESF+) im Land Brandenburg

    Robert Meile, Beauftragter für Studierende mit Behinderung, Universität Potsdam

    Themenschwerpunkt "Soziale Inklusion"

    In der Vorbereitung des operationellen Programms sind Informationen zur Vorbereitung der ESF+-Förderperiode 2021 bis 2027 (Stand: 16. Juni 2020) zu finden. Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung / chronischer Krankheit an Brandenburger Hochschulen begrüßen das Ziel im Politikbereich Beschäftigung zur Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und im Politikbereich Soziale Inklusion die Ziele der Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
    Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Dezember 2008 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland dazu, inklusives Denken und Handeln in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen – so auch in der Bildung. Insbesondere in Artikel 24 werden konkrete Schritte auf dem Weg hin zu einer Hochschule „für alle“ formuliert – eine Formulierung, die auch die Hochschulrektorenkonferenz in ihrer Empfehlung von 2009 festhält und die das Wesen von Inklusion auf den Punkt bringt (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 2017, Hochschulrektorenkonferenz 2013). Menschen mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung, die die formelle Qualifikation besitzen, muss somit der freie Zugang zur Universität, gleichberechtigte Teilhabe, gute Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit zur Erlangung akademischer Abschlüsse gewährt werden. So definiert auch auf Landesebene das Brandenburgische Hochschulgesetz in § 3 die Berücksichtigung der „besonderen Bedürfnisse behinderter Hochschulmitglieder […] in allen Bereichen“ als allgemeine Aufgabe (vgl. §§ 3, 19, 22 BbgHG).
    Durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem ESF+ kann die Landesregierung nicht nur einen umfassenden Beitrag zur Erfüllung der genannten rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich des Abbaus von Barrieren leisten, sondern auch zur Realisierung des Benachteiligungsverbotes, das in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) fixiert und das im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), im Bundesteilhabegesetz (BTHG) und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiter konkretisiert wurde, beitragen. Gleichzeitig unterstützt eine solche Förderung die hochschulpolitische Zielsetzung der Hochschulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg bis 2025, wonach ein integraler Bestandteil der Chancengerechtigkeit darin besteht, „Studienbedingungen so zu gestalten, dass sie ein erfolgreiches Studium für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit ermöglichen und somit die Ziele von Inklusion erreicht werden“ (MWFK 2013: 11).
    An den Brandenburger Hochschulen werden in unterschiedlicher Weise und Höhe Mittel für die aktive Inklusion von Studierenden mit Behinderungen bereitgestellt. In der Vergangenheit sind und waren die Mittel aus dem ESF für einige Hochschulen eines der wichtigsten Instrumente zur Umsetzung von Projektvorhaben und der Etablierung von Strukturen um die Teilhabe von Studierenden mit Beeinträchtigung/ chronischer Krankheit zu fördern.
    Die Ergebnisse der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes von 2016 unterstreichen die Notwendigkeit vonseiten der Landesregierungen, die Gruppe der Studierenden mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung besser zu unterstützen. Der Anteil der Studierenden lag bundesweit bei 11 % (vgl. Middendorff/Apolinarski/Becker/Bornkessel/ Brandt/Heißenberg & Poskowsky 2017a: 36) und im Land Brandenburg bei 13 % (vgl. Middendorff/Apolinarski/Bornkessel/Brandt/Heißenberg/Naumann/Poskowsky & Becker 2017b: 30). Im Vergleich zur Erhebung von 2012 ist eine Steigerung um 4 Prozentpunkte für das gesamte Bundesgebiet zu verzeichnen (vgl. Middendorff et al. 2017a: 36).
    Die Beauftragten für Behinderung / chronischer Krankheit fordern die an der Erarbeitung des operationellen Programms für das Land Brandenburg beteiligten Akteure auf, auch die Belange der Studierenden mit Behinderung / chronischer Krankheit adäquat zu berücksichtigen, so dass auch Projekte für diese Zielgruppe realisiert und damit die Teilhabe von Studierenden unserer Zielgruppe verbessert werden können.
    Behinderungen und chronische Erkrankungen stehen, dies zeigt unter anderem die Beratungspraxis, in einem engen Zusammenhang mit verlängerten Studienzeiten, Problemen beim Übergang zwischen Studienphasen und Studienabbrüchen.
    Darüber hinaus geben „drei Viertel der Studierenden mit studienrelevanter Beeinträchtigung […] an, dass sie mit Blick auf die individuellen beeinträchtigungsbezogenen Belange zu Studienbeginn mehr Unterstützung gebraucht hätten (75%; siehe Tabelle 5.23).“ (DSW 2018, S.109).
    Auch mit Blick auf den Berufseinstieg sind Studierende mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung benachteiligt. So belegen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, dass Arbeitslosigkeit unter Akademiker:innen mit Beeinträchtigungen deutlich häufiger auftritt als bei Akademiker:innen ohne Beeinträchtigungen (vgl. Bauer & Bäuerlen, 2016: 48). Auch der Bildungsbericht aus dem Jahr 2014, der seinen thematischen Schwerpunkt auf Menschen mit Behinderungen legte, kam zu dem Ergebnis, dass die Erwerbstätigkeit von Hochschul- oder Ausbildungsabsolvent:innen mit Behinderungen um mehr als 20 Prozent niedriger liegt, als unter gleich qualifizierten Mitbewerber:innen ohne Behinderungen (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014:186), obwohl schwerbehinderte Menschen im Vergleich überdurchschnittlich gut qualifiziert sind (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2012: 22).
    In der zurückliegenden ESF Förderperiode konnten an Hochschulen des Landes Brandenburg Projekte gefördert werden, die eine bessere Teilhabe von Studierenden mit Behinderung / chronischer Krankheit am Studium ermöglichten und somit verlängerten Studienzeiten und Abbrüchen entgegenwirkten. Auch für die große Gruppe der Studierenden mit psychischen Erkrankungen konnten Beratungs- und Unterstützungsangebote erprobt werden.
    Um zukünftig die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung / chronischer Krankheit in den Bereichen Studieneinstieg, Studienorganisation, Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt und Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende mit psychischen Erkrankungen zu fördern, sollte aus Sicht der Beauftragten das neue operationelle Programm im Land Brandenburg diese Handlungsfelder mit aufnehmen. So können Projekte u.a. zu folgenden Themenfeldern realisiert werden:

    • Maßnahmen zur Umsetzung der (digitalen) Barrierefreiheit an den Hochschulen
    • Unterstützungs- und Beratungsangebote zum Studieneinstieg, Verlauf und Abschluss sowie Übegängen in den Master, Promotion und/oder ersten Arbeitsmarkt
    • Beratungs- und Gruppenangebote zur psychischen Gesundheit

    Die Umsetzung folgender Projektideen werden damit beispielsweise möglich:

    • Mentor:innenprogramme für die Studieneingangs- und Abschlussphase für Studierenden mit Beeinträchtigungen,
    • Campus Apps, die barrierefreie Zugänge entsprechend der individuell einzustellenden Beeinträchtigungen aufzeigen,
    • Barrierefreiheit der online-Lehre durch die Entwicklung von Software, die eine durchgehende Untertitelung und Audiodeskriptionen für Menschen mit Hör- und Sehbeeinträchtigung von audiovisuellen Materialien sicherstellen,
    • Sicherstellung einer automatischen (Vor-)Lesbarkeit digital bereitgestellter Materialen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und Teilleistungsstörungen wie LRS,
    • Schulungen von Lehrkräften und Verwaltungsmitarbeiter:innen „zur Schärfung des Bewusstseins für Inklusion von Studierenden mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten an den Brandenburger Hochschulen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen“ sowie „in Gebärdensprache und Brailleschrift“ (Art. 24 Abs. 4 VN-Behindertenrechtskonvention),
    • Initiierung und Begleitung von Empowerment-Angeboten für Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit,
    • Etablierung von Angeboten zur psychischen Gesundheit:
      • Initiierung und Begleitung von Selbsthilfegruppen bspw. zu den Themen Aufschiebeverhalten, Sucht, Prüfungs- und Vortragsangst und Einsamkeit
      • Unterstützung beim Wiedereinstieg in das Studium nach langer gesundheits- oder behinderungsbedinger Abwesenheit
      • Angebote zur Psychoedukation (z.B. Study-Life-Balance; Aufschiebeverhalten, Sucht, Prüfungs- und Vortragsangst, Einsamkeit)
    • Entwicklung von Konzepten zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit bzw. Förderung des Einstiegs in den ersten Arbeitsmarkt; Beratung zu möglichen Übergängen (BA, MA, PhD, Ausland, Gründung etc.) und den jeweils individuellen Bewerbungsstrategien und Profilentwicklungen und -darstellungen; Coaching zur Haltung und Umgang mit der Beeinträchtigung im Vorstellungsgespräch

    Prof. Dr. Arne von Boetticher (Fachhochschule Potsdam)
    Ingo Karras (Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg)
    Dr. Daniella Sarnowski (Filmuniversität Potsdam Babelsberg)
    Robert Meile (Universität Potsdam)
    Daniel Sapparth (Technische Hochschule Brandenburg)
    Dr. Jenny Kuhlmann (Europa-Universität Viadrina)
    Katja Wenger (Technische Hochschule Wildau)

    Literaturverzeichnis
    Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014): Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen [online]. URL: https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2014/pdf-bildungsbericht-2014/bb-2014.pdf(Zugriff: 20.01.2021).
    Bauer, J. & Bäuerlen, J. (2016): Die „inklusive Hochschule“ und der Übergang ins Arbeitsleben – Denkanstöße und Hilfestellungen für die Arbeit von Career Services. Career Service Papers, 14 (1), 44-58.
    Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (2017): Die UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen [online]. URL: https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/UN_Konvention_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=2[https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/UN_Konvention_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=2](Zugriff: 20.01.2021).
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012): Fortschrittsbericht 2012. Zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
    Deutscher Gewerkschaftsbund (2019): Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen überdurchschnittlich hoch [online]. URL: https://www.dgb.de/themen/++co++2f7b94c4-0bdc-11ea-913d-52540088cada[https://www.dgb.de/themen/++co++2f7b94c4-0bdc-11ea-913d-52540088cada](Zugriff 05.10.2020).
    Deutsches Studentenwerk (Hrsg.)(2018): best2 - beeinträchtigt studieren. Daten zur Situation von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Berlin. URL: https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/beeintraechtigt_studieren_2016_barrierefrei.pdf[https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/beeintraechtigt_studieren_2016_barrierefrei.pdf](Zugriff: 20.01.2021)
    Hochschulrektorenkonferenz (2013): „Eine Hochschule für Alle“ Empfehlung der 6. Mitgliederversammlung der HRK am 21. April 2009 zum Studium mit Behinderung/chronischer Krankheit [online]. URL: https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/Auswertung_Evaluation_Eine_Hochschule_fuer_Alle.pdf[https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/Auswertung_Evaluation_Eine_Hochschule_fuer_Alle.pdf](Zugriff: 20.01.2021).
    Middendorff, E.; Apolinarski, B.; Becker, K.; Bornkessel, P.; Brandt, T.; Heißenberg, S. & Poskowsky, J. (2017a): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016. 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks – durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung [online]. URL: http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf[http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf](Zugriff: 21.01.2021).
    Middendorff, E.; Apolinarski, B.; Becker, K.; Bornkessel, P.; Brandt, T.; Heißenberg, S.; Naumann, H. & Poskowsky, J. (2017b): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016. Zusammenfassung zur 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks – durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Randauszählung zur 21. Sozialerhebung für deutsche und bildungsinländische Studierende für das Land Brandenburg [online]. URL: http://www.sozialerhebung.de/sozialerhebung/archiv/download/21/Soz21_ra_brandenburg.pdf[http://www.sozialerhebung.de/sozialerhebung/archiv/download/21/Soz21_ra_brandenburg.pdf](Zugriff: 21.01.2021).
    Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (2017): Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes der Landesregierung 2.0 [online]. URL: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf[https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf](Zugriff: 20.01.2021).
    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) (2013). Hochschulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg bis 2025 [online]. URL: https://mwfk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Hochschulentwicklungsplan.pdf[https://mwfk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Hochschulentwicklungsplan.pdf](Zugriff: 02.02.2021).

  • LIGA der freien Wohlfahrtsverbände, Spitzenverbände im Land Brandenburg

    Positionen zur Vorbereitung der Förderperiode 2021-2027 für den Europäischen Sozialfonds (zukünftig ESF+) im Land Brandenburg

    Download des LIGA-Positionspapiers

    Themenschwerpunkt "Förderperiode insgesamt"

    Der neue ESF+ ist auch in Brandenburg das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) und zur Förderung von sozialer Inklusion, Bildung, Beschäftigung für ein Sozialeres Europa. In bewährter Weise wird er in partnerschaftlichem Dialog gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern, Wohlfahrtsverbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren vorbereitet, umgesetzt, begleitet und bewertet. Im Rahmen des partnerschaftlichen Abstimmungsprozesses zur Vorbereitung der neuen Förderperiode nahm die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege an drei thematischen Workshops teil und bringt folgende Positionen ein: 

    Allgemein

    Auch wenn die Trilog-Verhandlungen auf europäischer Ebene nicht abgeschlossen und relevante Fragen noch offen sind, ist es erfreulich, dass die drohende drastische Mittelreduzierung für Übergangsregionen wie Brandenburg abgewendet werden konnte. Damit wird zwar voraussichtlich ein nahezu gleichbleibendes Mittelvolumen im ESF+ zur Verfügung stehen, gleichzeitig werden die ESF-Kofinanzierungssätze aber von bislang 80 auf 60 Prozent deutlich gesenkt.

    Dies erfordert aus Sicht der LIGA zukünftig eine höhere Bereitstellung von Landesmitteln und ggf. anderer nationaler Mittel, da es für die projektumsetzenden Träger, Verbände, Unternehmen und Kommunen nicht möglich sein wird, den entfallenden ESF-Anteil aus eigenen Mitteln auszugleichen.

    Mit Sorge betrachtet die LIGA den noch immer verpflichtend vorgesehenen Transfer von ESF+- und EFRE-Mitteln zur Aufstockung des Klima-Übergangsfonds (JTF) für die Lausitz. Er würde zu nicht hinnehmbaren Kürzungen der Mittel für andere Regionen des Landes führen. Die LIGA tritt dafür ein, dass ESF+ und EFRE stattdessen innerhalb ihrer Zielsetzungen den Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft flankieren. Ein Hebel sollte allenfalls freiwillig zur Aufstockung der JTF-Mittel eingesetzt werden können.

    Thematische Konzentration und spezifische Ziele

    Die LIGA begrüßt die thematische Konzentration des ESF+ auf mindestens 25% der ESF-Mittel zur Förderung der sozialen Inklusion, sowie den seitens des Europäischen Parlaments geforderten 5% Einsatz für eine Garantie gegen Kinderarmut sowie mindestens 3% für junge Menschen in allen Mitgliedstaaten.

    Neben der immensen Herausforderung der Sicherung des Fachkräftebedarfs sehen die Wohlfahrtsverbände in Brandenburg vor allem Handlungsbedarf zur sozialen und Arbeitsmarktintegration besonders benachteiligter Zielgruppen wie Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund, vor allem Geflüchtete und Drittstaatsangehörige, Menschen mit Behinderung sowie Alleinerziehende und deren Kinder. Im Bereich Bildung besteht hoher Handlungsbedarf hinsichtlich fehlender Schul- und Ausbildungsabschlüsse, insbesondere für junge Menschen mit Migrationshintergrund bzw. aus bildungsfernen Familien und mit Blick auf geringere Schulerfolge männlicher Jugendlicher.

    Der digitale Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft bietet enorme Chancen und Herausforderungen. Er wird alle Branchen und Berufe nachhaltig prägen. Um die Innovationspotenziale der Digitalisierung gut zu nutzen und gleichzeitig soziale Ausgrenzung durch fehlende digitale Teilhabe zu verhindern, bedarf es einer umfassenden Vermittlung digitaler Kompetenzen in Grund-, Aus- und Weiterbildung und der Unterstützung von Unternehmen, Verbänden und Organisationen bei der Gestaltung der digitalen Transformation.

    Die LIGA unterstützt die unter Berücksichtigung der für Deutschland definierten spezifischen Ziele, der Analyse der sozioökonomischen Handlungsbedarfe für den ESF+ sowie der Ergebnisse und Wirksamkeit bestehender ESF-Richtlinien seitens des Landes Brandenburg geplanten Prioritäten:

    Ausrichtung des ESF+ auf die weiterentwickelte Fachkräftestrategie zur Förderung der umfassenden Nutzung aller Arbeitskräftepotenziale und als thematische Schwerpunkte: die Unterstützung von Aus- und Weiterbildung sowie die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und von Menschen mit Migrationshintergrund.

    Die Wohlfahrtsverbände befürworten die geplante Fortführung und Weiterentwicklung der erfolgreichen ESF-Richtlinien in der neuen Förderperiode. Sie halten zum Teil eine noch differenziertere Zielgruppenausrichtung durch nichtdiskriminierende Zugänge und die Berücksichtigung spezifischer Bedarfe beispielsweise von Menschen mit seelischer Behinderung (Psychisch Kranke, Suchtkranke), von funktionalen Analphabet*innen, Alleinerziehenden und Geflüchteten für erforderlich. Darüber hinaus sind die Förderung interkultureller und Diversity-Kompetenzen sowie interkultureller Öffnungsprozesse bei den umsetzenden Akteuren und ein konsequenter Einsatz von Informationen, Materialien und Angeboten auch in leichter Sprache unverzichtbar.

    Ausdrücklich begrüßt die LIGA die Planung eines neuen Fördervorhabens zur Verknüpfung von integrierter Sozialplanung und Armutsprävention des MSGIV.

    Anmerkungen und Anregungen zu einzelnen Förderprogrammen

    Alphabetisierung und Grundbildung in Brandenburg

    Schätzungsweise 160.000 Erwerbsfähige unter 65 Jahren sind in Brandenburg nur gering literalisiert. Funktionaler Analphabetismus stellt eine schwerwiegende Benachteiligung für die betroffenen Menschen auf dem Arbeitsmarkt und in nahezu allen Bereichen gesellschaftlicher Teilhabe dar und wirkt in hohem Maße stigmatisierend. Die Richtlinie zur Alphabetisierung und Grundbildung fördert bisher sieben regionale Grundbildungszentren mit niedrigschwelligen dezentralen Angeboten sowie Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse auch in Justizvollzugsanstalten.

    Die LIGA unterstützt die geplante Weiterentwicklung der Förderrichtlinie dahingehend, zukünftig in allen Kreisen und kreisfreien Städten Grundbildungszentren vorzuhalten, die Grundbildungsangebote auch für Menschen mit Migrationshintergrund mit Sprachlevel B1 zu öffnen und die Professionalisierung der Lernangebote und Lehrkräfte voranzubringen. Dabei sollte auch die Vermittlung digitaler Kompetenzen und der Ausbau digitaler Grundbildung zukünftig eine wichtige Zielsetzung der Richtlinie sein.

    Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund, Drittstaatsangehörigen und Geflüchteten

    Für die Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration stehen diesen Zielgruppen in Brandenburg bislang vor allem das aus dem ESF des Bundes geförderte IQ-Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ sowie einzelne, aus der Integrationsrichtlinie des Bundes-ESF geförderte Projekte zur Verfügung.

    Die LIGA hält eine individuelle Unterstützung und Begleitung von Geflüchteten bei der Arbeitsmarktintegration in den Landkreisen und Kommunen für dringend erforderlich. Aufgrund der großen Heterogenität dieser Gruppe hinsichtlich ihrer Qualifikationen, Berufserfahrung und Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt empfehlen wir, alle einschlägigen Richtlinien im ESF+ gezielt für Geflüchtete zu öffnen und die Angebote entsprechend weiterzuentwickeln.

    Nur ein geringer Anteil der in Brandenburg lebenden Geflüchteten verfügt über anerkennungsfähige Berufsausbildungen. Daher sollte die berufliche Bildung von Drittstaatsangehörigen noch stärker in den Blick genommen werden. Neben der  Vorbereitung der Aufnahme von Berufsausbildungen sind insbesondere zielgruppenspezifische Begleitungs- und Unterstützungsangebote während der Berufsausbildung erforderlich, um mehr erfolgreiche Ausbildungsabschlüsse zu erreichen.

    Außerdem sollten begleitende Maßnahmen zur Integration von Fachkräften im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die Weiterentwicklung der Anerkennungsprozesse bei ausländischen Berufs- und Studienabschlüssen und spezifische Maßnahmen für geflüchtete Frauen unterstützt und gefördert werden.

    Deutschkurse für Flüchtlinge

    Geflüchtete haben nur mit einer „sicheren Bleibeperspektive“ Anspruch auf die Integrationskurse des Bundes. Viele Geflüchtete bleiben aber unabhängig von der Bleibeperspektive mittel- und langfristig in Deutschland. Spracherwerb und Sprachpraxis sind wesentliche Voraussetzungen für ihre Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft. Die LIGA unterstützt daher ausdrücklich die geplante Fortführung der Richtlinie „Deutschkurse für Flüchtlinge“, die diesen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus das Erlernen der deutschen Sprache bis zum Sprachniveau B1 ermöglichen.

    Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften

    Die Wohlfahrtsverbände unterstützen ausdrücklich die Fortsetzung und Weiterentwicklung dieses sehr erfolgreichen ESF-Programms im Bereich der Armutsbekämpfung und der aktiven Inklusion, das neben der Reduzierung verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit und der Verbesserung von Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Teilhabe auch die Stärkung des Zusammenlebens und die Verbesserung der Situation der Kinder in den betreffenden Familienbedarfsgemeinschaften zum Ziel hat.

    Die LIGA regt an, die erfolgreiche Herangehensweise des Programms noch stärker für die Bedarfe von Menschen mit seelischer Behinderung zu qualifizieren und eine Öffnung dieser Richtlinie für geflüchtete Menschen vorzusehen. Ganzheitliche, individuelle und flexible Begleitung und Unterstützung über einen längeren Zeitraum hinweg statt kurzfristiger Angebote sollten auch diesem Personenkreis zur Verfügung stehen, um Langzeitarbeitslosigkeit zu überwinden und Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden.

    Neues Fördervorhaben des MSGIV „Stark vor Ort – Gemeinsam für ein gutes Leben“

    Das MSGIV plant in Anlehnung an die bestehende Thüringer „Armutspräventionsrichtlinie“ ein Förderinstrument zur Unterstützung lokaler Akteure, insbesondere von Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung kommunaler  Armutspräventionsstrategien auf der Basis integrierter datenbasierter Sozialplanungen. Gefördert werden sollen Sozialplanungsstellen in den Kommunen sowie Netzwerkaktivitäten und Netzwerkstrukturen im Sozialraum. Das Programm soll einen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut leisten und die Armutsbekämpfung auf kommunaler Ebene unterstützen. Die Wohlfahrtsverbände setzen sich seit langem für die Entwicklung ganzheitlicher datenbasierter Sozialplanungen und Präventionsstrategien ein und begrüßen das geplante Fördervorhaben sehr. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sind mit ihren Sozialen Diensten und Angeboten eine tragende Säule der sozialen Infrastruktur und wirken sozialräumlich vernetzt vor Ort maßgeblich daran mit, individuelle Armutslagen und -risiken zu identifizieren, zu bekämpfen und zu verhindern.

    Als Erfolgsfaktoren und Qualitätskriterien einer strategischen Sozialplanung wurden in Thüringen u.a. daher auch die Einbindung der LIGEN vor Ort und eine partizipative und dialogorientierte Ausrichtung identifiziert. Beides ist in Brandenburg regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände sollte die neue Förderrichtlinie die Einbeziehung der LIGEN vor Ort bei der Strategieentwicklung verbindlich vorsehen und freie Träger der Wohlfahrtspflege und der Sozialwirtschaft sowie lokale Netzwerke und Initiativen auch als potentielle  Zuwendungsempfänger aufnehmen.

    Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg

    Die Liga unterstützt des Weiteren die Fortführung der erfolgreichen Richtlinie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg. Dies insbesondere mit dem Schwerpunkt der Vermittlung digitaler Kompetenzen zur  Fachkräftesicherung und zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus sollte auch die Qualifizierung der Anbieter von Weiterbildung gefördert werden.

    Soziale Innovationen

    Das Land Brandenburg plant auch weiterhin die Förderung Sozialer Innovationen im ESF+ und sieht dafür wie bisher eine eigene Prioriätenachse vor. Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen durch den demografischen und digitalen Wandel braucht es innovative Ideen und Lösungen, die auch zukünftig den sozialen und regionalen Zusammenhalt fördern, sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung entgegenwirken und eine flächendeckende Daseinsvorsorge sichern. Eine Förderung von Modellvorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Angebotsformen und Handlungsansätze zur Fachkräftesicherung und zur Arbeitsmarktintegration benachteiligter Personengruppen ist auch zukünftig unverzichtbar. Die seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie 2019 bisher realisierten Modellprojekte zeigen deutlich, welches Innovationspotenzial in Brandenburg mit einer solchen Förderung aktiviert werden kann.

    Umsetzung und Vereinfachung

    Damit die Inanspruchnahme und Umsetzung von ESF+-Mitteln für Projektträger auch zukünftig attraktiv und mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand realisierbar ist, setzt sich die LIGA für eine konsequente Vereinfachung der Verwaltungssysteme und -verfahren sowie für eine erweiterte Anwendung vereinfachter Kostenoptionen ein, die sich in der laufenden Förderperiode bereits bewährt haben. Landesrechtliche Anforderungen sollen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Für die Projektträger sind dabei Rechtssicherheit und die Auskömmlichkeit der vereinfachten Kostenoptionen essentielle Kriterien.

    In der aktuellen Förderperiode hat die umfangreiche Datenerfassung insbesondere personenbezogener Daten zu Problemen bei der Programm- und Projektumsetzung geführt. Trotz aller Kritik hat die EU-Kommission die Indikatorik in Anhang I der ESF+-Verordnung nicht geändert. Die LIGA empfiehlt daher, von der Erhebung nicht relevanter Daten abzusehen und die geforderten Indikatoren programmspezifisch anzupassen. Um Diskriminierung zu vermeiden und die Datenerhebung auf freiwilliger Basis bei besonders benachteiligten Personengruppen oder bei Minderjährigen zu erhöhen, sollte die Möglichkeit gegeben werden, diese Daten anonymisiert zu erheben. Eine einmalige Überprüfung der Ergebnisindikatoren nach sechs Monaten sollte ausreichen.

    Die Erfahrung der aktuellen Förderperiode hat gezeigt, dass Programme besonders erfolgreich und passgenau durchgeführt werden, wenn eng und auf Augenhöhe mit zivilgesellschaftlichen Partnern zusammengearbeitet wird. In Brandenburg steht den im Begleitausschuss für die EU-Struktur- und Investitionsfonds vertretenen Partnern die aus technischer Hilfe geförderte KBSplus, eine Kontakt- und Beratungsstelle zur Begleitung der EU-Fonds zur Verfügung. Die KBS+ dient der Vernetzung der Partner und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Rolle im Rahmen des Partnerschaftsprinzips. Aufgrund fehlender eigener personeller und finanzieller Ressourcen der Partner wird diese Unterstützung auch weiterhin benötigt. Aus Sicht der LIGA hat sich das KBS+-Partnernetzwerk sehr bewährt und ist für eine qualifizierte Begleitung der neuen Förderperiode auch weiterhin unverzichtbar.

    Positionen zur Vorbereitung der Förderperiode 2021-2027 für den Europäischen Sozialfonds (zukünftig ESF+) im Land Brandenburg

    Download des LIGA-Positionspapiers

    Themenschwerpunkt "Förderperiode insgesamt"

    Der neue ESF+ ist auch in Brandenburg das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) und zur Förderung von sozialer Inklusion, Bildung, Beschäftigung für ein Sozialeres Europa. In bewährter Weise wird er in partnerschaftlichem Dialog gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern, Wohlfahrtsverbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren vorbereitet, umgesetzt, begleitet und bewertet. Im Rahmen des partnerschaftlichen Abstimmungsprozesses zur Vorbereitung der neuen Förderperiode nahm die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege an drei thematischen Workshops teil und bringt folgende Positionen ein: 

    Allgemein

    Auch wenn die Trilog-Verhandlungen auf europäischer Ebene nicht abgeschlossen und relevante Fragen noch offen sind, ist es erfreulich, dass die drohende drastische Mittelreduzierung für Übergangsregionen wie Brandenburg abgewendet werden konnte. Damit wird zwar voraussichtlich ein nahezu gleichbleibendes Mittelvolumen im ESF+ zur Verfügung stehen, gleichzeitig werden die ESF-Kofinanzierungssätze aber von bislang 80 auf 60 Prozent deutlich gesenkt.

    Dies erfordert aus Sicht der LIGA zukünftig eine höhere Bereitstellung von Landesmitteln und ggf. anderer nationaler Mittel, da es für die projektumsetzenden Träger, Verbände, Unternehmen und Kommunen nicht möglich sein wird, den entfallenden ESF-Anteil aus eigenen Mitteln auszugleichen.

    Mit Sorge betrachtet die LIGA den noch immer verpflichtend vorgesehenen Transfer von ESF+- und EFRE-Mitteln zur Aufstockung des Klima-Übergangsfonds (JTF) für die Lausitz. Er würde zu nicht hinnehmbaren Kürzungen der Mittel für andere Regionen des Landes führen. Die LIGA tritt dafür ein, dass ESF+ und EFRE stattdessen innerhalb ihrer Zielsetzungen den Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft flankieren. Ein Hebel sollte allenfalls freiwillig zur Aufstockung der JTF-Mittel eingesetzt werden können.

    Thematische Konzentration und spezifische Ziele

    Die LIGA begrüßt die thematische Konzentration des ESF+ auf mindestens 25% der ESF-Mittel zur Förderung der sozialen Inklusion, sowie den seitens des Europäischen Parlaments geforderten 5% Einsatz für eine Garantie gegen Kinderarmut sowie mindestens 3% für junge Menschen in allen Mitgliedstaaten.

    Neben der immensen Herausforderung der Sicherung des Fachkräftebedarfs sehen die Wohlfahrtsverbände in Brandenburg vor allem Handlungsbedarf zur sozialen und Arbeitsmarktintegration besonders benachteiligter Zielgruppen wie Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund, vor allem Geflüchtete und Drittstaatsangehörige, Menschen mit Behinderung sowie Alleinerziehende und deren Kinder. Im Bereich Bildung besteht hoher Handlungsbedarf hinsichtlich fehlender Schul- und Ausbildungsabschlüsse, insbesondere für junge Menschen mit Migrationshintergrund bzw. aus bildungsfernen Familien und mit Blick auf geringere Schulerfolge männlicher Jugendlicher.

    Der digitale Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft bietet enorme Chancen und Herausforderungen. Er wird alle Branchen und Berufe nachhaltig prägen. Um die Innovationspotenziale der Digitalisierung gut zu nutzen und gleichzeitig soziale Ausgrenzung durch fehlende digitale Teilhabe zu verhindern, bedarf es einer umfassenden Vermittlung digitaler Kompetenzen in Grund-, Aus- und Weiterbildung und der Unterstützung von Unternehmen, Verbänden und Organisationen bei der Gestaltung der digitalen Transformation.

    Die LIGA unterstützt die unter Berücksichtigung der für Deutschland definierten spezifischen Ziele, der Analyse der sozioökonomischen Handlungsbedarfe für den ESF+ sowie der Ergebnisse und Wirksamkeit bestehender ESF-Richtlinien seitens des Landes Brandenburg geplanten Prioritäten:

    Ausrichtung des ESF+ auf die weiterentwickelte Fachkräftestrategie zur Förderung der umfassenden Nutzung aller Arbeitskräftepotenziale und als thematische Schwerpunkte: die Unterstützung von Aus- und Weiterbildung sowie die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und von Menschen mit Migrationshintergrund.

    Die Wohlfahrtsverbände befürworten die geplante Fortführung und Weiterentwicklung der erfolgreichen ESF-Richtlinien in der neuen Förderperiode. Sie halten zum Teil eine noch differenziertere Zielgruppenausrichtung durch nichtdiskriminierende Zugänge und die Berücksichtigung spezifischer Bedarfe beispielsweise von Menschen mit seelischer Behinderung (Psychisch Kranke, Suchtkranke), von funktionalen Analphabet*innen, Alleinerziehenden und Geflüchteten für erforderlich. Darüber hinaus sind die Förderung interkultureller und Diversity-Kompetenzen sowie interkultureller Öffnungsprozesse bei den umsetzenden Akteuren und ein konsequenter Einsatz von Informationen, Materialien und Angeboten auch in leichter Sprache unverzichtbar.

    Ausdrücklich begrüßt die LIGA die Planung eines neuen Fördervorhabens zur Verknüpfung von integrierter Sozialplanung und Armutsprävention des MSGIV.

    Anmerkungen und Anregungen zu einzelnen Förderprogrammen

    Alphabetisierung und Grundbildung in Brandenburg

    Schätzungsweise 160.000 Erwerbsfähige unter 65 Jahren sind in Brandenburg nur gering literalisiert. Funktionaler Analphabetismus stellt eine schwerwiegende Benachteiligung für die betroffenen Menschen auf dem Arbeitsmarkt und in nahezu allen Bereichen gesellschaftlicher Teilhabe dar und wirkt in hohem Maße stigmatisierend. Die Richtlinie zur Alphabetisierung und Grundbildung fördert bisher sieben regionale Grundbildungszentren mit niedrigschwelligen dezentralen Angeboten sowie Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse auch in Justizvollzugsanstalten.

    Die LIGA unterstützt die geplante Weiterentwicklung der Förderrichtlinie dahingehend, zukünftig in allen Kreisen und kreisfreien Städten Grundbildungszentren vorzuhalten, die Grundbildungsangebote auch für Menschen mit Migrationshintergrund mit Sprachlevel B1 zu öffnen und die Professionalisierung der Lernangebote und Lehrkräfte voranzubringen. Dabei sollte auch die Vermittlung digitaler Kompetenzen und der Ausbau digitaler Grundbildung zukünftig eine wichtige Zielsetzung der Richtlinie sein.

    Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund, Drittstaatsangehörigen und Geflüchteten

    Für die Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration stehen diesen Zielgruppen in Brandenburg bislang vor allem das aus dem ESF des Bundes geförderte IQ-Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ sowie einzelne, aus der Integrationsrichtlinie des Bundes-ESF geförderte Projekte zur Verfügung.

    Die LIGA hält eine individuelle Unterstützung und Begleitung von Geflüchteten bei der Arbeitsmarktintegration in den Landkreisen und Kommunen für dringend erforderlich. Aufgrund der großen Heterogenität dieser Gruppe hinsichtlich ihrer Qualifikationen, Berufserfahrung und Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt empfehlen wir, alle einschlägigen Richtlinien im ESF+ gezielt für Geflüchtete zu öffnen und die Angebote entsprechend weiterzuentwickeln.

    Nur ein geringer Anteil der in Brandenburg lebenden Geflüchteten verfügt über anerkennungsfähige Berufsausbildungen. Daher sollte die berufliche Bildung von Drittstaatsangehörigen noch stärker in den Blick genommen werden. Neben der  Vorbereitung der Aufnahme von Berufsausbildungen sind insbesondere zielgruppenspezifische Begleitungs- und Unterstützungsangebote während der Berufsausbildung erforderlich, um mehr erfolgreiche Ausbildungsabschlüsse zu erreichen.

    Außerdem sollten begleitende Maßnahmen zur Integration von Fachkräften im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die Weiterentwicklung der Anerkennungsprozesse bei ausländischen Berufs- und Studienabschlüssen und spezifische Maßnahmen für geflüchtete Frauen unterstützt und gefördert werden.

    Deutschkurse für Flüchtlinge

    Geflüchtete haben nur mit einer „sicheren Bleibeperspektive“ Anspruch auf die Integrationskurse des Bundes. Viele Geflüchtete bleiben aber unabhängig von der Bleibeperspektive mittel- und langfristig in Deutschland. Spracherwerb und Sprachpraxis sind wesentliche Voraussetzungen für ihre Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft. Die LIGA unterstützt daher ausdrücklich die geplante Fortführung der Richtlinie „Deutschkurse für Flüchtlinge“, die diesen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus das Erlernen der deutschen Sprache bis zum Sprachniveau B1 ermöglichen.

    Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften

    Die Wohlfahrtsverbände unterstützen ausdrücklich die Fortsetzung und Weiterentwicklung dieses sehr erfolgreichen ESF-Programms im Bereich der Armutsbekämpfung und der aktiven Inklusion, das neben der Reduzierung verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit und der Verbesserung von Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Teilhabe auch die Stärkung des Zusammenlebens und die Verbesserung der Situation der Kinder in den betreffenden Familienbedarfsgemeinschaften zum Ziel hat.

    Die LIGA regt an, die erfolgreiche Herangehensweise des Programms noch stärker für die Bedarfe von Menschen mit seelischer Behinderung zu qualifizieren und eine Öffnung dieser Richtlinie für geflüchtete Menschen vorzusehen. Ganzheitliche, individuelle und flexible Begleitung und Unterstützung über einen längeren Zeitraum hinweg statt kurzfristiger Angebote sollten auch diesem Personenkreis zur Verfügung stehen, um Langzeitarbeitslosigkeit zu überwinden und Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden.

    Neues Fördervorhaben des MSGIV „Stark vor Ort – Gemeinsam für ein gutes Leben“

    Das MSGIV plant in Anlehnung an die bestehende Thüringer „Armutspräventionsrichtlinie“ ein Förderinstrument zur Unterstützung lokaler Akteure, insbesondere von Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung kommunaler  Armutspräventionsstrategien auf der Basis integrierter datenbasierter Sozialplanungen. Gefördert werden sollen Sozialplanungsstellen in den Kommunen sowie Netzwerkaktivitäten und Netzwerkstrukturen im Sozialraum. Das Programm soll einen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut leisten und die Armutsbekämpfung auf kommunaler Ebene unterstützen. Die Wohlfahrtsverbände setzen sich seit langem für die Entwicklung ganzheitlicher datenbasierter Sozialplanungen und Präventionsstrategien ein und begrüßen das geplante Fördervorhaben sehr. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sind mit ihren Sozialen Diensten und Angeboten eine tragende Säule der sozialen Infrastruktur und wirken sozialräumlich vernetzt vor Ort maßgeblich daran mit, individuelle Armutslagen und -risiken zu identifizieren, zu bekämpfen und zu verhindern.

    Als Erfolgsfaktoren und Qualitätskriterien einer strategischen Sozialplanung wurden in Thüringen u.a. daher auch die Einbindung der LIGEN vor Ort und eine partizipative und dialogorientierte Ausrichtung identifiziert. Beides ist in Brandenburg regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände sollte die neue Förderrichtlinie die Einbeziehung der LIGEN vor Ort bei der Strategieentwicklung verbindlich vorsehen und freie Träger der Wohlfahrtspflege und der Sozialwirtschaft sowie lokale Netzwerke und Initiativen auch als potentielle  Zuwendungsempfänger aufnehmen.

    Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg

    Die Liga unterstützt des Weiteren die Fortführung der erfolgreichen Richtlinie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg. Dies insbesondere mit dem Schwerpunkt der Vermittlung digitaler Kompetenzen zur  Fachkräftesicherung und zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus sollte auch die Qualifizierung der Anbieter von Weiterbildung gefördert werden.

    Soziale Innovationen

    Das Land Brandenburg plant auch weiterhin die Förderung Sozialer Innovationen im ESF+ und sieht dafür wie bisher eine eigene Prioriätenachse vor. Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen durch den demografischen und digitalen Wandel braucht es innovative Ideen und Lösungen, die auch zukünftig den sozialen und regionalen Zusammenhalt fördern, sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung entgegenwirken und eine flächendeckende Daseinsvorsorge sichern. Eine Förderung von Modellvorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Angebotsformen und Handlungsansätze zur Fachkräftesicherung und zur Arbeitsmarktintegration benachteiligter Personengruppen ist auch zukünftig unverzichtbar. Die seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie 2019 bisher realisierten Modellprojekte zeigen deutlich, welches Innovationspotenzial in Brandenburg mit einer solchen Förderung aktiviert werden kann.

    Umsetzung und Vereinfachung

    Damit die Inanspruchnahme und Umsetzung von ESF+-Mitteln für Projektträger auch zukünftig attraktiv und mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand realisierbar ist, setzt sich die LIGA für eine konsequente Vereinfachung der Verwaltungssysteme und -verfahren sowie für eine erweiterte Anwendung vereinfachter Kostenoptionen ein, die sich in der laufenden Förderperiode bereits bewährt haben. Landesrechtliche Anforderungen sollen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Für die Projektträger sind dabei Rechtssicherheit und die Auskömmlichkeit der vereinfachten Kostenoptionen essentielle Kriterien.

    In der aktuellen Förderperiode hat die umfangreiche Datenerfassung insbesondere personenbezogener Daten zu Problemen bei der Programm- und Projektumsetzung geführt. Trotz aller Kritik hat die EU-Kommission die Indikatorik in Anhang I der ESF+-Verordnung nicht geändert. Die LIGA empfiehlt daher, von der Erhebung nicht relevanter Daten abzusehen und die geforderten Indikatoren programmspezifisch anzupassen. Um Diskriminierung zu vermeiden und die Datenerhebung auf freiwilliger Basis bei besonders benachteiligten Personengruppen oder bei Minderjährigen zu erhöhen, sollte die Möglichkeit gegeben werden, diese Daten anonymisiert zu erheben. Eine einmalige Überprüfung der Ergebnisindikatoren nach sechs Monaten sollte ausreichen.

    Die Erfahrung der aktuellen Förderperiode hat gezeigt, dass Programme besonders erfolgreich und passgenau durchgeführt werden, wenn eng und auf Augenhöhe mit zivilgesellschaftlichen Partnern zusammengearbeitet wird. In Brandenburg steht den im Begleitausschuss für die EU-Struktur- und Investitionsfonds vertretenen Partnern die aus technischer Hilfe geförderte KBSplus, eine Kontakt- und Beratungsstelle zur Begleitung der EU-Fonds zur Verfügung. Die KBS+ dient der Vernetzung der Partner und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Rolle im Rahmen des Partnerschaftsprinzips. Aufgrund fehlender eigener personeller und finanzieller Ressourcen der Partner wird diese Unterstützung auch weiterhin benötigt. Aus Sicht der LIGA hat sich das KBS+-Partnernetzwerk sehr bewährt und ist für eine qualifizierte Begleitung der neuen Förderperiode auch weiterhin unverzichtbar.

  • Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Prof. Dr. Alexandra Retkowski

    Das Cottbuser Positionspapier mit Forderungen zur Förderung der Sozialen Landwirtschaft in Brandenburg

    Prof. Dr. Alexandra Retkowski, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

    Themenschwerpunkt "Soziale Inklusion"

    Soziale Landwirtschaft verbindet Landwirtschaft mit sozialer und pädagogischer Arbeit – eine Kombination, die Mehrwerte für Mensch, Natur und den ländlichen Raum schafft. Im März 2020 fand an der BTU ein Fachtag statt, aus dem heraus in einem partizipativen Prozess ein „Cottbuser Positionspapier mit Forderungen zur Förderung der Sozialen Landwirtschaft in Brandenburg“ hervorgegangen ist. Das Positionspapier richtet sich an Entscheidungsträger in Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit und ruft zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ansätze Sozialer Landwirtschaft auf. In der innovativen sektorenübergreifenden Verbindung von Sozialwirtschaft und Landwirtschaft können die Ziele des ESF+, nämlich die sozioökonomische, die soziale sowie eine sozialräumliche Inklusion insbesondere von benachteiligten Bevölkerungsgruppen umgesetzt werden.

    Die im Rahmen der Sozialen Landwirtschaft geschaffenen Dienstleistungsarrangements sind darüber hinaus ein Modell für geschlechtergerechtere Arbeitswelten in den traditionell geschlechterhomogenen Bereichen von Landwirtschaft und sozialen Dienstleistungen. Durch die alltägliche Verbindung von Mensch und Natur leisten sie schließlich einen Beitrag für eine gemeinwesenorientierte Gesundheitsprävention.

    Infos
    Das Cottbuser Positionspapier mit Forderungen zur Förderung der Sozialen Landwirtschaft in Brandenburg finden Sie auf den Internetseiten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg.

    Das Cottbuser Positionspapier mit Forderungen zur Förderung der Sozialen Landwirtschaft in Brandenburg

    Prof. Dr. Alexandra Retkowski, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

    Themenschwerpunkt "Soziale Inklusion"

    Soziale Landwirtschaft verbindet Landwirtschaft mit sozialer und pädagogischer Arbeit – eine Kombination, die Mehrwerte für Mensch, Natur und den ländlichen Raum schafft. Im März 2020 fand an der BTU ein Fachtag statt, aus dem heraus in einem partizipativen Prozess ein „Cottbuser Positionspapier mit Forderungen zur Förderung der Sozialen Landwirtschaft in Brandenburg“ hervorgegangen ist. Das Positionspapier richtet sich an Entscheidungsträger in Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit und ruft zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ansätze Sozialer Landwirtschaft auf. In der innovativen sektorenübergreifenden Verbindung von Sozialwirtschaft und Landwirtschaft können die Ziele des ESF+, nämlich die sozioökonomische, die soziale sowie eine sozialräumliche Inklusion insbesondere von benachteiligten Bevölkerungsgruppen umgesetzt werden.

    Die im Rahmen der Sozialen Landwirtschaft geschaffenen Dienstleistungsarrangements sind darüber hinaus ein Modell für geschlechtergerechtere Arbeitswelten in den traditionell geschlechterhomogenen Bereichen von Landwirtschaft und sozialen Dienstleistungen. Durch die alltägliche Verbindung von Mensch und Natur leisten sie schließlich einen Beitrag für eine gemeinwesenorientierte Gesundheitsprävention.

    Infos
    Das Cottbuser Positionspapier mit Forderungen zur Förderung der Sozialen Landwirtschaft in Brandenburg finden Sie auf den Internetseiten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg.

  • kobra.net, Markus Wicke; Norbert Bothe

    Berufliche Orientierung von Schüler*innen gestalten

    Markus Wicke und Norbert Bothe, kobra.net GmbH, Potsdam

    Themenschwerpunkt "Bildung"

    Berufliche Orientierung von Schüler*innen praxisnäher und regionalbezogener gestalten: Trotz vieler Anstrengungen in der aktuellen Förderperiode muss die berufliche Orientierung von Schüler*innen auch in der nächsten Förderperiode verstetigt werden, um angesichts des drohenden Fachkräftemangels wettbewerbsfähig zu bleiben und allen Schüler*innen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft gleichwertige Arbeitsmarktchancen zu bieten. Die Maßnahmen sollten dabei auf alle Schulformen der Sekundarstufe I und II ausgeweitet und noch stärker praxisbezogen ausgerichtet werden. Darüber hinaus sollten die Maßnahmen stärker als bisher auf den lokalen und regionalen Ausbildungsmarkt ausgerichtet werden.

    Schulentwicklung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung und der Entrepreneurship Education (EE): Schulen benötigen Unterstützung hinsichtlich der Professionalisierung und Systematisierung der Angebote zur Berufs- und Studienorientierung und der Entrepreneurship Education. Das schulische Konzept sollte Maßnahmen für alle Jahrgangsstufen vorsehen, die einander ergänzen bzw. aufeinander aufbauen. Dazu ist es erforderlich, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu evaluieren unter Einbezug von Schüler*innen, Eltern, Lehrkräften und Kooperationspartnern mit dem Ziel, diese kontinuierlich weiterentwickeln und verzahnen zu können. Schulen müssen beim Entwicklungsprozess Unterstützung von außen erhalten, bspw. bei der Planung, der Moderation und Dokumentation von Arbeitstreffen sowie der Auswahl geeigneter Methoden.

    Berufliche Fortbildung von Lehrkräften zur Entrepreneurship Education (EE) und Berufs- und Studienorientierung: Projektformen wie Schüler-/Übungsfirmen sowie die Erarbeitung von Businessplankonzepten mit Schüler*innen leisten einen besonderen Beitrag zur Entrepreneurship Education sowie zur beruflichen Orientierung. Die Schüler*innen erproben wirtschaftliches Denken und Handeln oder erhalten Einblicke in wirtschaftliche Abläufe. Überfachliche Kompetenzen wie Teamfähigkeit und Verantwortungsübernahme werden ausgebaut, berufliche Tätigkeitsfelder praktisch erprobt. Im Kontakt mit Kooperationspartnern werden Einblicke in berufliche Branchen und Berufsfelder ermöglicht. Die Erfahrungen der Servicestelle-Schülerfirmen zeigen, dass Schulen bzw. Lehrkräfte Unterstützung bei der Umsetzung solcher Praxisprojekte benötigen. Qualifizierung von Lehrkräften, die Begleitung der Umsetzung und Vermittlung von Partnern bewährten sich in hohem Maße und sollten weiter zur Verfügung gestellt werden.

    Berufliche Orientierung von Schüler*innen gestalten

    Markus Wicke und Norbert Bothe, kobra.net GmbH, Potsdam

    Themenschwerpunkt "Bildung"

    Berufliche Orientierung von Schüler*innen praxisnäher und regionalbezogener gestalten: Trotz vieler Anstrengungen in der aktuellen Förderperiode muss die berufliche Orientierung von Schüler*innen auch in der nächsten Förderperiode verstetigt werden, um angesichts des drohenden Fachkräftemangels wettbewerbsfähig zu bleiben und allen Schüler*innen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft gleichwertige Arbeitsmarktchancen zu bieten. Die Maßnahmen sollten dabei auf alle Schulformen der Sekundarstufe I und II ausgeweitet und noch stärker praxisbezogen ausgerichtet werden. Darüber hinaus sollten die Maßnahmen stärker als bisher auf den lokalen und regionalen Ausbildungsmarkt ausgerichtet werden.

    Schulentwicklung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung und der Entrepreneurship Education (EE): Schulen benötigen Unterstützung hinsichtlich der Professionalisierung und Systematisierung der Angebote zur Berufs- und Studienorientierung und der Entrepreneurship Education. Das schulische Konzept sollte Maßnahmen für alle Jahrgangsstufen vorsehen, die einander ergänzen bzw. aufeinander aufbauen. Dazu ist es erforderlich, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu evaluieren unter Einbezug von Schüler*innen, Eltern, Lehrkräften und Kooperationspartnern mit dem Ziel, diese kontinuierlich weiterentwickeln und verzahnen zu können. Schulen müssen beim Entwicklungsprozess Unterstützung von außen erhalten, bspw. bei der Planung, der Moderation und Dokumentation von Arbeitstreffen sowie der Auswahl geeigneter Methoden.

    Berufliche Fortbildung von Lehrkräften zur Entrepreneurship Education (EE) und Berufs- und Studienorientierung: Projektformen wie Schüler-/Übungsfirmen sowie die Erarbeitung von Businessplankonzepten mit Schüler*innen leisten einen besonderen Beitrag zur Entrepreneurship Education sowie zur beruflichen Orientierung. Die Schüler*innen erproben wirtschaftliches Denken und Handeln oder erhalten Einblicke in wirtschaftliche Abläufe. Überfachliche Kompetenzen wie Teamfähigkeit und Verantwortungsübernahme werden ausgebaut, berufliche Tätigkeitsfelder praktisch erprobt. Im Kontakt mit Kooperationspartnern werden Einblicke in berufliche Branchen und Berufsfelder ermöglicht. Die Erfahrungen der Servicestelle-Schülerfirmen zeigen, dass Schulen bzw. Lehrkräfte Unterstützung bei der Umsetzung solcher Praxisprojekte benötigen. Qualifizierung von Lehrkräften, die Begleitung der Umsetzung und Vermittlung von Partnern bewährten sich in hohem Maße und sollten weiter zur Verfügung gestellt werden.

  • Fachverb. Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Brandenburg, Thomas Lettow; Sebastian Müller

    Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist äußerst relevant

    Thomas Lettow, Vorsitzender und Sebastian Müller, Geschäftsführer des Fachverbandes Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V.

    Themenschwerpunkt "Förderperiode insgesamt"

    Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein äußerst relevantes Instrument für die Bewältigung jugendlicher Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen der schulischen und beruflichen Bildung. Er fördert die Brandenburger Jugendhilfelandschaft und befähigt Träger, die oftmals nur schwach ausgeprägte Infrastruktur im Bereich der Jugendsozialarbeit zu stärken und an die Lebenswelten junger Menschen angepasste Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und Mitwirkung umzusetzen. Der Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V. (FJB) begrüßt den Versuch einer beteiligungsorientierten Vorbereitung der kommenden ESF+-Förderperiode 2021 bis 2027.

    Verknüpfung mit örtlichen Planungen
    Der ESF verfolgt in den Schwerpunkten „Bildung“, „Beschäftigung“ und „Soziale Inklusion“ konkrete Zielstellungen, die an den Brandenburger Visionen eines verbesserten Bildungsangebotes anknüpfen. Eine verringerte Zahl von Schulverweiger*innen bzw. Schulabbrecher*innen sowie eine höhere Durchlässigkeit des Bildungssystems lassen sich aber nur durch Unterstützungsangebote realisieren, die an die Lebenswelten junger Menschen und die regionalen Bedingungen angepasst sind.

    Die gesetzlich verankerten Sozial- und Jugendhilfeplanungen bieten hierfür die nötigen Bestands- und Bedarfsanalysen, an denen die umzusetzenden ESF-Maßnahmen ansetzen können. Wir empfehlen daher, zu etablierende Angebote in enger Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfeplanung und den bestehenden Maßnahmen der Jugendsozialarbeit zu verknüpfen.

    Kontinuität gewährleisten
    Die Förderung zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Persönlichkeit - als Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungs- und Arbeitsmarkt - setzt an den Möglichkeiten der jugendlichen Zielgruppe an. Jugendsozialarbeit arbeitet vor allem dann effektiv, wenn Fachkräfte an gewachsenen (Beziehungs-)Strukturen und der Kenntnis der besonderen, individuellen Lebensbedingungen anknüpfen können. Angebote, die auf das Erreichen der ESF-Ziele hinwirken sollen, müssen daher eigenständig als mittel- und langfristige Strategien bzw. im Verbund mit anderen Projekten als Angebotserweiterung verstanden werden, sodass eine kontinuierliche Unterstützung der betroffenen Personen ermöglicht wird.

    Wir appellieren dringend, eine Finanzierungslücke zwischen den ESF-Förderperioden zu vermeiden. Die Träger der Jugendhilfe sind nicht in der Lage, das monatelange Aussetzen von Förderzusagen und Mittelabrufen zu überbrücken. Das Einstellen der betroffenen Angebote hat ein abruptes Abbrechen der Kooperations- und Beziehungsstrukturen zur Folge, die nachträglich nur mühsam wieder aufgebaut werden können. Fähiges Fachpersonal wechselt zudem in Bereiche mit langfristigeren Finanzierungsstrukturen und geht so für die anspruchsvolle Tätigkeit in der Jugendsozialarbeit verloren.

    Europäische Perspektiven ermöglichen
    Über den ESF wird ein zentraler Teil von europäischen Mobilitäten junger Menschen einerseits und interessierter Fachkräfte andererseits ermöglicht und finanziert. Im Kontext zunehmend nationaler Perspektiven, die in etlichen europäischen Ländern und politischen Landschaften festzustellen sind, bleibt die lebendige Begegnung ein adäquates Mittel, den verbindenden und friedenschaffenden Geist von Europa aus der Perspektive des Alltags erfahrbar zu machen.

    Die Orientierung an der Lebenswelt ist hier eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltiges Wirkung von Begegnung und europäischer Erfahrung. Wir empfehlen daher, die Zugänge zu den Programmen, die Begegnung ermöglichen und fördern, zuverlässig und gleichfalls niedrigschwellig zu gestalten, sodass der Kreis der Nutzer*innen dieser Programm weit gefasst werden kann und sich nicht auf eine Gruppe hochspezialisierter Akteur*innen beschränkt.

    Stigmatisierung der Zielgruppe vermeiden
    Die Erfahrungen von Fachkräften der Jugendsozialarbeit zeigen, dass eine übermäßig starke Fokussierung auf eine spezifische Zielgruppe zur Stigmatisierung derselben führen kann. So werden bspw. junge Menschen, die phasenweise schulverweigerndes Verhalten aufzeigen, durch einen Verweis in dafür vorgesehene Maßnahmen mitunter in ihrer Rolle als „Schulverweiger*in“ bestätigt. Aus einer krisenhaften Phase im Aufwachsen des jungen Menschen wird möglicherweise ein Stigma, von dem sich die betroffene Person nur schwer lösen kann.

    Im Verbund mit Jugendarbeit schaffen es Angebote der Jugendsozialarbeit deutlich leichter, eine breite Zielgruppe anzusprechen, Kontakte auszubauen und zu pflegen und sie in Krisensituationen engmaschiger zu begleiten, ohne eine Stigmatisierung von ohnehin sozial benachteiligten jungen Menschen zu verstärken.

    Wir empfehlen, die Formulierung der zu erreichenden Zielgruppe den örtlichen Maßnahmeverantwortlichen zu überlassen. Dabei ist selbstverständlich für eine strategische Verfolgung der ESF+-Förderziele Sorge zu tragen.

    Der ESF ist aus der Brandenburger Infrastruktur sozialer Einrichtungen und Dienste nicht mehr wegzudenken. Insbesondere die finanzschwachen ländlichen Strukturen profitieren von den erweiterten Möglichkeiten, die ihnen das Förderinstrument zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen bietet. Mit Blick auf das Krisenjahr 2020 wächst die Notwendigkeit eines zuverlässigen europäischen Förderprogrammes, das die Handlungs- und Wirkungs-möglichkeiten der vor Ort tätigen Akteure bestärkt und erweitert.

    Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist äußerst relevant

    Thomas Lettow, Vorsitzender und Sebastian Müller, Geschäftsführer des Fachverbandes Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V.

    Themenschwerpunkt "Förderperiode insgesamt"

    Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein äußerst relevantes Instrument für die Bewältigung jugendlicher Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen der schulischen und beruflichen Bildung. Er fördert die Brandenburger Jugendhilfelandschaft und befähigt Träger, die oftmals nur schwach ausgeprägte Infrastruktur im Bereich der Jugendsozialarbeit zu stärken und an die Lebenswelten junger Menschen angepasste Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und Mitwirkung umzusetzen. Der Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V. (FJB) begrüßt den Versuch einer beteiligungsorientierten Vorbereitung der kommenden ESF+-Förderperiode 2021 bis 2027.

    Verknüpfung mit örtlichen Planungen
    Der ESF verfolgt in den Schwerpunkten „Bildung“, „Beschäftigung“ und „Soziale Inklusion“ konkrete Zielstellungen, die an den Brandenburger Visionen eines verbesserten Bildungsangebotes anknüpfen. Eine verringerte Zahl von Schulverweiger*innen bzw. Schulabbrecher*innen sowie eine höhere Durchlässigkeit des Bildungssystems lassen sich aber nur durch Unterstützungsangebote realisieren, die an die Lebenswelten junger Menschen und die regionalen Bedingungen angepasst sind.

    Die gesetzlich verankerten Sozial- und Jugendhilfeplanungen bieten hierfür die nötigen Bestands- und Bedarfsanalysen, an denen die umzusetzenden ESF-Maßnahmen ansetzen können. Wir empfehlen daher, zu etablierende Angebote in enger Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfeplanung und den bestehenden Maßnahmen der Jugendsozialarbeit zu verknüpfen.

    Kontinuität gewährleisten
    Die Förderung zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Persönlichkeit - als Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungs- und Arbeitsmarkt - setzt an den Möglichkeiten der jugendlichen Zielgruppe an. Jugendsozialarbeit arbeitet vor allem dann effektiv, wenn Fachkräfte an gewachsenen (Beziehungs-)Strukturen und der Kenntnis der besonderen, individuellen Lebensbedingungen anknüpfen können. Angebote, die auf das Erreichen der ESF-Ziele hinwirken sollen, müssen daher eigenständig als mittel- und langfristige Strategien bzw. im Verbund mit anderen Projekten als Angebotserweiterung verstanden werden, sodass eine kontinuierliche Unterstützung der betroffenen Personen ermöglicht wird.

    Wir appellieren dringend, eine Finanzierungslücke zwischen den ESF-Förderperioden zu vermeiden. Die Träger der Jugendhilfe sind nicht in der Lage, das monatelange Aussetzen von Förderzusagen und Mittelabrufen zu überbrücken. Das Einstellen der betroffenen Angebote hat ein abruptes Abbrechen der Kooperations- und Beziehungsstrukturen zur Folge, die nachträglich nur mühsam wieder aufgebaut werden können. Fähiges Fachpersonal wechselt zudem in Bereiche mit langfristigeren Finanzierungsstrukturen und geht so für die anspruchsvolle Tätigkeit in der Jugendsozialarbeit verloren.

    Europäische Perspektiven ermöglichen
    Über den ESF wird ein zentraler Teil von europäischen Mobilitäten junger Menschen einerseits und interessierter Fachkräfte andererseits ermöglicht und finanziert. Im Kontext zunehmend nationaler Perspektiven, die in etlichen europäischen Ländern und politischen Landschaften festzustellen sind, bleibt die lebendige Begegnung ein adäquates Mittel, den verbindenden und friedenschaffenden Geist von Europa aus der Perspektive des Alltags erfahrbar zu machen.

    Die Orientierung an der Lebenswelt ist hier eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltiges Wirkung von Begegnung und europäischer Erfahrung. Wir empfehlen daher, die Zugänge zu den Programmen, die Begegnung ermöglichen und fördern, zuverlässig und gleichfalls niedrigschwellig zu gestalten, sodass der Kreis der Nutzer*innen dieser Programm weit gefasst werden kann und sich nicht auf eine Gruppe hochspezialisierter Akteur*innen beschränkt.

    Stigmatisierung der Zielgruppe vermeiden
    Die Erfahrungen von Fachkräften der Jugendsozialarbeit zeigen, dass eine übermäßig starke Fokussierung auf eine spezifische Zielgruppe zur Stigmatisierung derselben führen kann. So werden bspw. junge Menschen, die phasenweise schulverweigerndes Verhalten aufzeigen, durch einen Verweis in dafür vorgesehene Maßnahmen mitunter in ihrer Rolle als „Schulverweiger*in“ bestätigt. Aus einer krisenhaften Phase im Aufwachsen des jungen Menschen wird möglicherweise ein Stigma, von dem sich die betroffene Person nur schwer lösen kann.

    Im Verbund mit Jugendarbeit schaffen es Angebote der Jugendsozialarbeit deutlich leichter, eine breite Zielgruppe anzusprechen, Kontakte auszubauen und zu pflegen und sie in Krisensituationen engmaschiger zu begleiten, ohne eine Stigmatisierung von ohnehin sozial benachteiligten jungen Menschen zu verstärken.

    Wir empfehlen, die Formulierung der zu erreichenden Zielgruppe den örtlichen Maßnahmeverantwortlichen zu überlassen. Dabei ist selbstverständlich für eine strategische Verfolgung der ESF+-Förderziele Sorge zu tragen.

    Der ESF ist aus der Brandenburger Infrastruktur sozialer Einrichtungen und Dienste nicht mehr wegzudenken. Insbesondere die finanzschwachen ländlichen Strukturen profitieren von den erweiterten Möglichkeiten, die ihnen das Förderinstrument zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen bietet. Mit Blick auf das Krisenjahr 2020 wächst die Notwendigkeit eines zuverlässigen europäischen Förderprogrammes, das die Handlungs- und Wirkungs-möglichkeiten der vor Ort tätigen Akteure bestärkt und erweitert.

  • AfD-Fraktion, Daniel Münschke

    Kein Europäischer Sozialfonds

    Daniel Münschke, MdL, Vorsitzender im Ausschuss Infrastruktur und Landesplanung des Landtages Brandenburg/Arbeits- und Tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion

    *******

    Hinweis der ESF-Verwaltungsbehörde: In der nachfolgenden Stellungnahme sind falsche Informationen enthalten.

    Es gibt kein Europäisches Kurzarbeitergeld, das EU-Mitgliedstaaten zur Übernahme von Kurzarbeitergeldkosten auf EU-Ebene verpflichtet. Der Sachverhalt stellt sich vielmehr wie folgt dar: Das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) soll den von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Mitgliedstaatengünstige Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen zu finanzieren. Dazu übernehmen alle EU-Mitgliedstaaten Garantien für Kredite der Europäischen Kommission. Zur Übernahme des deutschen Anteils an den erforderlichen Garantien durch die Bundesregierung in Höhe von knapp 6,4 Milliarden Euro hat der Bundestag am 18. Juni 2020 den Entwurf des SURE-Gewährleistungsgesetzes angenommen).
    Es werden also nicht 6,4 Mrd. € für den deutschen Steuerzahler sofort fällig, und der Deutsche Bundestag beschließt nicht über eine europäische Regelung. Vielmehr ermächtigt das oben genanntes Gesetz die Bundesregierung, entsprechende Garantien für das europäische SURE-Instrument zur Verfügung zu stellen.
    Des Weiteren wird in der Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019 nicht empfohlen, die Arbeitszeit für die Finanzierung der EU und im speziellen des Sozialfonds aufzustocken. Der Rat empfiehlt Deutschland darin vielmehr, die Fehlanreize, die einer Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirken, zu reduzieren.  Insbesondere minderten die Vorschriften des Ehegattensplittings für Zweitverdiener den Anreiz, die Zahl ihrer Arbeitsstunden aufzustocken. Dies trage dazu bei, dass das Arbeitsmarktpotenzial vor allem von Frauen – trotz zunehmenden Arbeitskräftemangels - nicht voll ausgeschöpft werde (vgl. Erwägungsgrund 16).

    *******

    Themenschwerpunkt "Förderperiode insgesamt"

    Mitzeichner: Steffen John MdL, Leiter des Arbeitskreises Wirtschaft der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg/Migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, Steffen Kubitzki MdL, Mitglied des Präsidiums des Landtages Brandenburg/Energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Rolf-Peter Hooge MdL, Mitglied des Präsidiums des Landtages Brandenburg, Peter Drenske MdL, Mitglied im Ausschuss Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landtages Brandenburg

    Sehr geehrtes Team Veranstaltungsmanagement der Investitionsbank des Landes Brandenburg!

    Vorab herzlichen Dank für ihre Mail vom 29. Mai 2020, die uns Gelegenheit zur Teilnahme an einer Umfrage zur Verbesserung des Europäischen Sozialfonds sowie zu Abgabe der folgenden Stellungnahme zur Förderperiode des ESF 2021-2027 gibt

    Während wir unsere Antworten zur Umfrage ausarbeiteten, wurde über das europäische Kurzarbeitergeld lebhaft diskutiert, das am Abend des 24. Juni 2020 im Deutschen Bundestag schnell beschlossen werden sollte. Es verpflichtet uns zur Übernahme von Kurzarbeitergeldkosten auf EU-Ebene, unmittelbar werden 6,4 Mrd. € für den deutschen Steuerzahler sofort fällig.

    Um es kurz zu sagen: Es bedarf aus unserer Sicht keines Europäischen Sozialfonds, der zum Abbau der nationalstaatlichen Demokratie beiträgt.

    Der ESF stellt ein Mittel zur Machtverschiebung hin auf die EU-Ebene - dar.

    Im Falle des ESF auf dem Gebiet der Sozialpolitik bzw. hinsichtlich der entfremdeten Fördersummen, die subsidiär viel besser aufgebracht und verteilt werden könnten.

    Die von ihnen zur Verfügung gestellten Dokumente zur Unterfütterung der Online-Konsultation des ESF 2021-2027 gehen in eine fatale Richtung. So wird darin empfohlen, die Arbeitszeit aufzustocken, Für die Finanzierung der EU und im speziellen des Sozialfonds. Einzig deswegen sollen wir unsere Abgabenlast senken, weil sie der „Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirkt“.

    (Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019).

    Unsere Aufgabe ist es, Armut, Arbeits- und Perspektivlosigkeit in unserem Land zu begegnen. Auch einen möglichen gesellschaftlichen Zerfall muss entgegengewirkt werden.

    Kann der ESF dazu beitragen?

    Wir benötigen z.B. Entbürokratisierung, und würden gern mit der Abschaffung des Zwangs zur europäischen Vergabepraxis beginnen! Aber im von ihnen zur Verfügung gestellten „Länderbericht Deutschland 2020“ der Europäischen Kommission heißt es auf Seite 76: „Bei der Umsetzung von Binnenmarktvorschriften bleibt Deutschland allerdings hinter dem EU-Durchschnitt zurück. Zu den Hindernissen zählen u. a. … die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen.“ (!)

    Wir benötigen keine EU-Bürokratie. Wir benötigen eine regionale Wirtschaftsförderung, eine nationale Strategie zur Armutsbekämpfung, ein Europa, indem zum transnationalen Nutzen zusammen geschaffen wird.

    Unser Ergebnis ist: Wir benötigen keinen europäischen Sozialfonds!

    Mit herzlichen Grüßen,

    der Arbeitskreis Wirtschaft der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg

    Kein Europäischer Sozialfonds

    Daniel Münschke, MdL, Vorsitzender im Ausschuss Infrastruktur und Landesplanung des Landtages Brandenburg/Arbeits- und Tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion

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    Hinweis der ESF-Verwaltungsbehörde: In der nachfolgenden Stellungnahme sind falsche Informationen enthalten.

    Es gibt kein Europäisches Kurzarbeitergeld, das EU-Mitgliedstaaten zur Übernahme von Kurzarbeitergeldkosten auf EU-Ebene verpflichtet. Der Sachverhalt stellt sich vielmehr wie folgt dar: Das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) soll den von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Mitgliedstaatengünstige Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen zu finanzieren. Dazu übernehmen alle EU-Mitgliedstaaten Garantien für Kredite der Europäischen Kommission. Zur Übernahme des deutschen Anteils an den erforderlichen Garantien durch die Bundesregierung in Höhe von knapp 6,4 Milliarden Euro hat der Bundestag am 18. Juni 2020 den Entwurf des SURE-Gewährleistungsgesetzes angenommen).
    Es werden also nicht 6,4 Mrd. € für den deutschen Steuerzahler sofort fällig, und der Deutsche Bundestag beschließt nicht über eine europäische Regelung. Vielmehr ermächtigt das oben genanntes Gesetz die Bundesregierung, entsprechende Garantien für das europäische SURE-Instrument zur Verfügung zu stellen.
    Des Weiteren wird in der Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019 nicht empfohlen, die Arbeitszeit für die Finanzierung der EU und im speziellen des Sozialfonds aufzustocken. Der Rat empfiehlt Deutschland darin vielmehr, die Fehlanreize, die einer Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirken, zu reduzieren.  Insbesondere minderten die Vorschriften des Ehegattensplittings für Zweitverdiener den Anreiz, die Zahl ihrer Arbeitsstunden aufzustocken. Dies trage dazu bei, dass das Arbeitsmarktpotenzial vor allem von Frauen – trotz zunehmenden Arbeitskräftemangels - nicht voll ausgeschöpft werde (vgl. Erwägungsgrund 16).

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    Themenschwerpunkt "Förderperiode insgesamt"

    Mitzeichner: Steffen John MdL, Leiter des Arbeitskreises Wirtschaft der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg/Migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, Steffen Kubitzki MdL, Mitglied des Präsidiums des Landtages Brandenburg/Energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Rolf-Peter Hooge MdL, Mitglied des Präsidiums des Landtages Brandenburg, Peter Drenske MdL, Mitglied im Ausschuss Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landtages Brandenburg

    Sehr geehrtes Team Veranstaltungsmanagement der Investitionsbank des Landes Brandenburg!

    Vorab herzlichen Dank für ihre Mail vom 29. Mai 2020, die uns Gelegenheit zur Teilnahme an einer Umfrage zur Verbesserung des Europäischen Sozialfonds sowie zu Abgabe der folgenden Stellungnahme zur Förderperiode des ESF 2021-2027 gibt

    Während wir unsere Antworten zur Umfrage ausarbeiteten, wurde über das europäische Kurzarbeitergeld lebhaft diskutiert, das am Abend des 24. Juni 2020 im Deutschen Bundestag schnell beschlossen werden sollte. Es verpflichtet uns zur Übernahme von Kurzarbeitergeldkosten auf EU-Ebene, unmittelbar werden 6,4 Mrd. € für den deutschen Steuerzahler sofort fällig.

    Um es kurz zu sagen: Es bedarf aus unserer Sicht keines Europäischen Sozialfonds, der zum Abbau der nationalstaatlichen Demokratie beiträgt.

    Der ESF stellt ein Mittel zur Machtverschiebung hin auf die EU-Ebene - dar.

    Im Falle des ESF auf dem Gebiet der Sozialpolitik bzw. hinsichtlich der entfremdeten Fördersummen, die subsidiär viel besser aufgebracht und verteilt werden könnten.

    Die von ihnen zur Verfügung gestellten Dokumente zur Unterfütterung der Online-Konsultation des ESF 2021-2027 gehen in eine fatale Richtung. So wird darin empfohlen, die Arbeitszeit aufzustocken, Für die Finanzierung der EU und im speziellen des Sozialfonds. Einzig deswegen sollen wir unsere Abgabenlast senken, weil sie der „Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirkt“.

    (Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019).

    Unsere Aufgabe ist es, Armut, Arbeits- und Perspektivlosigkeit in unserem Land zu begegnen. Auch einen möglichen gesellschaftlichen Zerfall muss entgegengewirkt werden.

    Kann der ESF dazu beitragen?

    Wir benötigen z.B. Entbürokratisierung, und würden gern mit der Abschaffung des Zwangs zur europäischen Vergabepraxis beginnen! Aber im von ihnen zur Verfügung gestellten „Länderbericht Deutschland 2020“ der Europäischen Kommission heißt es auf Seite 76: „Bei der Umsetzung von Binnenmarktvorschriften bleibt Deutschland allerdings hinter dem EU-Durchschnitt zurück. Zu den Hindernissen zählen u. a. … die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen.“ (!)

    Wir benötigen keine EU-Bürokratie. Wir benötigen eine regionale Wirtschaftsförderung, eine nationale Strategie zur Armutsbekämpfung, ein Europa, indem zum transnationalen Nutzen zusammen geschaffen wird.

    Unser Ergebnis ist: Wir benötigen keinen europäischen Sozialfonds!

    Mit herzlichen Grüßen,

    der Arbeitskreis Wirtschaft der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg