Förder- und Rechtsgrundlagen
Für die ESF-Förderung sind Verordnungen und Bestimmungen der Europäischen Union, Bundes- und Landesgesetze sowie Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg zu berücksichtigen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Verordnungen der EU
Weitere Rechtsgrundlagen
Projektauswahlkriterien
Für die Auswahl von Vorhaben, die im Rahmen des ESF+-Programms gefördert werden sollen, sind gemäß Artikel 73 der Verordnung (EU) 2021/1060 vorab die Methoden und Kriterien für die Auswahl festzulegen.
Für die Auswahl von Vorhaben, die im Rahmen des ESF+-Programms gefördert werden sollen, sind gemäß Artikel 73 der Verordnung (EU) 2021/1060 vorab die Methoden und Kriterien für die Auswahl festzulegen.
Logos
Hier finden Sie eine Übersicht aller EU-Logos, die im Zeitraum der Förderperiode 2021-2027 zu verwenden sind.
Hier finden Sie eine Übersicht aller EU-Logos, die im Zeitraum der Förderperiode 2021-2027 zu verwenden sind.
Merkblätter
Hier erhalten Sie relevante Informationen zu den Grundlagen und Bedingungen bei der Inanspruchnahme von Förderungen im Rahmen des 'Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027'.
Hier erhalten Sie relevante Informationen zu den Grundlagen und Bedingungen bei der Inanspruchnahme von Förderungen im Rahmen des 'Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027'.
Charta der Grundrechte
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sind die Rechte und Freiheiten der EU-Bürgerinnen und -Bürger festgeschrieben, weshalb sie für sämtliche Einrichtungen der EU aber auch für nationale Behörden rechtlich bindend sind. So sind viele der in der Charta festgeschriebenen Grundrechte bereits im Grundgesetzt verankert. Hier finden Sie nähere Infos zur Sicherstellung der Charta der Grundrechte bei der Umsetzung des ESF+ in Brandenburg.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sind die Rechte und Freiheiten der EU-Bürgerinnen und -Bürger festgeschrieben, weshalb sie für sämtliche Einrichtungen der EU aber auch für nationale Behörden rechtlich bindend sind. So sind viele der in der Charta festgeschriebenen Grundrechte bereits im Grundgesetzt verankert. Hier finden Sie nähere Infos zur Sicherstellung der Charta der Grundrechte bei der Umsetzung des ESF+ in Brandenburg.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
Durch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) soll die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung gewährleistet und gefördert sowie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Prozessen sichergestellt werden. In der UN-BRK werden u. a. das Recht auf Teilhabe, das Recht auf Arbeit und das Recht auf Leben von Menschen mit Behinderungen definiert. Hier finden Sie nähere Infos zur Sicherstellung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) bei der Umsetzung des ESF+ in Brandenburg.
Durch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) soll die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung gewährleistet und gefördert sowie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Prozessen sichergestellt werden. In der UN-BRK werden u. a. das Recht auf Teilhabe, das Recht auf Arbeit und das Recht auf Leben von Menschen mit Behinderungen definiert. Hier finden Sie nähere Infos zur Sicherstellung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) bei der Umsetzung des ESF+ in Brandenburg.