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ESF-Durchführungsberichte des Landes

Die ESF-Verwaltungsbehörde ist zur jährlichen Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission verpflichtet. Sie muss darstellen, welche Ergebnisse und Fortschritte bei der Umsetzung des Operationellen Programms des ESF für das Land Brandenburg erzielt wurden.

In der Förderperiode 2014-2020 wird die Berichterstattung jeweils mit einer Bürgerinformation verbunden. Die wichtigsten Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse sind darin transparent darzustellen.