ESF-Durchführungsberichte des Landes
Die ESF-Verwaltungsbehörde ist zur jährlichen Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission verpflichtet. Sie muss darstellen, welche Ergebnisse und Fortschritte bei der Umsetzung des Operationellen Programms des ESF für das Land Brandenburg erzielt wurden.
In der Förderperiode 2014-2020 wird die Berichterstattung jeweils mit einer Bürgerinformation verbunden. Die wichtigsten Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse sind darin transparent darzustellen.