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Was ist der ESF?

3-geteiltes Bild: links zwei Handwerkerinnen bei der Arbeit, in der Mitte zwei Köche und rechts ein Dachdecker auf einem Dach.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste und älteste Instrument der Europäischen Union (EU), um Beschäftigung und soziale Integration in Europa zu fördern. Schon seit 1957 verbessert der ESF die Beschäftigungschancen der Menschen in Europa. Er fördert eine bessere Bildung, er unterstützt durch Ausbildung und Qualifizierung und er trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei.

Die EU hat einschließlich der Förderperiode 2021 bis 2027 dem Land Brandenburg seit 1990 insgesamt rund 2,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die ESF-Verwaltungsbehörde, angesiedelt im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), ist für den ESF im Land Brandenburg verantwortlich.

Im Jahr 2021 wurde der ESF mit anderen Förderinstrumenten der EU zum Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zusammengelegt. In der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 erhält Brandenburg 396,5 Millionen Euro aus dem ESF+, die durch Landesmittel bzw. Drittmittel auf insgesamt rund 651 Millionen Euro aufgestockt werden.

Brandenburg verwendet die ESF+-Mittel vor allem in den Bereichen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Berufsorientierung, Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung, Fachkräftesicherung sowie Alphabetisierung und Grundbildung.

Ziele des ESF+

Beschäftigungsförderung

  • Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen
  • Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft

Bildung und Qualifizierung

  • Verbesserung der Qualität, Inklusivität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen
  • Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung
  • Erleichterung beruflicher Übergänge

Soziale Inklusion

  • Verbesserung der Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Arbeitsmarkt
  • Förderung der sozialen Integration von von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen

Soziale Innovation

  • Förderung von Modellprojekten zur Erprobung neuer beschäftigungspolitischer Lösungsansätze
  • Besserer Zugang zu Erwerbstätigkeit für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen
  • Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den demografischen, digitalen und ökologischen Strukturwandel
3-geteiltes Bild: links zwei Handwerkerinnen bei der Arbeit, in der Mitte zwei Köche und rechts ein Dachdecker auf einem Dach.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste und älteste Instrument der Europäischen Union (EU), um Beschäftigung und soziale Integration in Europa zu fördern. Schon seit 1957 verbessert der ESF die Beschäftigungschancen der Menschen in Europa. Er fördert eine bessere Bildung, er unterstützt durch Ausbildung und Qualifizierung und er trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei.

Die EU hat einschließlich der Förderperiode 2021 bis 2027 dem Land Brandenburg seit 1990 insgesamt rund 2,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die ESF-Verwaltungsbehörde, angesiedelt im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), ist für den ESF im Land Brandenburg verantwortlich.

Im Jahr 2021 wurde der ESF mit anderen Förderinstrumenten der EU zum Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zusammengelegt. In der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 erhält Brandenburg 396,5 Millionen Euro aus dem ESF+, die durch Landesmittel bzw. Drittmittel auf insgesamt rund 651 Millionen Euro aufgestockt werden.

Brandenburg verwendet die ESF+-Mittel vor allem in den Bereichen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Berufsorientierung, Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung, Fachkräftesicherung sowie Alphabetisierung und Grundbildung.

Ziele des ESF+

Beschäftigungsförderung

  • Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen
  • Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft

Bildung und Qualifizierung

  • Verbesserung der Qualität, Inklusivität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen
  • Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung
  • Erleichterung beruflicher Übergänge

Soziale Inklusion

  • Verbesserung der Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Arbeitsmarkt
  • Förderung der sozialen Integration von von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen

Soziale Innovation

  • Förderung von Modellprojekten zur Erprobung neuer beschäftigungspolitischer Lösungsansätze
  • Besserer Zugang zu Erwerbstätigkeit für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen
  • Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den demografischen, digitalen und ökologischen Strukturwandel

Filme, die den ESF erklären

Kurze Vorstellung des ESF+ im Film auf der ESF-Website für Deutschland.

Kurze Vorstellung des ESF+ im Film auf der ESF-Website für Deutschland.