Toolbar-Menü

ESF+-Förderungen 2021-2027

3-geteiltes Bild: eine Frau mit VR-Brille, in der Mitte ein Mann beim Forschen und rechts zwei Frauen vor einem Laptop.
3-geteiltes Bild: eine Frau mit VR-Brille, in der Mitte ein Mann beim Forschen und rechts zwei Frauen vor einem Laptop.

Das 'Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027' beinhaltet vier Prioritäten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Die Förderung wird durch Richtlinien umgesetzt, die den jeweiligen Prioritäten des ESF+-Programms zugeordnet sind.

Förderrichtlinien für 2021-2027 werden sukzessive veröffentlicht und entsprechende Maßnahmen bewilligt. Nähere Informationen zu den einzelnen Förderungen werden in den BRANDaktuell-News und im gleichnamigen Newsletter möglichst schon vor Beginn der Antragstellung veröffentlicht. Zum Programmstart werden ausführliche Informationen auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) verfügbar gemacht. Die ILB steht auch für Beratungen zur Antragstellung zur Verfügung.

Hier finden Sie den aktuellen Zeitplan für alle Förderrichtlinien mit den voraussichtlichen Zeiträumen der Förderaufrufe bzw. Interessenbekundungen sowie den Link zum jeweiligen Förderprogramm auf der Website der ILB.

  • Priorität A: Beschäftigung

    → Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose und auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen sowie für Nichterwerbspersonen, sowie durch die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft (Spezifisches Ziel 4.1)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 – "Gründen in Brandenburg (GiB)"

    1. April bis 30. April 2025

    Antragstellung für Vorhaben ab 1. Januar 2026

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung der Arbeitsmarktintegration junger von Arbeitslosigkeit bedrohter oder betroffener Fach- und Arbeitskräfte im Land Brandenburg („Perspektive Job – Jugend in Ausbildung und Arbeit")

    im Jahr 2026

    → Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose und auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen sowie für Nichterwerbspersonen, sowie durch die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft (Spezifisches Ziel 4.1)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 – "Gründen in Brandenburg (GiB)"

    1. April bis 30. April 2025

    Antragstellung für Vorhaben ab 1. Januar 2026

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung der Arbeitsmarktintegration junger von Arbeitslosigkeit bedrohter oder betroffener Fach- und Arbeitskräfte im Land Brandenburg („Perspektive Job – Jugend in Ausbildung und Arbeit")

    im Jahr 2026

  • Priorität B: Bildung

    → Verbesserung der Qualität, Inklusivität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, unter anderem durch die Validierung nichtformalen und informellen Lernens, um den Erwerb von Schlüsselkompetenzen, einschließlich unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, zu unterstützen, und durch die Förderung der Einführung dualer Ausbildungssysteme und von Lehrlingsausbildungen (Spezifisches Ziel 4.5)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Förderung des „Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ (PAV) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027

    seit 1. September 2023 fortlaufend

    Ausgenommen die jährliche Antragstellung für die 'Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)' vom 1. September bis zum 1. November für das kommende Kalenderjahr sowie die Portalöffnung für den Fördertatbestand 'Service für Ausbildung' ab dem 1. Quartal 2025.

    Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land Brandenburg zur Optimierung des Überganges von der Schule in den Beruf in der EU-Förderperiode 2021-2027 (Türöffner: Zukunft Beruf 2022)

    2. Januar bis 31. Januar 2025

    Call für Lokale Koordinierungsstellen mit Maßnahmenbeginn zum 1. August 2025

    Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Förderung von drei Teilprojekten zur Entwicklung der Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I im Rahmen der Gesamtmaßnahme "Praxisnahe Berufsorientierung" (PraxisBO) in der EU-Förderperiode 2021-2027

    im Jahr 2026

    → Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen (Spezifisches Ziel 4.6)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung des Programms „Projekte Schule/Jugendhilfe 2030“ in der EU-Förderperiode 2021-2027 (Projekte Schule Jugendhilfe 2030)

    im Jahr 2026

    Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen der Jugendhilfe (Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe 2023)

    seit 13. März 2023 fortlaufend

    Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung Kultur zur Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus in Förderperiode 2021-2027 (WiFo)

    1. Halbjahr 2025

    Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste im Land Brandenburg aus dem Europäischen Sozialfonds Plus in der EU-Förderperiode 2021-2027 (Jugendfreiwilligendienste)

    23. März bis 25. April 2025

    → Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität (Spezifisches Ziel 4.7)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 (Weiterbildungsrichtlinie – WBRL 2022)

    seit 2. Januar 2023 fortlaufend

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Gewährung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in der EU-Förderperiode 2021-2027 (Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF) 2022)

    seit 28. November 2022 fortlaufend

    Gemeinsame Richtlinie des Richtlinie des MBJS und des MdJ für die Förderung von Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2021-2027 (Alphabetisierung und Grundbildung 2023)

    1. Halbjahr 2025

    → Verbesserung der Qualität, Inklusivität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, unter anderem durch die Validierung nichtformalen und informellen Lernens, um den Erwerb von Schlüsselkompetenzen, einschließlich unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, zu unterstützen, und durch die Förderung der Einführung dualer Ausbildungssysteme und von Lehrlingsausbildungen (Spezifisches Ziel 4.5)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Förderung des „Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ (PAV) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027

    seit 1. September 2023 fortlaufend

    Ausgenommen die jährliche Antragstellung für die 'Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)' vom 1. September bis zum 1. November für das kommende Kalenderjahr sowie die Portalöffnung für den Fördertatbestand 'Service für Ausbildung' ab dem 1. Quartal 2025.

    Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land Brandenburg zur Optimierung des Überganges von der Schule in den Beruf in der EU-Förderperiode 2021-2027 (Türöffner: Zukunft Beruf 2022)

    2. Januar bis 31. Januar 2025

    Call für Lokale Koordinierungsstellen mit Maßnahmenbeginn zum 1. August 2025

    Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Förderung von drei Teilprojekten zur Entwicklung der Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I im Rahmen der Gesamtmaßnahme "Praxisnahe Berufsorientierung" (PraxisBO) in der EU-Förderperiode 2021-2027

    im Jahr 2026

    → Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen (Spezifisches Ziel 4.6)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung des Programms „Projekte Schule/Jugendhilfe 2030“ in der EU-Förderperiode 2021-2027 (Projekte Schule Jugendhilfe 2030)

    im Jahr 2026

    Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen der Jugendhilfe (Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe 2023)

    seit 13. März 2023 fortlaufend

    Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung Kultur zur Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus in Förderperiode 2021-2027 (WiFo)

    1. Halbjahr 2025

    Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste im Land Brandenburg aus dem Europäischen Sozialfonds Plus in der EU-Förderperiode 2021-2027 (Jugendfreiwilligendienste)

    23. März bis 25. April 2025

    → Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität (Spezifisches Ziel 4.7)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 (Weiterbildungsrichtlinie – WBRL 2022)

    seit 2. Januar 2023 fortlaufend

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Gewährung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in der EU-Förderperiode 2021-2027 (Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF) 2022)

    seit 28. November 2022 fortlaufend

    Gemeinsame Richtlinie des Richtlinie des MBJS und des MdJ für die Förderung von Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2021-2027 (Alphabetisierung und Grundbildung 2023)

    1. Halbjahr 2025

  • Priorität C: Soziale Inklusion

    → Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen, einschließlich Migranten (Spezifisches Ziel 4.9)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg 'Willkommen in Brandenburg' Ein Beratungsservice für Menschen mit Migrationsgeschichte (Willkommen in Brandenburg)

    7. April bis 23. Mai 2025

    Call für Vorhaben mit Beginn zum 1. Januar 2026

    Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Deutschkursen für Geflüchtete (DfG) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027

    2. Quartal 2024

    → Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern (Spezifisches Ziel 4.12)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Förderung der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften (Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften 2022)

    2. bis 31. Januar 2025

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben in Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021 - 2027 (Sozialbetriebe)

    seit 13. Dezember 2022 fortlaufend

    Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz 'Stark vor Ort': Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien (Stark vor Ort – gemeinsam für ein schönes Leben)

    15. Januar bis 7. März 2025

    Im Zeitraum können Anträge für die Fördertatbestände '(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionsprojekten' und 'Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum' gestellt werden.

    Richtlinie des Ministeriums der Justiz zur Förderung der Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (HSI 4.0)

    3. bis 28. Februar 2025

    Antragstellung für Vorhabensbeginn ab 1. Juli 2025

    → Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen, einschließlich Migranten (Spezifisches Ziel 4.9)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg 'Willkommen in Brandenburg' Ein Beratungsservice für Menschen mit Migrationsgeschichte (Willkommen in Brandenburg)

    7. April bis 23. Mai 2025

    Call für Vorhaben mit Beginn zum 1. Januar 2026

    Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Deutschkursen für Geflüchtete (DfG) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027

    2. Quartal 2024

    → Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern (Spezifisches Ziel 4.12)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Förderung der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften (Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften 2022)

    2. bis 31. Januar 2025

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben in Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021 - 2027 (Sozialbetriebe)

    seit 13. Dezember 2022 fortlaufend

    Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz 'Stark vor Ort': Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien (Stark vor Ort – gemeinsam für ein schönes Leben)

    15. Januar bis 7. März 2025

    Im Zeitraum können Anträge für die Fördertatbestände '(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionsprojekten' und 'Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum' gestellt werden.

    Richtlinie des Ministeriums der Justiz zur Förderung der Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (HSI 4.0)

    3. bis 28. Februar 2025

    Antragstellung für Vorhabensbeginn ab 1. Juli 2025

  • Priorität D: Soziale innovative Maßnahmen

    → Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose und auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen sowie für Nichterwerbspersonen, sowie durch die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft (Spezifisches Ziel 4.1)

    → Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken Rechnung trägt (Spezifisches Ziel 4.4)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg: Soziale Innovationen für Brandenburg – Modellprogramm zur Förderung neuer Ansätze für die Brandenburger Arbeitspolitik in der Förderperiode 2021-2027 (Soziale Innovationen 2023)

    seit 24. Juli fortlaufend

    Antragstellung für Entwicklungsprojekte ab 24. Juli 2023 fortlaufend. Bitte beachten: Zwischen Antragstellung und Beginn des Projekts bitte mindestens 12 Wochen Bearbeitungszeit einplanen.

    4. Call für ab Dezember 2025 startende Modellprojekte: 5. Mai bis 30. Mai 2025

    → Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose und auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen sowie für Nichterwerbspersonen, sowie durch die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft (Spezifisches Ziel 4.1)

    → Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken Rechnung trägt (Spezifisches Ziel 4.4)

    Bezeichnung der Förderrichtlinie Zeitplan Hinweise

    Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg: Soziale Innovationen für Brandenburg – Modellprogramm zur Förderung neuer Ansätze für die Brandenburger Arbeitspolitik in der Förderperiode 2021-2027 (Soziale Innovationen 2023)

    seit 24. Juli fortlaufend

    Antragstellung für Entwicklungsprojekte ab 24. Juli 2023 fortlaufend. Bitte beachten: Zwischen Antragstellung und Beginn des Projekts bitte mindestens 12 Wochen Bearbeitungszeit einplanen.

    4. Call für ab Dezember 2025 startende Modellprojekte: 5. Mai bis 30. Mai 2025