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Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

Durch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) soll die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung gewährleistet und gefördert sowie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Prozessen sichergestellt werden. In der UN-BRK werden u. a. das Recht auf Teilhabe, das Recht auf Arbeit und das Recht auf Leben von Menschen mit Behinderungen definiert. Dem Großteil der weltweit rund 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erstmalig einen Zugang zu verbrieften Rechten verschafft.

Im Land Brandenburg wird die UN-BRK durch das sog. Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung 3.0 umgesetzt. Durch die durchgehende Berücksichtigung des bereichsübergreifenden Grundsatzes der Nichtdiskriminierung bei der programmseitigen Umsetzung des ESF+-Programms 2021-2027 werden die wesentlichen Grundsätze der UN-BRK sichergestellt.

Weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten stellen die folgenden (staatlichen) Stellen bereit:


Grund zur Beschwerde?

Falls Sie bei einem ESF+-geförderten Projekt des Landes Brandenburg Verstöße gegen die UN-BRK festgestellt haben, können Sie über das folgende Kontaktformular eine schriftliche Beschwerde bei der ESF-Verwaltungsbehörde einreichen.

Falls Sie bei einem ESF+-geförderten Projekt des Landes Brandenburg Verstöße gegen die UN-BRK festgestellt haben, können Sie über das folgende Kontaktformular eine schriftliche Beschwerde bei der ESF-Verwaltungsbehörde einreichen.

Kontaktformular