Charta der Grundrechte
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sind die Rechte und Freiheiten der EU-Bürgerinnen und -Bürger festgeschrieben, weshalb sie für sämtliche Einrichtungen der EU aber auch für nationale Behörden rechtlich bindend sind. So sind viele der in der Charta festgeschriebenen Grundrechte bereits im Grundgesetzt verankert.
Auch bei der Umsetzung von durch den ESF+ geförderten Projekten ist die Charta der Grundrechte bindend, sodass ein Verstoß gegen diese zur Aussetzung oder Beendigung der Zahlung von EU-Fördermitteln führen kann. Worauf bei der Durchführung von EU-Förderungen im Zusammenhang mit der Charta der Grundrechte zu achten ist, finden Sie zusammengefasst in den ‚Leitlinien zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds'.
Hier finden Sie außerdem eine Liste mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Stellen im Land Brandenburg, deren Arbeit im Zusammenhang mit den Rechten und Prinzipien der Charta steht und die bei Bedarf kontaktiert werden können.
Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC)
Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC)
Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC)
Umweltschutz und Nachhaltigkeit (Art. 37 GRC)
Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31)
Grund zur Beschwerde?
Falls Sie bei einem ESF+-geförderten Projekt des Landes Brandenburg Verstöße gegen die Charta der Grundrechte festgestellt haben, können Sie über das folgende Kontaktformular eine schriftliche Beschwerde bei der ESF-Verwaltungsbehörde einreichen.
Falls Sie bei einem ESF+-geförderten Projekt des Landes Brandenburg Verstöße gegen die Charta der Grundrechte festgestellt haben, können Sie über das folgende Kontaktformular eine schriftliche Beschwerde bei der ESF-Verwaltungsbehörde einreichen.