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Neue Anträge für Förderprogramm „Stark vor Ort“ zur Prävention von Kinderarmut möglich

- Erschienen am 30.11.2023

Das Förderprogramm „Stark vor Ort“ zur Bekämpfung von Kinderarmut steht kurz vor der zweiten Antragsphase. Bei einer Auftaktveranstaltung am heutigen Donnerstag (30.11.) in Potsdam informiert das Sozialministerium rund 90 Akteurinnen und Akteuren von Kommunen, Trägerinnen und Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen über Details und Teilnahmebedingungen. Weitere Anträge auf Förderung können vom 2. bis 31. Januar 2024 gestellt werden. Das Programm „Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien“ speist sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie des Landes und hat eine Laufzeit bis Ende 2028. Es stehen Mittel für Projekte mit einem Gesamtvolumen von 15,1 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit dem Förderprogramm „Stark vor Ort“ soll den Folgen von Kinder- und Familienarmut auf lokaler Ebene gezielt entgegengewirkt werden. Gefördert werden insbesondere die Entwicklung von kommunalen Armutspräventionskonzepten und Projekte zur Armutsprävention in Sozialräumen.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft und benötigen die bestmöglichen Bedingungen für eine gesunde, liebevoll begleitete und altersgerechte Entwicklung. Und obwohl Brandenburg bei der Kinderarmut im Bundesvergleich noch relativ gut dasteht, waren dennoch im vergangenen Jahr mehr als 72.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren armutsgefährdet. Wir müssen Kinderarmut entschlossen bekämpfen. Mithilfe der neuen Förderrichtlinie haben wir gemeinsam mit Kommunen sowie Sozialträgern bereits erste Projekte zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut auf den Weg gebracht. Jetzt geben wir den Startschuss für die nächste Antragsphase.“

In der ersten Antragsphase haben die Städte Cottbus und Frankfurt (Oder) erfolgreich Fördermittel für die Erstellung von Armutspräventionskonzepten beantragt. Fünf weitere Projekte wollen sich der Armutsprävention in Sozialräumen widmen, je eines in der Prignitz, im Havelland und in Potsdam-Mittelmark sowie zwei im Landkreis Oder-Spree.

Anträge auf Förderung können wieder zwischen dem 2. und dem 31. Januar 2024 über das Kundenportal der Landesinvestitionsbank ILB gestellt werden. Weitere Antragsrunden sind geplant.

Die Pressemitteilung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).