Förderung: 'Projekte Schule Jugendhilfe 2030' bis 23. Februar beantragen!
- Erschienen amBereits im Sommer 2022 startete die ESF+-Richtlinie ‘Projekte Schule Jugendhilfe 2030’ des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Ziel der Förderung ist es, für Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe zusätzliche Unterstützungsangebote zu schaffen. Zur Zielgruppe gehören vor allem junge Menschen, die mit erheblichen sozialen und schulischen Problemen zu kämpfen haben.
Diese Angebote liegen in der Verantwortung von Schule und Jugendhilfe. Gefördert werden die Projektkosten, also Personal- und Sachausgaben, für bis zu 30 Lerngruppen an Oberschulen und Gesamtschulen des Landes Brandenburg über die Dauer von zwei Schuljahren. Durch die aktive Unterstützung der Schülerinnen und Schüler soll langfristig verhindert werden, dass die Jugendlichen an ihrer schulischen, außerschulischen oder familiären Lebenswirklichkeit scheitern. Aktuell können wieder Anträge über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Antragsschluss ist der 23. Februar 2024. (JM)
- Weitere Informationen zur Richtlinie und den Link zum Kundenportal finden Sie auf der ILB-Website.