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Arbeitsmarktförderprogramm für schwerbehinderte Menschen wird verlängert

- Erschienen am 28.01.2024

Das Land Brandenburg unterstützt Menschen mit Schwerbehinderung auch weiterhin bei der betrieblichen Ausbildung und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Das bis Ende 2023 befristete Landesförderprogramm „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt“, kurz „PiA“, wird hierfür zunächst bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Ein Anschlussförderprogramm ist in Vorbereitung. „PiA“ war 2022 mit dem Ziel gestartet worden, neue betriebliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen im Land Brandenburg zu schaffen sowie bereits existierende Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu stabilisieren. Anträge auf eine entsprechende Förderung können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Betriebssitz im Land Brandenburg weiterhin beim Integrationsamt im zuständigen Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellen.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Von einem inklusiven Arbeitsmarkt profitieren nicht nur Menschen mit Schwerbehinderung, sondern auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wenn Letztere behinderte oder schwerbehinderte Menschen einstellen, gewinnen sie gut ausgebildete und qualifizierte, hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Teamgeist in einer Firma stärken. Trotz bereits erzielter guter Fortschritte gibt es in diesem Bereich noch viel Potenzial, das es zu heben gilt. Mir als Sozialministerin ist es besonders wichtig, dass schwerbehinderte Menschen gleichberechtigt und frei von jedweder Diskriminierung am Arbeitsmarkt teilhaben können. Mit dem Landesförderprogramm, das gezielte Anreize setzt, schwerbehinderte Menschen einzustellen und ihre Jobs langfristig zu sichern, haben wir bereits gute Erfolge erzielt. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, das Programm zu verlängern und bin sehr zuversichtlich, dass wir ein Anschlussförderprogramm vorlegen können.“

Christina Schröter, LASV-Präsidentin: „Die Verlängerung des Landesförderprogramms sendet ein wichtiges Signal an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Brandenburg, auch weiterhin Menschen mit Schwerbehinderungen einzustellen bzw. deren Arbeitsplätze zu erhalten und damit Teilhabemöglichkeiten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen und Inklusion zu leben.“

Bisher konnten durch das Landesförderprogramm „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt“ 26 betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen neu geschaffen werden. Darüber hinaus entstanden 118 neue Arbeitsplätze für arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen sowie Berufsstarterinnen und Berufsstarter mit einer Schwerbehinderung. Acht weitere, bereits existierende Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen konnten stabilisiert oder erhalten werden.

Über das „PiA“-Programm gefördert werden können betriebliche Ausbildungsplätze mit bis zu 12.000 Euro, neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen für maximal fünf Jahre mit bis zu 25.000 Euro sowie die Neueinstellung schwerbehinderter Menschen, die langzeitarbeitslos sind oder das 45. Lebensjahr vollendet haben, für maximal 5 Jahre mit bis zu 35.000 Euro. Auch für die Einstellung von Berufsstarterinnen und Berufsstartern ist ein Zuschuss von bis zu 25.000 Euro möglich. Weiterhin kann eine Inklusionsprämie von 5.000 Euro bei der Entfristung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt und die Durchführung teambildender Maßnahmen mit bis zu 2.000 Euro unterstützt werden.

Durch das Landesförderprogramm ist auch eine direkte Förderung an schwerbehinderte Menschen möglich, beispielsweise über die Gewährung von Prämien für schwerbehinderte Auszubildende sowie Berufsstarterinnen und Berufsstarter. Schwerbehinderte Auszubildende können bei Abschluss eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses eine Prämie von 2.000 Euro erhalten. Schwerbehinderte Menschen, die spätestens ein halbes Jahr nach Abschluss einer betrieblichen Ausbildung im erlernten Beruf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnen, können eine Prämie von 1.000 Euro erhalten.

Aufbauend auf den Erfahrungen bei der Umsetzung dieses Förderprogramms entwickelt das Integrationsamt gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen, der Bundesagentur für Arbeit, der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sowie mit weiteren Akteurinnen und Akteuren ein neues Förderprogramm, das an „PiA“ anschließen wird und ebenfalls umfassende Leistungen zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beinhaltet.

Hintergrund
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird. Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können von der Förderung ebenfalls profitieren, wenn sie durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.

Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten, Fördervoraussetzungen und Antragstellung zum Landesförderprogramm „PiA“ finden Sie auf der LASV-Website.

Diese Pressemitteilung finden Sie auf der Website des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV).