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Förderung: ESF+-Sozialpartnerrichtlinie 'Wandel der Arbeit'

- Erschienen am 26.07.2024

Die Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur ist Ziel der ESF+-Sozialpartnerrichtlinie ‘Wandel der Arbeit’ – einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Daher werden im aktuell laufenden 5. Förderaufruf Projekte gefördert, die einen nachweisbar sozialpartnerschaftlichen Ansatz haben und Konzepte etablieren, die Weiterbildung fördern und Gleichstellung gestalten. Außerdem werden Maßnahmen gefördert, die die Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in regionalen Verbünden oder durch das Austesten innovativer Ansätze in Modellprojekten begünstigen. Die Richtlinie wurde angepasst und um ein Jahr bis Ende 2028 verlängert. Außerdem wurde das Einbringen privater Drittmittel im Rahmen der Eigenbeteiligung der Antragstellenden erlaubt. (JM)

  • Ausführliche Informationen zum ESF+-Programm des Bundes inkl. des Links zum Förderportal Z-EU-S finden Sie auf der Website des BMAS.