Förderrichtlinie "Brandenburger Innovationsfachkräfte" zur Fachkräftesicherung wird fortgesetzt Hochqualifizierte Nachwuchsfachkräfte halten und gewinnen
- Erschienen am - PresemitteilungDas Arbeitsministerium unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg weiter bei der Fachkräftegewinnung. Wer Studierende oder Hochschulabsolventen einstellt, um sie frühzeitig für das Unternehmen zu gewinnen, erhält einen Lohnkostenzuschuss zwischen 705 bis 1.560 Euro im Monat. Die entsprechende Förderrichtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ (BIF) wurde überarbeitet und um drei Jahre verlängert. Die neue Richtlinie ist seit 16. Mai 2019 in Kraft und läuft bis Mitte 2022. Sie ist auf dem Online-Portal der Investitionsbank (www.ilb.de) veröffentlicht. Unternehmen können ab sofort Anträge stellen. Für das Programm stehen 13 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Die Fachkräftesicherung ist ein Schwerpunkt der Arbeitspolitik im Land Brandenburg. Mit der bewährten Richtlinie ‚Brandenburger Innovationsfachkräfte‘ unterstützt das Land die frühzeitige Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen. So wird dazu beigetragen, dass Studierende die guten Karrierechancen in Brandenburg bereits während ihres Studiums kennenlernen. „So wollen wir erreichen, dass möglichst viele Absolventinnen und Absolventen der Brandenburger Hochschulen im Land bleiben. Gleichzeitig helfen wir aber auch kleinen und mittleren Betrieben, die es im Wettbewerb um Fachkräfte schwerer haben, hochqualifizierte Nachwuchskräfte einstellen und langfristig binden zu können“, sagt Arbeitsministerin Susanna Karawanskij.
Hintergrund
Unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von neu einzustellenden Absolventinnen und Absolventen einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung als Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistent für eine innovative Aufgabe im Unternehmen. Wichtig: Durch die Förderung darf im Unternehmen kein anderes Personal ersetzt werden. Das heißt, es muss ein neuer, zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden.
Wenn kleine und mittlere Unternehmen immatrikulierte Werkstudierende im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe einstellen (mindestens 15 und maximal 20 Wochenstunden), erhalten sie einen Lohnkostenzuschuss von rund 75 Prozent des Bruttomonatsentgelts, maximal 705 Euro im Monat (Dauer der Förderung: Mindestens sechs und maximal zwölf Monate).
Die oder der Werkstudierende wirkt begleitend und unterstützend am Innovationsprojekt im Unternehmen mit. So kann es auch sein, dass durch die Bearbeitung der Innovationsaufgabe ein für das Unternehmen neuartiges bzw. verbessertes Handlungsfeld angeschoben oder weiterentwickelt wird.
Stellen Unternehmen Hochschulabsolventinnen bzw. Hochschulabsolventen oder Absolventinnen bzw. Absolventen einer geregelten beruflichen Aufstiegsqualifizierung (Techniker/in, Meister/in etc.) als Innovationsfachkraft für ein innovatives Vorhaben neu ein, übernimmt das Arbeitsministerium bis zu 60 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.560 Euro im Monat (Dauer der Förderung: Mindestens 12 und maximal 24 Monate). Der Abschluss darf nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
Die Richtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte 2014-2019“ des Arbeitsministeriums trat im November 2014 in Kraft. Dafür standen 24 Millionen Euro aus ESF-Mitteln zur Verfügung. In diesem Förderzeitraum wurden bis heute rund 800 Einstellungen gefördert.
Alle Informationen zur Förderrichtlinie sowie Antragsformulare im Internet unter https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/brandenburger-innovationsfachkraefte-2019-2022/