Reform zur Barrierefreiheit
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Rund 13 Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer Beeinträchtigung. Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, die Barrierefreiheit in Deutschland weiter zu verbessern und allen Menschen mehr Teilhabe und Selbstbestimmung im Alltag zu ermöglichen.
Menschen mit Beeinträchtigungen stoßen im täglichen Leben weiterhin auf Hindernisse – sei es beim Zugang zu Gebäuden oder im Kontakt mit Behörden. Um diese Hürden abzubauen, soll das geltende Gesetz modernisiert werden. Ein zentrales Element der Reform ist es, die bisherige Lücke zwischen öffentlichem und privatem Raum zu schließen. Während staatliche Stellen bereits zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, soll die Barrierefreiheit künftig auch bei gewerblichen Angeboten und Dienstleistungen stärker berücksichtigt werden.
Demnach sollen private Anbieter durch einfache und praktikable Lösungen vor Ort für Zugänglichkeit sorgen – etwa durch mobile Rampen. Im öffentlichen Bereich sieht der Gesetzentwurf vor, dass Gebäudeteile von Bestandsbauten des Bundes bis spätestens 2045 vollständig barrierefrei gestaltet werden müssen.
Zudem soll die Kommunikation von Behörden weiter barrierefrei ausgebaut werden. Dazu gehört, dass Informationen künftig auch in Deutscher Gebärdensprache und in leicht verständlicher Sprache verfügbar sein sollen und wichtige Verwaltungsdokumente wie Anträge barrierefrei zugänglich werden. Außerdem ist geplant, bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit ein Kompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache einzurichten. (SH)
- Weitere Infos zum Gesetzentwurf finden Sie auf der Website der Bundesregierung.
