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Digitalisierung zum Wohle der Patienten

- Erschienen am 22.03.2024

Mit zwei im Februar auf den Weg gebrachten Gesetzen hat die Bundesregierung für das deutsche Gesundheitswesen das digitale Zeitalter eingeläutet. Über das 'Digital-Gesetz' soll die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für Krankenkassen ab 2025 Pflicht sein. In enger Verknüpfung mit dem bereits Anfang dieses Jahres eingeführten E-Rezept sollen für medizinisches Personal und für die Patientinnen und Patienten die Abläufe in der medizinischen Betreuung vereinfacht werden. Die Anwendung bleibt aber freiwillig und kann seitens der Versicherten eingeschränkt oder abgelehnt werden.

Mit dem ebenfalls bereits vom Bundesrat gebilligten Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll vor allem die Forschung unterstützt werden. Durch die Verknüpfung pseudonymisierter ePA-Daten, Abrechnungsdaten der Krankenkassen und Auszüge aus dem Krebsregister sollen Krankheiten früher erkannt und so besser behandelt werden können. (JM)