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Förderung: Soziale Innovationen in Brandenburg: 2. Call

- Erschienen am 22.01.2024
Mit sozialen Innovationen das Land Brandenburg nach vorn bringen. Quelle: AdobeStock: vegefox.com

Die Förderung von sozialen Innovationen ist auch in der Förderperiode 2021-2027 ein wichtiger Handlungsschwerpunkt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE). Über die ESF+-Richtlinie 'Förderung sozialer Innovationen im Land Brandenburg' wird durch die Förderung von Modellprojekten daher die konzeptionelle Entwicklung und Erprobung von Lösungsansätzen für soziale Innovationen unterstützt.

Nach einem 1. Call im Sommer 2023 können ab dem 29. Januar 2024 erneut Anträge über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden. Die Projektanträge müssen sich einem spezifischen Ziel der Brandenburger Arbeitspolitik und einem oder mehreren der folgenden arbeitspolitischen Schwerpunkte für Brandenburg zuordnen lassen:

  • Arbeitsmarktintegration: Kompetenzen von morgen fördern
  • Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege
  • Revitalisierung des ländlichen Raums
  • Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen
  • Fach- und Arbeitskräftesicherung

Projektdauer und Förderhöhe

Erfolgreiche Konzepte für Modellprojekte zeichnen sich beispielsweise dadurch aus, dass der zu erwartende gesellschaftliche Nutzen sehr hoch ist und die Transferziele realistisch und durch die aktive Zusammenarbeit mit relevanten Partnern gut umsetzbar sind.

Soziale Innovationen können im Rahmen der Modellprojekte bis zu zwei Jahre lang erprobt und in die Praxis überführt werden. Die Projekte werden vollfinanziert, wobei die maximale Fördersumme bis zu 300.000 Euro betragen kann – Eigenanteile sind nicht erforderlich. Antragsschluss des 2. Calls für die Förderung von Modellprojekten ist der 23. Februar 2024.

Informationstage und Unterstützung

Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) unterstützt Interessierte mit nützlichen Hinweisen zur Erarbeitung der Antragskonzepte und zu den Bewertungskriterien der Richtlinie. Auch bei der ILB stehen Mitarbeitende mit Informationen zur Antragstellung und zum Finanzplan an der Seite künftiger Antragstellender.

Zudem wird allen Interessierten empfohlen, am folgenden Informationstag teilzunehmen, um sich optimal auf die Antragstellung vorzubereiten.

  • 7. Februar 2024: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

An diesem Tag werden Teilnehmende in Einzelterminen individuell zu ihrem Vorhaben beraten und erhalten nützliche Tipps zur Antragstellung – und das je nach Vorlieben wahlweise in Präsenz oder im virtuellen Gespräch. (JM)

  • Alle Ansprechpartnerinnen und deren Kontaktdaten für eine individuelle Terminvereinbarung finden Sie auf der Website der WFBB Arbeit.
  • Weitere Informationen und den Link zur Beantragung finden Sie auf der Website der ILB.

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Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.