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Corona-Hilfe nun bis Ende 2020 und flexibler gestaltet

Wirtschaftsminister Steinbach: „Wichtiges Signal für Brandenburger Wirtschaft“

- Erschienen am 21.10.2020

Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 können von heute an wie bisher über die bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Sie müssen über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder einen Rechtsanwalt gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).    

Minister Steinbach erklärte: „Die Überbrückungshilfe wird nicht nur verlängert, sie ist gerade für besonders betroffene Unternehmen auch noch einmal verbessert worden. Der intensive Austausch der vergangenen Wochen mit Vertretern von Branchen und Verbänden sowie den Kammern spiegelt sich in der überarbeiteten Überbrückungshilfe wider.“ So wurde beispielsweise die Eintrittsschwelle ins Programm für kleine und mittlere Unternehmen gesenkt, außerdem ist die Deckelung der Beträge für KMU gestrichen worden. „Im Ergebnis könnte das Programm mehr Unternehmen und Selbständigen helfen, wirtschaftliche Notlagen zu vermeiden“, sagte Steinbach.  

Neu aufgenommen ist auch die Erstattung von Kosten, die für Unternehmen entstehen, die ihren Geschäftsbetrieb stärker in die Außenbereiche verlagern. Das kann konkret dem schwer betroffenen Hotel- und Gaststättenbereich bei der Anschaffung von Außenzelten und Wärmestrahlern helfen. Damit soll den steigenden Infektionszahlen begegnet werden.

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Datum
21.10.2020