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Das ist neu bei 'Gründung innovativ'

- Erschienen am 21.02.2025

Das EFRE-Förderprogramm 'Gründung innovativ 2022' des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK) wurde kürzlich überarbeitet und bietet nun zwei separate Fördertatbestände: 'Innovationsimpuls' und 'Gründungsgehalt'. Dadurch sollen Unternehmensgründungen und Innovationen noch besser unterstützt und gefördert werden.

Der erste Fördertatbestand 'Innovationsimpuls' umfasst weiterhin Ausgaben für die Anschaffung von Sachanlagen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie Beratungs- und Entwicklungsleistungen für innovative Produkte und Geschäftsmodelle. Der zweite Fördertatbestand 'Gründungsgehalt' konzentriert sich speziell auf die finanzielle Unterstützung von geschäftsführenden Personen oder Inhabern, die mindestens 10 Prozent der Gesellschafteranteile halten.

Zusätzlich wurde der Fördersatz von 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht und die Zuschussgrenzen sind ebenfalls gestiegen: Der Mindestzuschuss beträgt nun 30 000 Euro (statt 25 000 Euro), während die maximale Förderung auf 180 000 Euro je Fördertatbestand angehoben wurde.