Toolbar-Menü

Einheitlicher europäischer Behindertenausweis

- Erschienen am 20.09.2023

Die EU-Kommission hat die Einführung eines einheitlichen Europäischen Behindertenausweises sowie eines Parkausweises vorgeschlagen, die in allen EU-Mitgliedstaaten gültig sein sollen. Menschen mit Behinderungen könnten somit beim Reisen  durch die Europäische Union einen gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen, Vorzugsbehandlungen und besonderen Parkrechten erhalten. Der Vorschlag der EU-Kommission wird im nächsten Schritt vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat erörtert. Wenn die Maßnahmen für einen einheitlichen Europäischen Behindertenausweis sowie einen einheitlichen Parkausweis angenommen werden, haben die EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Deutschland-Vertretung der EU-Kommission.