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Berufsausbildungsbeihilfe: Unterstützung für Auszubildende

- Erschienen am 20.03.2026

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Die Leistung richtet sich an junge Menschen, deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um Lebenshaltungskosten wie Miete, Verpflegung oder Fahrtkosten zu decken, insbesondere, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Anspruch besteht u. a. bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung sowie bei der Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen. Auch persönliche Lebensumstände, etwa ein eigener Haushalt oder Kinder, können berücksichtigt werden. Die Förderung kann online beantragt und bei Bedarf über einen Weiterbewilligungsantrag verlängert werden. (JM)