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Soziale Innovationen: 3. Call zur Förderung von Modellprojekten

- Erschienen am 18.06.2024
Vom 24. Juni bis 19. Juli können wieder Anträge für Modellprojekte gestellt werden. (© AdobeStock: XtravaganT)

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) eröffnet erneut die Möglichkeit, durch die Förderung von Modellprojekten Lösungsansätze für soziale Innovationen in Brandenburg zu erproben. Heike Hofmann vom Team WFBB Arbeit – Soziale Innovation & Integration der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH fasst für BRANDaktuell wichtige Tipps zur Antragstellung zusammen.

Vom 24. Juni bis zum 19. Juli 2024 können im Rahmen eines 3. Calls des ESF+-Programms 'Soziale Innovationen 2023' erneut Anträge über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden. Die Projektanträge müssen sich einem spezifischen Ziel der Brandenburger Arbeitspolitik zuordnen lassen und sollten auf eins der folgenden arbeitspolitischen Themen für Brandenburg ausgerichtet sein:

  • Arbeitsmarktintegration: Kompetenzen von morgen fördern
  • Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege
  • Revitalisierung des ländlichen Raums
  • Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen
  • Fach- und Arbeitskräftesicherung

Förderung bis zu 300.000 Euro

Über die Förderung der Modellprojekte können innovative und arbeitspolitisch wirksame Handlungsansätze in Brandenburg erprobt und umgesetzt werden. Die Projekte sollten frühestens zum 1. Dezember 2024 starten und können bis zu 24 Monate gefördert werden. Pro Projekt können bis zu 300.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg bereitgestellt werden, wobei es sich um eine Vollfinanzierung handelt – Eigenanteile sind nicht erforderlich.

Mit einem guten Konzept zur erfolgreichen Antragstellung

Wenn Sie an Ihrem Antragskonzept für die Förderung sozialer Innovationen in Brandenburg arbeiten, können Sie durch die Beachtung der folgenden Tipps, Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung erhöhen.

  • Beachten Sie alle erforderlichen Gliederungspunkte für Ihr Konzept! Entsprechende Vorgaben finden Sie in der Anlage zur Richtlinie.
  • Machen Sie die arbeitspolitische Relevanz Ihres Projekts deutlich! Ihre fundierte Problemanalyse und die Einbindung der Zielgruppe bilden die Grundlage für ein überzeugendes Konzept.
  • Visionen sollen Realität werden! Beschreiben Sie die positiven Veränderungen, die Ihr Projekt bei der Zielgruppe und zum arbeitspolitischen Nutzen in Brandenburg bewirken werden und legen Sie messbare Ziele fest, um den Fortschritt und Erfolg Ihres Projektes klar zu verfolgen.
  • Begründen Sie den Innovationsgehalt Ihres Projekts! Beschreiben Sie, warum Ihr Lösungsansatz entweder neu ist oder bekannte Elemente neu verknüpft oder warum Sie einen bekannten Ansatz unter angepassten Rahmenbedingungen neu erproben.
  • Eine gute Zusammenarbeit schafft ein unterstützendes Netzwerk! Identifizieren Sie wichtige Stakeholder und entwickeln Sie eine Strategie für die nachhaltige Nutzung/Verbreitung Ihrer Ergebnisse und Transferprodukte.
  • Beachten Sie die bereichsübergreifenden Grundsätze der EU! Machen Sie deutlich, mit welchen Aktivitäten Sie Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit fördern.
  • Struktur und Planung sind der Schlüssel zum Erfolg! Erstellen Sie einen detaillierten Arbeits- und Zeitplan, beschreiben Sie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und begründen Sie anhand Ihrer Erfahrungen und Referenzen, warum Sie das Projekt zum Erfolg führen können.

Sie haben Fragen? Heike Hofmann und Dana Manthey vom Team WFBB Arbeit geben Ihnen gerne Infos zur Förderung und Ihren Antragskonzepten. Kontaktinformationen sowie wichtige Downloads finden Sie auf der Website der WFBB Arbeit. Weitere Informationen zur Richtlinie und den Link zum Kundenportal finden Sie auf der ILB-Website.


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