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6. Förderaufruf für das ESF+-Programm 'rückenwind³'

- Erschienen am 17.12.2024

Das ESF+-Programm 'rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft' des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) unterstützt die Sozialwirtschaft dabei, sich für die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels zu wappnen. Am 6. Januar 2025 beginnt das letzte Interessenbekundungsverfahren für Projekte, die frühestens im zweiten Quartal 2025 starten können, jedoch spätestens zum 30. September 2028 abgeschlossen sein müssen.

Gefördert werden Projekte, die in einem von fünf Handlungsfeldern angesiedelt sind. Dazu zählen die Erprobung innovativer Arbeitsmodelle, die Schaffung inklusiver Arbeitsumgebungen, die Unterstützung bei der Nutzung neuer Technologien, der Einsatz digitaler Strategien zur Fachkräftegewinnung und -bindung sowie die Weiterentwicklung von Führungs- und Unternehmenskultur. Bewerben können sich grundsätzlich alle gemeinnützigen Träger der Freien Wohlfahrtspflege, wobei die Antragstellung erst nach positiver Votierung durch eine Steuerungsgruppe erfolgen kann. (JM)

Weitere Informationen zur Interessenbekundung, die bis 15 Uhr am 28. Februar 2025 über das Online-Förderportal Z-EU-S möglich ist, erhalten Sie: