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Internationaler Gerichtshof: Recht auf eine saubere Umwelt ist Menschenrecht

- Erschienen am 14.08.2025

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat ein Gutachten veröffentlicht, das Staaten völkerrechtlich zur Erreichung des 1,5-Grad-Klimaziels verpflichtet. Demnach besteht die Pflicht aller Staaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und dabei eng zusammenzuarbeiten. Es gelten strenge Präventions- und Sorgfaltspflichten und bei Verstößen können Staaten unter Umständen zur Wiedergutmachung verpflichtet werden.

Der IGH verankert damit Klimaschutz im Menschenrechtsschutz und betont, dass Menschenrechte ohne eine intakte Umwelt nicht verwirklicht werden können. Das Gutachten weist die Auffassung zurück, dass Klimaschutzfragen allein durch das Pariser Abkommen geregelt werden können. Besonders Industriestaaten mit hoher Emissionshistorie stehen nun in der Verantwortung. Obwohl das Gutachten rechtlich nicht bindend ist, kann es Klimaklagen weltweit stärken und auch den politischen Handlungsspielraum einschränken. (SH)

  • Weitere Infos können Sie auf der Website der Max-Planck-Gesellschaft einsehen.