ESF Plus-Sozialpartnerrichtlinie: 7. Förderaufruf endet am 5. Dezember
- Erschienen amWie kann Arbeit fair, zukunftsfähig und partnerschaftlich gestaltet werden? Auf diese Frage fokussiert sich die ESF Plus-Sozialpartnerrichtlinie 'Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern' des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Programm stärkt Unternehmen und Beschäftigte dabei, Weiterbildung und Gleichstellung systematisch in der Arbeitswelt zu verankern. Ziel ist es, tragfähige Strukturen für Personalentwicklung zu schaffen, neue Arbeitsformen zu erproben und die beruflichen Chancen von Frauen und benachteiligten Gruppen zu verbessern.
Im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs können noch bis zum 5. Dezember 2025 Projektideen eingereicht werden, die sich auf eines von vier Handlungsfelder konzentrieren: Förderung von Weiterbildung im Wandel, Gestaltung von Gleichstellung, Aufbau regionaler Verbünde in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Entwicklung innovativer Modelle zur Stärkung von Weiterbildung und Gleichstellung.
Frühestmöglicher Projektstart ist der 1. August 2026, wobei die Projekte aufgrund der Ende 2028 auslaufenden Richtlinie auf maximal 24 Monate befristet werden sollten. Gerade für Brandenburg, das als neues Bundesland zur Übergangsregion zählt, bestehen gute Förderchancen dank ausreichend vorhandener Mittel. Interessenbekundungen werden über das Förderportal Z-EU-S eingereicht, nach positiver Votierung kann der Antrag gestellt werden. (JM)
- Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der ESF-Website des Bundes.