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„Gute Grundlage zur künftigen Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik“

Steinbach begrüßt SGB II-Reformvorschläge von Bundesarbeitsminister Heil

- Erschienen am 11.01.2021

„Es ist an der Zeit, die Bezieherinnen und Bezieher der Leistungen stärker in den Mittelpunkt zu stellen und die Menschen zielgerichtet und besser für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Die Grundsicherung muss Vertrauen schaffen und unbürokratisch auf Augenhöhe helfen, wenn sie benötigt wird“, so Steinbach weiter.   

Der von Bundesminister Heil vorgelegte Gesetzentwurf sieht weitreichende Vereinfachungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor. Unter anderem sind danach Erleichterungen bei der Übernahme von Wohnkosten in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezuges geplant. Auch soll Vermögen bis zu 60.000 Euro bei der Anspruchsprüfung nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus will Heil mit der Reform gewährleisten, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019 rechtssicher umgesetzt wird. Das Gericht hatte seinerzeit SGB II-Leistungskürzungen für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Um Menschen schneller aus der Grundsicherung herauszuhelfen, sollen künftig Weiterbildung und ein Berufsabschluss Vorrang vor kurzfristiger Vermittlung in Arbeit haben. Wer eine Weiterbildung macht, soll demnach einen Bonus von 75 Euro im Monat bekommen. Zudem ist vorgesehen, bei der Vermittlung in Arbeit die Selbstverantwortung und damit das Vertrauen in den Prozess der Arbeitsuche zu stärken. Die Vorschläge sind zum Teil das Ergebnis eines langen Diskussions- und Entwicklungsprozesses. Aus Sicht von Arbeitsminister Steinbach bieten sie „eine gute Grundlage zur künftigen Gestaltung der Arbeitsmarkt und Sozialpolitik“.

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Datum
11.01.2021