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Leitfaden zur Digitalisierung Brandenburger Behörden

- Erschienen am 10.09.2024

Durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) sind bundesweit alle Behörden verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Um das zu gewährleisten und effizient umzusetzen, sind Bund, Länder und Kommunen angehalten, gemeinsam an der Umsetzung des OZG zu arbeiten und die Aufgaben untereinander aufzuteilen – nach dem 'Einer für Alle'-Prinzip (EfA).

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) hat einen Leitfaden erstellt, der sich an Brandenburger Ministerien richtet und durch die verschiedenen Phasen des EfA-Nachnutzungsprozesses führt. (JM)