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Preisverleihung Brandenburger Inklusionspreis 2016 - Inklusion durch Kinder- und Jugendbeteiligung

- Erschienen am 09.12.2016 - Presemitteilung 198/2016

Sozialministerin Diana Golze und Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, haben heute den zweiten Brandenburger Inklusionspreis verliehen. In diesem Jahr lautete das Motto „Alle dabei! Inklusion durch Kinder- und Jugendbeteiligung“. Die fünf Preisträger sind: Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH, Kinderstadt Rathenow e.V., Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bernau e.V., Arbeiterwohlfahrt Landesverband Brandenburg e.V. und Porsche-Junior-Team Falkensee Schüler GmbH. Sie erhalten mit der Auszeichnung jeweils 2.000 Euro. Die Preisverleihung fand mit rund 80 Gästen im Sozialministerium in Potsdam statt.

Beim „Brandenburger Inklusionspreis 2016“ standen die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen im Mittelpunkt. Gesucht wurden Projekte und Initiativen, die Kindern und Jugendlichen Beteiligung im Sinne ernstgemeinter Mitsprache, Mitbestimmung oder Mitwirkung ermöglichen, und damit die Rechte aus Artikel 7 „Kinder mit Behinderungen“ der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv umsetzen.

Sozialministerin Diana Golze sagte: „Kinder mit Behinderungen müssen gleichberechtigt mit allen anderen Kindern ihre Rechte und Freiheiten uneingeschränkt genießen können. Sie haben das Recht angehört zu werden und müssen in Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, einbezogen werden. Die Preisträgerinnen und Preisträger zeigen eindrucksvoll, wie das in der Praxis im Land Brandenburg umgesetzt werden kann. In diesen Projekten erfahren alle Kinder, dass es normal ist, verschieden zu sein, dass jeder Mensch seine persönlichen Stärken und Schwächen hat, und dass wir gemeinsam viel mehr erreichen können, wenn wir uns gegenseitig helfen. Ich wünsche mir, dass der Inklusionspreis viele weitere Projektträger und Initiativen zum Nachahmen anregt.“

Landesbeauftragter Jürgen Dusel sagte: „Inklusion bedeutet: Alle sind dabei, alle gehören dazu, alle haben teil. Gerade bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen können und müssen wir noch besser werden. Auch hier gilt der Grundsatz, dass nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden werden darf. Wenn wir eine inklusive und lebensfrohe Zukunft gestalten wollen, müssen vor allem auch Kinder und Jugendliche mitbestimmen dürfen und ernst genommen  werden.“

Preisträger des Brandenburger Inklusionspreises 2016

Das Berufsbildungswerk im Oberlinhaus in Potsdam ist eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation. Hier erhalten Jugendliche mit Behinderung in über 30 kaufmännischen und handwerklichen Berufen eine Berufsausbildung oder nehmen an berufsvorbereitenden Maßnahmen teil. Das Berufsbildungswerk hat einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter intensiver und kontinuierlicher Beteiligung der Mitglieder der Teilnehmervertretung und weiteren engagierten Teilnehmenden erarbeitet. Ein wichtiges Ziel ist die Stärkung der Selbstbestimmung der Auszubildenden. Es zeigt, dass auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen derartige Prozesse erfolgreich durchlaufen können und so einen Beitrag dafür leisten, dass die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte Teilhabe und Inklusion verbessert werden.

Internet: www.bbw-oberlinhaus-potsdam.de

Seit 2011 entsteht in Rathenow (Havelland) regelmäßig in den Ferien die „Stadt der Kinder“. Träger ist der Verein Kinderstadt Rathenow. Eine Woche lang bekommen Kinder im Grundschulalter die Möglichkeit, sich ihre eigene Stadt zu bauen – im wahrsten Sinne des Wortes. Bei diesem Projekt werden besonders auch Kinder mit Förderbedarfen und aus Förderschulen sowie Kinder, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leben, gleichermaßen beteiligt. Gemeinsam bauen alle Kinder ihre Stadt. So werden Demokratie, Partizipation, Gleichberechtigung und der Umgang mit Vielfalt vermittelt.

Internet: www.kinderstadt-rathenow.de

Das Kinder- und Jugendparlament Ahrensfelde (kurz: KiJuPAF; Barnim) wurde im Jahr 2013 gegründet und versteht sich als Sprachrohr für Kinder und Jugendliche. Träger ist der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bernau e.V.. Mit dem Angebot sollen Kinder und Jugendliche als Experten in eigener Sache mehr Mitspracherechte in der Gestaltung ihrer Gemeinde erhalten. Das KiJuPAF bringt sich beispielsweise mit Forderungen und Hinweisen in den Sozialausschuss der Stadt ein. Im August 2016 wurde in einem dreitägigen Workshop ein Imagevideo in einfacher Sprache erarbeitet, das zur Werbung neuer Mitglieder und zur Vorstellung des KiJuPAF dient. Das Video soll möglichst viele Kinder und Jugendliche – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – erreichen und für alle verständlich machen, wie sie in Ahrensfelde mitwirken können.

Internet: www.awo-kv-bernau.de

Im Rahmen der AWO-Initiative „Kinderrechte – Hand aufs Herz!“ veranstaltete der AWO Landesverband Brandenburg e.V. Anfang Juli 2016 einen dreitägigen Kinder- und Jugend-Workshop auf dem AWO-Erlebnishof in Beeskow. Unter dem Motto „Das sind meine, deine, unsere Rechte!“ trafen sich 15 Teilnehmende im Alter von 7 bis 14 Jahren aus verschiedenen AWO-Einrichtungen, um ihre Rechte kennen zu lernen und Strategien zu entwickeln, wie sie ihre Rechte auch einfordern können. Knapp die Hälfte der Teilnehmenden hatte einen besonderen Förderbedarf, so beispielsweise ein taubstummes Mädchen. Die begleitenden Erzieherinnen und Erzieher erhielten durch die Diskussionen und Gesprächsrunden Anregungen für ihre weitere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen.

Internet: www.awo-brandenburg.de

Das Porsche-Junior-Team ist eine Schülerfirma der Schule „Am Akazienhof“ in Falkensee (Havelland), eine Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“. Das Porsche-Junior-Team wurde 2008 gegründet. Geschäftsidee ist der Ankauf von Oldtimer-Traktoren, sogenannte Scheunenfunde des Typs Porsche Diesel. Diese Traktoren werden von den Schülern umfassend restauriert und dann verkauft. Außerdem übernimmt das Team Auftragsarbeiten. Seit diesem Schuljahr können auch Schüler der Falkenseer Gesamtschule „Immanuel Kant“ im Rahmen des Ganztagsangebots mitarbeiten. Dies unterstreicht den inklusiven Ansatz. Entscheidungen werden in der Schülerfirma durch die Geschäftsführung, also durch die Schülerinnen und Schüler selbst getroffen. Die beteiligten Lehrkräfte verstehen sich in erster Linie als Projektbegleiter. Die Schülerfirma nimmt an Messen und Ausstellungen teil und präsentiert ihre Traktoren auf regionalen Festen und Märkten. Außerdem unterstütz sie mit dem Gewinn benachteiligte Kinder und Jugendliche aus Berlin und Falkensee, für die sie zweimal im Jahr einen erlebnisreichen Landausflug organisieren.

Internet: http://pjt-falkensee.de/

Für den Inklusionspreis konnten sich u.a. Kinder- und Jugendinitiativen, Kinder- und Jugendbeiräte, freie und öffentliche Träger, Vereine, Verbände, Kitas, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, Bürgerinitiativen und Kommunen bewerben. Die einzureichenden Vorschläge sollten Praxisbeispiele der inklusiven Kinder- und Jugendbeteiligung plastisch beschreiben und Impulse zur Nachahmung geben. Es konnten sowohl laufende als auch abgeschlossene Projekte und Aktivitäten mitmachen. Insgesamt wurden 18 Bewerbungen fristgerecht eingereicht und durch eine 6-köpfige Jury, in der auch ein 10-jähriges Mädchen sowie eine junge Frau mit Behinderungen mitwirkten, bewertet.

Der „Brandenburger Inklusionspreis“ wurde zum ersten Mal im Jahr 2014 verliehen. Die Preisgelder sind zweckgebunden für die weitere Entwicklung inklusiver Ansätze zu verwenden.

Seit 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. In Artikel 7 „Kinder mit Behinderungen“ heißt es u.a.: Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei zu äußern, wobei ihre Meinung angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt wird […].“

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Ident-Nr
198/2016
Datum
09.12.2016
Rubrik
Pressemitteilung