Neues Rentenpaket setzt wichtige Reformschritte bis 2031
- Erschienen amDie Bundesregierung hat mit dem 'Rentenpaket 2025' zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht. Anfang Dezember verabschiedete der Bundestag den 'Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten', der auch Maßnahmen zur erleichterten Weiterbeschäftigung im Rentenalter enthält. Das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 Prozent bleiben. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Sorge vor sinkenden Alterseinkommen und stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rente.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die sogenannte Mütterrente III. Künftig sollen für vor 1992 geborene Kinder ebenfalls drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden. Damit entfällt die bisherige Ungleichbehandlung gegenüber später geborenen Kindern. Das Gesetz soll 2027 greifen; eine rückwirkende Auszahlung bleibt möglich.
Zudem plant die Bundesregierung Erleichterungen für Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten möchten. Die Aufhebung des sogenannten Anschlussverbots soll eine befristete Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber ermöglichen. Damit sollen zusätzliche Fachkräftepotenziale erschlossen werden. Das Rentenpaket, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. (JM)
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