Obdachlosigkeit bis 2030 verhindern: Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
- Erschienen amBis 2030 soll jeder obdachlosen Person in Deutschland ein passendes Wohnungsangebot ermöglicht werden. So lautet das Ziel des ersten Nationalen Aktionsplans 'Gemeinsam für ein Zuhause', welcher vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Um dieser Mammutaufgabe gerecht zu werden, müssen sich alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure in Deutschland über die verschiedenen Maßnahmen und Hilfsangebote abstimmen und vernetzen.
In erster Linie lautet das Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen und zu vermitteln. Damit Wohnungslosigkeit jedoch erst gar nicht entsteht, sollen Unterstützungsangebote bei der Wohnungssuche leicht verständlich und mehrsprachig formuliert sein. Wenn Wohnungslosigkeit nicht verhindert werden kann, steht den obdachlosen Menschen außerdem ein Platz in einer öffentlichen Unterkunft zu. In diesen Notunterkünften sollen zudem die Standards verbessert und der Aufenthalt möglichst kurz gehalten werden. (SH)
- Weitere Infos zum Nationalen Aktionsplan können Sie der Pressemitteilung der Bundesregierung entnehmen.