Toolbar-Menü

Stark vor Ort: Neuer Förderaufruf mit erweiterten Fördermöglichkeiten

- Erschienen am 07.02.2025
Das ESF+-Programm zielt darauf ab, Armutspräventionskonzepte auf kommunaler Ebene zu entwickeln, um armutsbedrohte Kinder und deren Familien gezielt zu unterstützen. Der aktuelle Call läuft noch bis zum 7. März. (Foto: AdobeStock: Success Media)

Mit dem ESF+-Programm 'Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien' wird die kommunale Armutsbekämpfung unterstützt, wobei Zuschüsse bis zu 80 Prozent gewährt werden. Mit dem aktuellen Förderaufruf, der auch der letzte Call in dieser EU-Förderperiode 2021-2027 sein wird, werden neue Möglichkeiten eröffnet, indem der Kreis der potenziellen Antragstellenden erweitert wird.

Schon seit Juni 2023 fördert das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS, früher MSGIV) Landkreise, kreisfreie Städte und soziale Träger bei der Entwicklung von Konzepten und Umsetzung von Projekten zur nachhaltigen Armutsprävention. Bereits im Herbst 2023 waren die ersten Projekte in Cottbus und Frankfurt (Oder) am Start, um armutsbedrohte Kinder und deren Familien konkret zu unterstützen.

Neuer Call – neue Fördermöglichkeiten

Erstmals können auch Träger der freien Wohlfahrtspflege und kreisangehörige Kommunen Projekte zur sozialraumbezogenen Teilplanung für die Armutsprävention durchführen. Voraussetzung dafür ist die enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kreisverwaltung. Diese muss schriftlich bestätigen, dass die geplanten Projekte nicht im Widerspruch zu ihren eigenen Planungen stehen.

Unterstützung durch Stiftung SPI

Um am Programm Interessierte bestmöglich zu unterstützen, steht das Team der Stiftung SPI mit Rat und Tat den potenziellen Antragstellenden zur Seite. Das Begleitprojekt von 'Stark vor Ort' bietet fachliche Beratung im Vorfeld der Antragstellung und gibt Hinweise zur Konzepterarbeitung, steht den Projekten aber auch während der Umsetzung zur Verfügung. Außerdem hatten die Projekte 2024 diverse Möglichkeiten, sich im Rahmen von Erfahrungsaustauschen und Infoveranstaltungen untereinander zu vernetzen.

Aktueller Call noch bis 7. März

Aktuell können wieder Förderanträge über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Frühester Beginn der Vorhaben ist der 1. August 2025, wobei der maximale Durchführungszeitraum eine Dauer von drei Jahren nicht überschreiten darf. Es wird empfohlen, vorab Kontakt zur Stiftung SPI aufzunehmen, um sich inhaltlich bestmöglich auf die Antragstellung vorzubereiten. Die Stiftung SPI erreichen Sie per Telefon unter 0331 - 231 63 912 oder per E-Mail an stark-vor-ort@stiftung-spi.de. Auch die ILB steht beratend über das Infotelefon Arbeit unter 0331 - 660 2200 zur Verfügung.

Weitere Informationen zur ESF+-Förderung 'Stark vor Ort' erhalten Sie:


Logo: Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union
Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.