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Mehr Unterstützung für die berufliche Weiterbildung

- Erschienen am 06.08.2026

Wer sich beruflich weiterqualifizieren möchte, soll künftig stärker finanziell unterstützt werden. Das Bundeskabinett hat eine Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen, mit der die berufliche Aufstiegsfortbildung attraktiver gemacht und die Fachkräftegewinnung nachhaltig gestärkt werden soll.

Damit Kosten für Lehrgänge, Prüfungen, Materialien oder Lebensunterhalt bei beruflichen Fort- und Weiterbildungen stemmbar sind, bieten Bund und Länder mit dem sogenanannten Aufstiegs-BAföG finanzielle Unterstützung. Das Aufstiegs-BAföG richtet sich dabei an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung wie Meisterkurse oder Technikerschulen. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Mittlerweile wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse unterstützt.

Bei der Reform sind unter anderem höhere Förderbeträge für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren geplant. So steigt der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 Euro auf 18.000 Euro an. Zudem soll bei erfolgreichem Abschluss ein größerer Teil des Förderdarlehens erlassen werden. Auch Alleinerziehende profitieren von einer Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags. Die Neuregelungen sollen zum 1. August 2027 in Kraft treten. (SH