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Neues Jahr, neue Regelungen: Das ändert sich 2025

- Erschienen am 06.01.2025

Mit dem Jahreswechsel treten gleich einige Neuerungen in Deutschland in Kraft. Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein neuer Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Minijobberinnen und Minijobber profitieren von der erhöhten Verdienstgrenze, die nun bei 556 Euro monatlich liegt. Dies bedeutet mehr Spielraum für Beschäftigte – insbesondere in den Branchen, die stark von Minijobs geprägt sind.

Auch die Wohngeldleistungen steigen im Schnitt um 15 Prozent. Rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland – darunter viele in Brandenburg – erhalten dadurch monatlich etwa 30 Euro mehr. Alleinerziehende, Familien und Seniorinnen sowie Senioren profitieren besonders von dieser Anpassung.

Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung ist die elektronische Patientenakte. Die Krankenkassen stellen diese ab 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Damit können Gesundheitsdaten sicher gespeichert und besser verwaltet werden. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos.

Diese Anpassungen stärken die soziale Sicherheit und bringen die Digitalisierung voran – wichtige Schritte für Brandenburg und die gesamte Bundesrepublik. (SH)