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Stärkung europäischer Forschungszusammenarbeit beschlossen

- Erschienen am 05.12.2023

Das Bundeskabinett hat den ‘Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum’ beschlossen und so die Weichen gestellt, dass Deutschland und Europa in Sachen Forschung und Innovation auch weiterhin eine Führungsrolle übernehmen und damit zusammenhängende politische Prozesse aktiv mitgestalten können. Durch die im Aktionsplan definierte strategische Grundausrichtung sollen die Ziele des Europäischen Forschungsraums (EFR) weiter vorangebracht werden. Mit dem sog. ‘Binnenmarkt des Wissens’ sorgen die EU und deren Mitgliedstaaten für eine offene und grenzüberschreitende Forschungszusammenarbeit.

Bis 2027 hat sich die Bundesregierung im Aktionsplan auf die folgenden drei Leitlinien festgelegt:

  • Ein innovatives Europa lässt Forschende nötige Transformationsprozesse selbst gestalten.
  • Ein exzellentes Europa ermöglicht optimierte Rahmenbedingungen, die für eine bessere Vernetzung der Forschenden sorgen.
  • Ein freies Europa bietet den Forschenden ein starkes Fundament für eine sichere Zusammenarbeit mit weltweiten Partnern.

Die Basis für den beschlossenen Aktionsplan war eine Konsultation, mit der die Bundesregierung 2022 wichtige Hinweise von 1.471 Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Forschung eingeholt hatte. (JM)