Gesetzentwurf für SGB-III-Modernisierungsgesetz beschlossen
- Erschienen amDas SGB-III-Modernisierungsgesetz zielt darauf ab, die Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung auf neue Füße zu stellen. Durch weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) soll mehr Transparenz und Effizienz erreicht und die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher werden.
Neben der zeitgemäßen Arbeitslosenversicherung liegt ein weiterer Schwerpunkt auf dem Ausbau und der Modifikation von Förderinstrumenten, um die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Menschen mit Migrationsgeschichte zu verstetigen. Diese soll ab 2029 auch durch die BA durchgeführt werden, damit ausländische Fachkräfte möglichst qualifikationsadäquat beschäftigt werden können. Damit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Aufgabe, die aktuell vor allem durch das Bundes-ESF-Plus-Programms 'Integration durch Qualifizierung' (IQ) umgesetzt wird.
Der im Juli 2024 vorgelegte Referentenentwurf zum SGB-III-Modernisierungsgesetz wurde bereits durch das Bundeskabinett beschlossen und durchläuft jetzt den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren – den Stellungnahmen im Bundesrat. (JM)
- Den beschlossenen Gesetzentwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einsehen.