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Bundesrat - Arbeitsministerin Diana Golze zur Brückenteilzeit: Beschäftigte brauchen mehr Flexibilität

- Erschienen am 05.07.2018 - Presemitteilung 102/2018

Im Bundesrat steht an diesem Freitag (6. Juli 2018) der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung einer Brückenteilzeit der Bundesregierung auf der Tagesordnung. Mit der Brückenteilzeit soll es Beschäftigten ermöglicht werden, für einen befristeten Zeitraum von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung zu wechseln. Dazu sagte Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze heute: „Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Land Brandenburg fordert schon lange ein Recht auf befristete Teilzeit mit garantiertem Rückkehrrecht in Vollzeit. Die Bundesregierung hat dieses wichtige Gesetzesvorhaben zu lange vor sich her geschoben. Die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Brückenteilzeit kann ein Ausweg aus der Teilzeitfalle sein. Davon profitieren vor allem Frauen, die aus familiären Gründen vorübergehend ihre Arbeitszeit reduzieren möchten.“

Ministerin Golze weiter: „Aber leider ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht flexibel genug. Beschäftigte müssen schon weit im Voraus festlegen, wann und wie lange sie reduziert arbeiten möchten. Während der Brückenteilzeit können sie keine Veränderungen mehr vornehmen. Familienleben, wie etwa Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen, ist aber nicht immer so exakt planbar. Wir brauchen im Gesetz mehr Flexibilität für die Beschäftigten. Außerdem können nach dem Gesetzentwurf nur Beschäftigte aus größeren Betrieben die Brückenteilzeit nutzen. Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 45 Beschäftigten bekommen das Recht nicht. Das ist ungerecht. Gerade im Land Brandenburg werden deshalb viele Beschäftigte die Brückenteilzeit gar nicht nutzen können. Auch dass Arbeitgeber eine Arbeitszeitreduzierung ablehnen dürfen, falls ‚betriebliche Gründe entgegenstehen‘, ist eine zu große und zudem unklar formulierte Ausnahmeregelung, die ich scharf kritisiere.“

Die Länder hatten bereits bei der 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2017 in Potsdam den Beschluss „Rückkehrrecht auf Vollzeit einführen“ mehrheitlich beschlossen. Brandenburg war Mitantragsteller.

Bundesrat - Arbeitsministerin Diana Golze zur Brückenteilzeit: Beschäftigte brauchen mehr Flexibilität (Pressemitteilung vom 05.07.2018) (34.0 KB)

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Ident-Nr
102/2018
Datum
05.07.2018
Rubrik
Pressemitteilung