Toolbar-Menü

Individuelle Potenziale entfalten mit der Weiterbildungsrichtlinie 2022

- Erschienen am 05.04.2024
Über die 'Weiterbildungsrichtlinie 2022' werden im Land Brandenburg aus Mitteln des ESF+ Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung gefördert. (© AdobeStock: Monkey Business)

Die berufliche Weiterbildung ist von hoher wirtschafts- und arbeitspolitischer Bedeutung. Daher bildet die Weiterbildungsförderung in der Förderperiode 2021-2027 erneut einen Schwerpunkt der aktuellen Landesregierung. Mit der 'Weiterbildungsrichtlinie 2022' fördern das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Fachkräftesicherung sowie den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Land Brandenburg.

Mit der geänderten 'Weiterbildungsrichtline 2022', die am 21. Februar 2024 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurde die Weiterbildungsförderung im Land Brandenburg in einigen wesentlichen Punkten erweitert und somit einem noch breiteren Interessentenkreis zugänglich gemacht.

Neue Bezeichnung für besseres Verständnis

Der Fördertatbestand zur betrieblichen Weiterbildung wurde umbenannt und daher in seiner Bezeichnung vereinfacht. Über den Fördertatbestand 'Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen' werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung gefördert für:

  • rechtsfähige Vereine
  • Unternehmen
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler
  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer

Wichtig ist der Sitz oder die Außenstelle bzw. die Einkommensteuerpflicht im Land Brandenburg. Die Zuschüsse können bis zu zwei Mal pro Kalenderjahr beantragt werden und betragen bis zu 50 Prozent der Ausgaben, bei einer Mindestförderhöhe von 1.000 Euro. Die Anzahl der Qualifizierungen und Beschäftigten pro Antrag ist nicht begrenzt.

Erweiterung des Bildungsschecks für Beschäftigte

Der Fördertatbestand 'Bildungsscheck für Beschäftigte' kann ebenfalls zwei Mal pro Kalenderjahr beantragt werden und beträgt sogar bis zu 60 Prozent der Ausgaben, wobei die maximale Fördersumme auf 3.000 Euro pro Maßnahme begrenzt ist.

Mit der geänderten Richtlinie sind nun auch unbefristet Beschäftigte im öffentlichen Dienst förderfähig. Somit soll wirklich allen Beschäftigten mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg die Möglichkeit eröffnet werden, die persönlichen Beschäftigungsperspektiven durch die Weiterbildungsmaßnahmen grundlegend zu verbessern.

Gut zu wissen

Um an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen zu können, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetzes einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – die sog. 'Bildungszeit' (auch Bildungsurlaub oder -freistellung genannt). So können sich Beschäftigte auf die Erweiterung der eigenen Kompetenzen zum Zwecke beruflicher, kultureller oder politischer Erwachsenen- und Weiterbildung sowie der Qualifizierung zur Wahrnehmung gemeinwohlorientierter ehrenamtlicher Tätigkeiten konzentrieren und erhalten bis zu zehn Tage das gewohnte Arbeitsentgelt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) ermöglicht durch das Suchportal Bildungsfreistellung, die einfache Suche nach anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.

Gut zu hören

Im Rahmen von Auftritten in der Servicestunde des Radiosenders BB Radio informierten Mitarbeitende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) kürzlich über die vielfältigen Möglichkeiten, die die Weiterbildungsförderung im Land Brandenburg eröffnet. Die Podcasts zu den Sendungen können Sie auf der Website der ILB nachhören. (JM)


Logo: Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union
Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.