Kinder- und Jugendhilfe: Neuer Gesetzentwurf beschlossen
- Erschienen amDie Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Ziel ist es, Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zu vereinen. Dies soll Familien entlasten und eine ganzheitliche Förderung ermöglichen. So sollen künftig Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie ihre Eltern schneller und einfacher die benötigte Unterstützung erhalten – unabhängig von der Art der Behinderung. Die Zusammenführung der Leistungen soll eine individuelle und umfassende Förderung aller jungen Menschen gewährleisten.
Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist die Einführung eines Ansprechpartners für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von einer Behinderung. Zudem sollen sogenannte Verfahrenslotsen die Familien bei der Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen unterstützen und Jugendämter bei der Entwicklung inklusiver Angebote beraten. Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten werden kostenfrei bereitgestellt, um die Teilhabe an Sportgruppen und Ausflügen zu erleichtern.
Die Umsetzung der Regelungen soll bis 2028 erfolgen, um eine strukturierte Einführung ohne Überforderung der Beteiligten zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf basiert auf einem umfassenden Beteiligungsprozess, an dem über 4.000 Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen teilgenommen haben. (SH)
- Weitere Infos können Sie der Website der Bundesregierung entnehmen.