Wachstumsbooster: Bundesregierung beschließt Investitionsprogramm
- Erschienen amNach zwei Jahren wirtschaftlicher Stagnation hat die Bundesregierung mit einem neuen Gesetzespaket ein starkes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland gesetzt. Der sogenannte ‘Wachstumsbooster’ soll Investitionen ankurbeln, Unternehmen entlasten und für mehr Innovationskraft sorgen.
Kernstück ist eine neue Regelung zur degressiven Abschreibung: Unternehmen können Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge oder andere Ausrüstungsgüter künftig über drei Jahre mit jeweils bis zu 30 Prozent abschreiben. Das bedeutet, dass ein Großteil der Investitionen bereits im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden kann. Ein weiterer Bestandteil ist die geplante Absenkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 auf zehn Prozent. Zudem gibt es Anreize für Elektromobilität in Unternehmen, indem betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge gefördert werden. Und auch der Forschungsbereich wird gestärkt: Die Obergrenze für steuerliche Forschungszulage steigt von zehn auf zwölf Mio. Euro. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und Investitionen in Forschung und Entwicklung attraktiver zu machen.
Während die steuerlichen Maßnahmen zunächst zu Mindereinnahmen führen, soll das erwartete Wirtschaftswachstum langfristig die öffentlichen Kassen entlasten. Der Bund übernimmt dabei bis 2029 vollständig die Steuerausfälle der Kommunen. Zusätzlich stellt er acht Milliarden Euro für Investitionen in Bildung und Gesundheit bereit, etwa für Kitas und moderne Krankenhäuser. (SH)
- Weitere Infos sind der Pressemitteilung der Bundesregierung zu entnehmen.
