Toolbar-Menü

Neue gesetzliche Möglichkeiten erleichtern Fachkräfteeinwanderung – Brandenburg unterstützt Unternehmen mit Beratungsstellen

- Erschienen am 04.06.2024

Potsdam, 4. Juni 2024. Anlässlich des heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgelegten Arbeitsmarktberichts für den Monat Mai erklärt Arbeitsminister Jörg Steinbach: „Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen, dass der Brandenburgische Arbeitsmarkt erfreulich robust ist.“  Das Thema Fachkräftegewinnung bleibt jedoch drängend. Neue gesetzliche Möglichkeiten sollen ab sofort die Einwanderung von Fachkräften erleichtern.

Ab 1. Juni 2024 werden die letzten Änderungen im bundesweiten Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft treten: Mit der „Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche“ können anhand eines Punktesystems mit Kriterien wie Berufserfahrung, Berufsanerkennung, Sprachkenntnisse oder Alter ausländische Personen unter bestimmten Voraussetzungen zur Suche eines Arbeitsplatzes einreisen. Zudem wird das bundesweite Kontingent der „Westbalkanregelung“ verdoppelt – bis zu 50.000 Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können mit konkretem Jobangebot – unabhängig von der Qualifikation – für jede Art von Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen einreisen. Damit stehen die Erleichterungen für die Beschäftigungsaufnahme von ausländischen Arbeitskräften ab sofort auch in Brandenburg zur Verfügung.

Die IQ Servicestellen Fachkräfteeinwanderung beraten Brandenburger Unternehmen in allen Fragen rund um die Einreise und Beschäftigung von internationalen Fachkräften. Im vergangenen Jahr wurden 126 Beratungen von KMU und Arbeitsmarktakteuren durchgeführt. Arbeitsminister Steinbach erklärt: „Mit den IQ Servicestellen Fachkräfteeinwanderung haben wir in Brandenburg eine gute Beratungsstruktur für Unternehmen und ausländische Fachkräfte anzubieten. Unternehmen bekommen so die Chance, besser von den gesetzlichen Erleichterungen zu profitieren. Zusammen mit weiteren Akteuren können wir so eine umfassende Begleitstruktur von der Anwerbung bis zum Ankommen und Bleiben im Betrieb zur Verfügung stellen.“

Den Erfolg belegen Beispiele aus der Praxis:

  • Eine Kfz-Werkstatt im Norden Brandenburgs hatte den Wunsch, einen KFZ-Mechatroniker aus Marokko einzustellen. Das Projekt beriet den Unternehmer zur Fachkräfteeinwanderung und begleitete beide bis zum Abschluss der Anpassungsqualifizierung.
  • Ein Herstellerbetrieb von Solaranlagen wurde bei der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Ausland unterstützt: Der Betrieb suchte Bauingenieure, Dolmetscher, Agrartechniker, Maschinenbauer sowie Umweltingenieure und weitere Handwerksberufe. Die Möglichkeiten der Einwanderung für jeden Kandidaten wurden individuell aufgezeigt – unter Berücksichtigung der beruflichen, schulischen und der Hochschulabschlüsse, der Berufserfahrung, den Deutschkenntnissen sowie dem Herkunftsland. Auch die Möglichkeiten des Familiennachzugs wurden dem Unternehmen erläutert.
  • Ein Gastronomiebetrieb im Südosten Brandenburgs wurde zu den rechtlichen Möglichkeiten und der praktischen Umsetzung der Einwanderung einer dringend benötigten Fachkraft für den Restaurantbereich beraten. Über die sogenannte Westbalkanregelung konnte sie einreisen und arbeitet nun in dem Betrieb.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung prognostiziert in einer Studie, dass Deutschland eine Nettozuwanderung von 400.000 Personen pro Jahr benötige, um das Arbeitskräfteangebot konstant zu halten. Dazu sagt Steinbach: „Bis dahin ist es noch ein langer Weg. Unternehmen müssen in ihren Belegschaften auch für eine Willkommenskultur sorgen und ihre neuen Mitarbeitenden gerade in der Anfangszeit unterstützen. Werden die Haltefaktoren gestärkt, profitieren am Ende alle davon.“

Hintergrund:

Seit November 2023 treten sukzessive die Neuerungen am FEG in Kraft. Die zweite Stufe der bundesweiten Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wurde zum 1. März 2024 umgesetzt. Zum einen kann seitdem mit der sogenannten „Anerkennungspartnerschaft“ die Einreise erfolgen, bevor die Anerkennung eines Berufsabschlusses begonnen wurde. Voraussetzung ist die mindestens zweijährige Berufsausbildung im Herkunftsland sowie ein Arbeitsvertrag in Deutschland. Der Arbeitgeber muss sich verpflichten, eine Qualifizierung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Personen mit Berufsabschluss im nicht-reglementierten Bereich, die Berufserfahrung aufweisen, brauchen für die Einreise keine Anerkennung mehr. Das betrifft zum Beispiel Handwerksberufe. Die Neuerungen verkürzen die Abläufe und verringern Bürokratie. Bereits ab 18. November 2023 wurden die Regelungen der sogenannten Blauen Karte gelockert, wodurch Fachkräften aus der EU die Arbeitsaufnahme in Deutschland erleichtert wurde.

Aus dem Arbeitsmarktbericht:

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2024 in Brandenburg 80.893 Menschen arbeitslos, davon 35.071 Frauen (43,4 Prozent) und 45.822 Männer (56,6 Prozent). Das sind 1.165 Personen weniger als im April 2024 und 3.719 mehr als im Mai 2023.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der jungen Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren um 10,9 Prozent auf 7.219 gestiegen. Die Zahl der älteren Arbeitslosen im Alter von 50 Jahren und älter ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 Prozent auf 29.925 gestiegen.

Die Pressemitteilung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.