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Endspurt bei Wettbewerben „Unternehmerin“ und „Existenzgründerin“ des Landes Brandenburg 2018

- Erschienen am 04.03.2018 - Presemitteilung 040/2018

In einer Woche endet die Bewerbungsfrist für die Preise „Unternehmerin des Landes Brandenburg 2018“ und „Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2018“. Noch bis zum 11. März 2018 können Bewerbungen eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.ugt-brandenburg.de eingestellt.

Arbeitsministerin Diana Golze ruft Unternehmerinnen auf, jetzt noch eine Bewerbung einzureichen: „Wir haben im Land Brandenburg viele Frauen, die ihre unternehmerischen Ideen erfolgreich umsetzen. Damit kurbeln sie nicht nur die Wirtschaft an, sondern schaffen gleichzeitig viele neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Mit den beiden Wettbewerben wollen wir noch mehr Frauen ermutigen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Nach wie vor sind auch Frauen in Führungspositionen in der Minderheit. Das müssen wir ändern. Und die Preisträgerinnen der vergangenen Jahre zeigen eindrucksvoll, wie erfolgreich und innovativ Frauen Unternehmen führen können.“

Das Arbeitsministerium verleiht bereits zum achten Mal den Preis „Unternehmerin des Landes Brandenburg“. Er ist mit drei Preisgeldern in Höhe von 3.000, 1.500 und 1.000 Euro dotiert. Bewerben können sich Unternehmerinnen, die mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile halten und die Geschäftsführungsfunktion innehaben, Kleinstunternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen sowie Existenzgründerinnen, die ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben. Vorschläge für Preisträgerinnen können auch von allen Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden.

Der Preis „Existenzgründerin des Landes Brandenburg“, der mit 1.500 Euro dotiert ist, wird erst zum zweiten Mal vergeben. Die Existenzgründung darf nicht vor dem 1. Januar 2016 erfolgt sein.

Die Preise werden im Rahmen des 11. Unternehmerinnen- und Gründerinnentages (UGT) am 17. Mai 2018 in der Schinkelhalle in Potsdam verliehen. Schirmherr ist Ministerpräsident Dietmar Woidke. Der UGT wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg finanziert.

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Ident-Nr
040/2018
Datum
04.03.2018
Rubrik
Pressemitteilung