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Berufsschule fernab der Heimat: Förderung von Azubis

- Erschienen am 03.11.2023

Zu Fuß oder mit dem Rad zur Arbeit zu kommen, ist heutzutage nur wenigen Menschen vergönnt. Nicht selten sind längere Fahrtwege für die Verwirklichung der Karriereziele von Nöten. Was im Erwachsenenalter dank Führerschein und Auto kein Problem darstellt, kann für Jugendliche in der Ausbildung eine enorme Hürde darstellen. Hier greift eine Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS), die Jugendlichen in Brandenburg schon seit den 1990er Jahren dabei hilft, ihre beruflichen Ziele auch über größere Entfernungen hinweg zu verfolgen.

Während man bei der Ausbildungsstelle oft noch auf naheliegende Unternehmen zugreifen kann, sind die Berufsschulen teils weit entfernt vom eigenen Wohnort. Gerade im Flächenland Brandenburg kann es so schnell dazu kommen, dass die Anfahrtswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln so lang ausfallen, dass eine auswärtige Unterbringung sinnvoll ist.

Auszubildende, die während des Besuchs der Berufsschule jenseits des gewohnten Umfeldes unterkommen, haben die Möglichkeit, beim Land Brandenburg Unterstützung zu beantragen, in Form von Zuschüssen für Unterkunft und Verpflegung. Über die Landesförderung des MBJS 'Richtlinie Unterkunft-Verpflegung (RL-UV)' wurden zwischen den Schuljahren 2017/18 und 2021/22 rund 8.600 Anträge mit einer Gesamtsumme von 2,1 Mio. Euro bewilligt.

Die Beantragung der Zuschüsse ist an drei Voraussetzungen geknüpft:

  • ein vorliegender Ausbildungsvertrag nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung
  • eine tägliche An- und Rückfahrt von der Wohnung zur Berufsschule, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Gesamtdauer von drei Stunden übersteigt
  • eine Arbeitsstätte, die im Land Brandenburg liegt bzw. der Wohnort ist im Land Brandenburg und die Ausbildungsstätte liegt in einem Bundesland, das keine Zuschüsse gewährt

Bis zu 50 Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung können bewilligt werden, maximal jedoch 10 Euro pro Tag. Anträge für den Kostenzuschuss können beim Schulverwaltungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in der sich die Ausbildungsstätte befindet, gestellt werden. Liegt die Arbeitsstätte außerhalb Brandenburgs, ist das Schulverwaltungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zuständig, in dem/in der sich der Wohnort befindet. Anträge können jeweils schulhalbjährlich zum jeweils abgelaufenen Schulhalbjahr gestellt werden, unter Beachtung folgender Abgabefristen:

  • 1. Schulhalbjahr: 31.03. des Jahres
  • 2. Schulhalbjahr: 30.09. des Jahres

Weitere Infos zur Richtlinie Unterkunft-Verpflegung: