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Förderung: Bundesteilhabepreis 2023

- Erschienen am 02.11.2023

Bereits zum fünften Mal wird der Bundesteilhabepreis vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergeben. Der mit insgesamt 17.500 Euro dotierte Preis zeichnet die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte zum Thema 'GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen' aus.

Eingereicht werden können unter anderem Modellprojekte, Konzepte und Strategien, die vorrangig in Kommunen oder ländlichen Räumen umgesetzt werden können. Vorausgesetzt ist, dass sich die eingereichten Vorschläge auf die inklusive Gesundheitsversorgung fokussieren und eine hohe Qualität ohne soziale Isolation sicherstellen. Dazu gehören beispielsweise der barrierefreie Zugang zur Arztpraxis, die Kommunikation in leichter Sprache oder spezielle Behandlungen, die an die Bedarfe der Menschen angepasst sind. Bis zum 20. Dezember 2023 können sich Akteure aus dem Bereich der inklusiven ambulanten Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Arztpraxen, Krankenhäuser, Krankenkassen, Verbände oder Kommunen bewerben. Bundesminister Hubertus Heil wird die Gewinnerinnen und Gewinner im Rahmen der Inklusionstage 2024 auszeichnen.