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Sozialleistungen und Mindestlohn ab sofort erhöht

- Erschienen am 02.01.2024

Durch eine Anpassung der Regelsätze beim Bürgergeld und in der Sozialhilfe, steht Bedürftigen mit Beginn des Jahres 2024 mehr Geld zu. Die Anhebung der Regelsätze um rund 12 Prozent ist auf die Einführung des Bürgergeldes im vergangenen Jahr zurückzuführen, weil seitdem eine neue Berechnungsgrundlage vorliegt, die die gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten berücksichtigt. Außerdem fließt die aktuelle Inflation stärker in die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe ein.

Alleinstehende Erwachsene bekommen ab sofort 563 Euro pro Monat – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Unterstützung für den Schulbedarf wurde erhöht auf 130 Euro im ersten und 65 Euro im zweiten Schulhalbjahr: Auch hier entspricht die Erhöhung rund 12 Prozent. Gleichzeitig wurde mit dem 1. Januar 2024 der gesetzliche Mindestlohn im ersten von zwei Schritten um insgesamt 82 Cent erhöht, sodass Arbeitnehmenden ab sofort mindestens 12,41 Euro pro Stunde gezahlt werden müssen. Anfang 2025 erfolgt dann der zweite Schritt und eine Erhöhung auf 12,82 Euro. (JM)

Auf der Website der Bundesregierung finden Sie weitere Informationen: