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Verbesserte Konditionen für Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF): Jetzt Anträge stellen!

- Erschienen am 01.07.2024

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können jetzt von verbesserten Konditionen des ESF+-Programms 'Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF)' profitieren. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) unterstützt durch das Förderprogramm KMUs in Brandenburg bei der Beschäftigung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten sowie Werkstudierenden.

Antragstellung ab dem 1. Juli

Damit die Beschäftigung von hoch qualifizierten Nachwuchskräften und somit betriebliche Innovationen im Land Brandenburg weiterhin vorangetrieben werden kann, wurde die ESF+-Richtlinie BIF nun überarbeitet. Ab dem 1. Juli 2024 können wieder Anträge über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Unterstützt werden die KMUs mit Zuschüssen, deren Höhe sich nach dem Bruttomonatsgehalt der Innovationsassistentin oder des Innovationsassistenten sowie der Werkstudierenden richtet. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben: Dies sind bis zu 1.650 Euro monatlicher Zuschuss für die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistenten und bis zu 645 Euro für Werkstudierende.

Was ist neu?

Verlängerung des Förderzeitraums für die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten:

  • Anstelle von 12 Monaten kann die Beschäftigung bis zu 18 Monate gefördert werden. Bei Nutzung der bestehenden Verlängerungsoption für Beschäftigungen im nachhaltigen Bereich erhöht sich die maximale Beschäftigungsdauer von 18 auf bis zu 24 Monate.

Höhere monatliche Zuschüsse für Werkstudierende:

  • Die Förderhöhe für Werkstudierende wurde an die Höhe des seit 1. Januar 2024 geltenden gesetzlichen Mindestlohnes angepasst. Beispiel: Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden und einem Monatsbruttogehalt des Werkstudierenden von 1.076 Euro werden 645 Euro bezuschusst. Die Förderung wird weiterhin für die Dauer von mindestens sechs bis maximal zwölf vollen Kalendermonaten gewährt. 

Verlängerte Fristen für Anschlussbeschäftigungen von ehemaligen Werkstudierenden:

  • Beim Übergang von Werkstudierenden zu Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistenten wird ein sechsmonatiger Übergangszeitraum gewährt.

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Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.