Die Begünstigten sind in bestimmter Weise verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Ziele ihres Vorhabens und die Unterstützung durch die Europäische Gemeinschaft aus Mitteln des ESF zu unterrichten.
Die ESF-Verwaltungsbehörde hat die Pflichten im Merkblatt "Information und Kommunikation für ESF-geförderte Vorhaben" zusammengefasst und durch unterstützende Materialien, Arbeitshilfen, Mustertexte und Kontaktadressen ergänzt.
Das Merkblatt ist für alle Begünstigten verbindlich.
Das Merkblatt finden Sie hier.