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Der ESF+ nach 2020: Für ein sozialeres Europa!

ESF-nach 2020
ESF-nach 2020

Die neue Förderperiode 2021-2027 des Europäischen Sozialfonds wird das übergeordnete politische Ziel verfolgen, ein sozialeres Europa zu schaffen. Dazu werden mehrere Fonds und Programme zusammengelegt und gemeinsam den ESF+ bilden.

Dies betrifft folgende Fonds:
  • den bestehenden ESF,
  • die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI),
  • den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP),
  • das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)

Die Zusammenlegung der Fonds bzw. Programme soll dazu beitragen, Kohärenz und Synergieeffekte zwischen den EU-Instrumenten zu stärken, und den Verwaltungsaufwand zu verringern. EU-weit werden mit ESF+-Mitteln Projekte finanziert, welche die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte in die Praxis unterstützen, und so zur Stärkung von Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, fairen Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und sozialer Inklusion beitragen.

Was wird zukünftig aus Mitteln des ESF+ gefördert?

In der Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates (Artikel 4) sind folgende spezifische Ziele in den Politikbereichen Beschäftigung, Bildung und Soziale Inklusion genannt:

  • Beschäftigung

    Foto: Elke Mocker
    • a) Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose und auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen sowie für Nichterwerbspersonen, sowie durch die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft;
    • b) Modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen und -dienstleistungen zur Bewertung und Antizipation des Kompetenzbedarfs und zur Gewährleistung einer frühzeitigen und maßgeschneiderten Hilfe und Unterstützung bei der Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, bei beruflichen Übergängen und bei der beruflichen Mobilität;
    • c) Förderung einer ausgewogenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern, gleicher Arbeitsbedingungen sowie einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, unter anderem durch Zugang zu erschwinglicher Kinderbetreuung und zu Betreuungsleistungen für abhängige Personen;
    • d) Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken Rechnung trägt;
    Foto: Elke Mocker
    • a) Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose und auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen sowie für Nichterwerbspersonen, sowie durch die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft;
    • b) Modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen und -dienstleistungen zur Bewertung und Antizipation des Kompetenzbedarfs und zur Gewährleistung einer frühzeitigen und maßgeschneiderten Hilfe und Unterstützung bei der Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, bei beruflichen Übergängen und bei der beruflichen Mobilität;
    • c) Förderung einer ausgewogenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern, gleicher Arbeitsbedingungen sowie einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, unter anderem durch Zugang zu erschwinglicher Kinderbetreuung und zu Betreuungsleistungen für abhängige Personen;
    • d) Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken Rechnung trägt;
  • Bildung

    Foto: Elke Mocker
    • e) Verbesserung der Qualität, Inklusivität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, unter anderem durch die Validierung nichtformalen und informellen Lernens, um den Erwerb von Schlüsselkompetenzen, einschließlich unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, zu unterstützen, und durch die Förderung der Einführung dualer Ausbildungssysteme und von Lehrlingsausbildungen;
    • f) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen;
    • g) Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität;
    Foto: Elke Mocker
    • e) Verbesserung der Qualität, Inklusivität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, unter anderem durch die Validierung nichtformalen und informellen Lernens, um den Erwerb von Schlüsselkompetenzen, einschließlich unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, zu unterstützen, und durch die Förderung der Einführung dualer Ausbildungssysteme und von Lehrlingsausbildungen;
    • f) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen;
    • g) Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität;
  • Soziale Inklusion

    Foto: Sylvia Krell
    • h) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen;
    • i) Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen, einschließlich Migranten;
    • j) Förderung der sozioökonomischen Integration marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma;
    • k) Verbesserung des gleichberechtigten und zeitnahen Zugangs zu hochwertigen, nachhaltigen und erschwinglichen Dienstleistungen, einschließlich Diensten, die den Zugang zu Wohnraum sowie patientenorientierter Pflege einschließlich Gesundheitsversorgung verbessern; Modernisierung der Sozialschutzsysteme, einschließlich Förderung des Zugangs zum Sozialschutz, mit besonderem Schwerpunkt auf Kindern und benachteiligten Gruppen; Verbesserung der Zugänglichkeit, auch für Menschen mit Behinderungen, der Leistungsfähigkeit und der Resilienz der Gesundheitssysteme und Langzeitpflegedienste;
    • l) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern;
    • m) Bekämpfung materieller Deprivation durch Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen, einschließlich Kindern, und Durchführung flankierender Maßnahmen zur Förderung ihrer sozialen Inklusion.
    Foto: Sylvia Krell
    • h) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen;
    • i) Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen, einschließlich Migranten;
    • j) Förderung der sozioökonomischen Integration marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma;
    • k) Verbesserung des gleichberechtigten und zeitnahen Zugangs zu hochwertigen, nachhaltigen und erschwinglichen Dienstleistungen, einschließlich Diensten, die den Zugang zu Wohnraum sowie patientenorientierter Pflege einschließlich Gesundheitsversorgung verbessern; Modernisierung der Sozialschutzsysteme, einschließlich Förderung des Zugangs zum Sozialschutz, mit besonderem Schwerpunkt auf Kindern und benachteiligten Gruppen; Verbesserung der Zugänglichkeit, auch für Menschen mit Behinderungen, der Leistungsfähigkeit und der Resilienz der Gesundheitssysteme und Langzeitpflegedienste;
    • l) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern;
    • m) Bekämpfung materieller Deprivation durch Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen, einschließlich Kindern, und Durchführung flankierender Maßnahmen zur Förderung ihrer sozialen Inklusion.

Die ESF+-Verordnung sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten mindestens 25 Prozent ihres ESF+-Budgets für die Förderung der sozialen Inklusion einsetzen. Darüber hinaus sind in Deutschland angemessene Beträge für die Umsetzung der Kindergarantie sowie der Jugendgarantie zur Verfügung zu stellen.

Im Dezember 2020 wurde der Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 durch den Rat der Europäischen Union angenommen. Im Ergebnis der innerdeutschen Mittelverteilung werden Brandenburg für die Förderperiode 2021-2027 für EFRE und ESF+ insgesamt 1,24 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, die im Verhältnis 68,1 Prozent (EFRE) zu 31,9 Prozent (ESF+) aufgeteilt werden. Somit ergibt sich ein Finanzrahmen von 396,5 Mio. Euro für den ESF+ Brandenburg.

Das ESF+-Programm für Brandenburg wird Förderungen in vier Prioritäten beinhalten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Die ESF-Verwaltungsbehörde hat einen entsprechenden Programmentwurf in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts, den Wirtschafts- und Sozialpartnern, der wissenschaftlichen Begleitung und den Verwaltungsbehörden der anderen EU-Fonds erarbeitet. Dabei wurden auch die länderspezifischen Empfehlungen bzw. der Anhang D des Länderberichts 2019 der EU-Kommission für Deutschland sowie der Koalitionsvertrag für Brandenburg angemessen berücksichtigt.

Die ESF+-Verordnung sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten mindestens 25 Prozent ihres ESF+-Budgets für die Förderung der sozialen Inklusion einsetzen. Darüber hinaus sind in Deutschland angemessene Beträge für die Umsetzung der Kindergarantie sowie der Jugendgarantie zur Verfügung zu stellen.

Im Dezember 2020 wurde der Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 durch den Rat der Europäischen Union angenommen. Im Ergebnis der innerdeutschen Mittelverteilung werden Brandenburg für die Förderperiode 2021-2027 für EFRE und ESF+ insgesamt 1,24 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, die im Verhältnis 68,1 Prozent (EFRE) zu 31,9 Prozent (ESF+) aufgeteilt werden. Somit ergibt sich ein Finanzrahmen von 396,5 Mio. Euro für den ESF+ Brandenburg.

Das ESF+-Programm für Brandenburg wird Förderungen in vier Prioritäten beinhalten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Die ESF-Verwaltungsbehörde hat einen entsprechenden Programmentwurf in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts, den Wirtschafts- und Sozialpartnern, der wissenschaftlichen Begleitung und den Verwaltungsbehörden der anderen EU-Fonds erarbeitet. Dabei wurden auch die länderspezifischen Empfehlungen bzw. der Anhang D des Länderberichts 2019 der EU-Kommission für Deutschland sowie der Koalitionsvertrag für Brandenburg angemessen berücksichtigt.

Dokumente zur Förderperiode 2021-2027