Der Europäische Sozialfonds kann auf eine über 50jährige europäische Erfolgsgeschichte zurückblicken. Er wurde mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen, um den sozialen Zusammenhalt in Europa zu stärken. Seither werden mit dem ESF Menschen in der Europäischen Union durch zusätzliche Maßnahmen in den Bereichen Bildung/Ausbildung, Qualifizierung, Beschäftigung und soziale Integration unterstützt. Der ESF ist das wichtigste Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie.
Die europäischen Mitgliedsländer und Regionen wie Brandenburg entwickeln dafür im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. Auf diese Weise können die regionalen Erfordernisse am besten berücksichtigt werden.
Die Operationellen Programme werden gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Sozialverbänden entwickelt und abgestimmt. Das aktuelle Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den ESF gilt für die Förderperiode 2007-2013 und wurde im Juli 2007 von der EU-Kommission in Brüssel genehmigt.
Öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Unternehmen und Bildungsträger können finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten.
In einigen Programmen ist auch die Förderung von Einzelpersonen möglich, wie zum Beispiel beim Brandenburger Bildungsscheck. Die Vergabe dieser Mittel wird in den ESF-Richtlinien bzw. Förderprogrammen durch die Mitgliedsländer und Regionen selbst festgelegt und verwaltet.
In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 stehen rund 301 Mrd. EURO aus den Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE und Europäischer Sozialfonds - ESF) für den Einsatz in den EU-Mitgliedsstaaten bereit, davon rund 75 Mrd. EURO ESF-Mittel. Von den gesamten EFRE- und ESF-Mitteln fließen 26,3 Mrd. EURO nach Deutschland; 9,3 Mrd. davon entfallen auf den ESF.
Das Land Brandenburg erhält 620 Mio. Euro aus dem ESF und 1,499 Mrd. EURO aus dem EFRE im Förderzeitraum 2007-2013.
Die EU-weite Verteilung der Mittel erfolgt nach der wirtschaftlichen Leistungsstärke der Mitgliedsstaaten. Überproportional gefördert werden die Gebiete mit dem größten Entwicklungsrückstand. Als Kriterium für die besondere Förderwürdigkeit wird dabei das Bruttoinlandsprodukt (BIP) herangezogen.
Gebiete mit weniger als 75 % des durchschnittlichen BIP in der EU werden als „Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand" besonders intensiv gefördert. In diese Regionen, zu denen in Deutschland insbesondere die östlichen Bundesländer gehören, fließen ca. 80 % der Strukturfondsmittel.
Das übergeordnete Ziel der Europäischen Union ist es, Unterschiede in Wohlstand und Lebensstandard in den Mitgliedstaaten und Regionen der EU abzubauen und dadurch den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen verschiedene Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Die wichtigsten sind: der Europäischer Sozialfonds (ESF), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), und der Fonds zur Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER).
Während der EFRE die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Regionen verringern soll, dient der ESF der Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten und der Erhöhung des Qualifikationsniveaus der Menschen in der EU. Der ELER unterstützt die Entwicklung in der Land- und Forstwirtschaft, die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft und wird auch für die Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum eingesetzt.
Aus Mitteln des ESF werden im Wesentlichen Maßnahmen zur Steigerung von Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie Projekte zur Förderung der sozialen Eingliederung unterstützt.
Seitens der EU wurden für die ESF-Förderung im Förderzeitraum 2007-2013 folgende spezifische Ziele formuliert:
Die Umsetzung des ESF erfolgt dezentral in den Mitgliedstaaten und Regionen. Grundlagen hierzu sind die Verordnungen und Leitlinien der EU. Die Mitgliedsstaaten und Regionen können jedoch eigene Schwerpunkte setzen, um den hier vorherrschenden besonderen Bedingungen und Erfordernissen Rechnung zu tragen. Diese regionalen Planungen fließen in die jeweiligen Operationellen Programme ein, die Grundlage für die Umsetzung der Förderung in den Ländern sind. Die Operationellen Programme werden zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten bzw. Regionen abgestimmt.
In Deutschland haben neben dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), auch alle Bundesländer eigene Operationelle Programme (OP) erarbeitet und Förderrichtlinien zu deren Umsetzung erlassen. Auf dieser Grundlage erfolgt der Einsatz der Fondsmittel.
Wenn die einzelnen nationalen Förderstrategien von der EU-Kommission genehmigt sind, erhalten die Mitgliedsstaaten auf direktem Wege die Fördermittel aus dem ESF und setzen diese selbstverwaltend ein. Wichtige Bedingung für deren Einsatz: Die EU-Mitgliedsstaaten müssen einen festgelegten finanziellen Anteil (Kofinanzierung) an der Maßnahmen erbringen. In Brandenburg beträgt dieser Anteil der Kofinanzierung an den ESF-geförderten Maßnahmen in der Regel 25 %.
Der ESF unterstützt zwar die Politik der Mitgliedsstaaten sowie die Finanzierung von entsprechenden Projekten, ersetzt aber das Eigenengagement der Länder bei der Ausarbeitung von Konzepten und deren Umsetzung nicht. Insgesamt stehen allen Mitgliedstaaten für die Förderperiode 2007 bis 2013 rund 75 Mrd. € zu Verfügung, davon für Deutschland rund 9,3 Mrd. €. Für Brandenburg stehen hiervon rund 620 Mio. € zur Verfügung.
Praxisbeispiele für Förderschwerpunkte des ESF im Land Brandenburg»»
Informationsdienst der ILB, gefördert durch das MASGF aus Mitteln des ESF und des Landes Brandenburg»»
Aktuelle Informationen rund um Europa, zum ESF sowie zum Thema Beschäftigung finden Sie hier»»
Website des Landes zur EU-Förderung»»
Informationen des BMWi zu den EU-Strukturfonds»»
Informationen zu den
ESF-Bundesprogrammen und deren Umsetzung
»»